Thomas Uhlen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Meyer, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Der Vergleich zwischen einem Landtagsabgeordneten und einem Versicherungsvertreter ist mir eben auch in den Kopf gekommen, als Sie die Beispiele sehr lange ausgeführt haben. Ich glaube, Sie haben sich im Bereich des Dienstunfalls sehr schmal darauf begrenzt, dass es hier um Beamtinnen und Beamte geht, die auf dem Weg nach Hause mit dem Fahrrad irgendwo vom Bordstein fallen und dann auf dem Dienstweg verunfallen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier darüber, dass Menschen verunfallen, wenn sie im Dienst angeschossen werden, wenn sie durch Straftaten anderer verunglücken, was bis zur Dienstunfähigkeit über viele Jahre und bis zu Einschränkungen der körperlichen Integrität führt. Die Gleichstellung mit dem SGB XIV hängt natürlich mit dem zusammen, was Polizistinnen und Polizisten im niedersächsischen Polizeidienst auszuhalten haben - übrigens genauso wie viele andere Landesbeamte. Auch die Gewalt an Schulen nimmt zu. Auch die Gewalt an Gerichten nimmt zu. In vielen Bereichen sind Menschen wirklich Gewalt ausgesetzt. Das stellt für uns ganz klar die Notwendigkeit nach vorne, hier für Gerechtigkeit zu sorgen; denn auch diese Menschen sind Opfer von Gewalt, sind Opfer von Terror. Daher haben sie mit den Opfern, die beim SGB XIV im Fokus stehen, gleichgestellt zu werden. Es geht darum, dass wir das heute in erster Lesung einbringen und es dann natürlich auch im Ausschuss diskutieren. Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass die Geschichten, die wir dann hören werden, dazu führen werden, dass auch Sie ins Nachdenken kommen. Herzlichen Dank. Herr Meyer möchte antworten. Bitteschön!
