Frank Henning
Gastronomen entlasten - ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % beibehalten
Entschließungsantrag zustimmen, um ein klares Signal von Niedersachsen nach Berlin zu senden? Vielen Dank, Frau Hermann. Ihre Frage gibt mir Gelegenheit, auf die Initiative hinzuweisen, die die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ‑ eine SPD-geführte Landesregierung mit einer sehr qualifizierten, guten Ministerpräsidentin, Manuela Schwesig ‑ in den Bundesrat eingebracht hat und die eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % vorsieht. Diese Bundesratsinitiative aus Mecklenburg-Vorpommern wird gerade in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Sie war im Finanzausschuss, sie war im Wirtschaftsausschuss. Im Bundesrat hat man die Entscheidung auf den November vertagt. Ich bitte Sie ‑ wir werden heute Nachmittag auch noch über Ihren Antrag diskutieren; dann kommen wir auf das Thema zurück ‑, ein bisschen Tempo aus der Sache herauszunehmen. Der Bundesrat debattiert ja gerade in den drei Fachausschüssen darüber. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat beispielsweise gesagt: Wir wollen eine weitere Verlängerung um zwei Jahre. - Das heißt, die Ermäßigung, die die CDU-geführte Bundesregierung damals auf zwei Jahre befristet hat, will der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates jetzt noch einmal verlängern, bis Ende 2025. Erlauben Sie einen Seitenblick, der mit dieser Mehrwertsteuersenkung nichts zu tun hat: Die Bundesratsinitiative, die aktuell in den Fachausschüssen diskutiert wird, hat einen weiteren Punkt aufgegriffen. Es soll nämlich der Reformbedarf beim Umsatzsteuergesetz evaluiert und über eine Entschlackung und Entbürokratisierung im Bereich der Umsatzsteuer diskutiert werden. Ich war früher Betriebsprüfer und durfte mich den ganzen Tag damit beschäftigen. Gönnen Sie sich mal den Spaß, und gucken Sie in die Anlage 2 zu § 12 des Umsatzsteuergesetzes! Da finden Sie über 50 verschiedene Einzeltatbestände für den ermäßigten Steuersatz. Was will ich damit sagen? - Ich glaube, hier gibt einen Riesenreformbedarf,
