Jan Schröder
Unterstützung für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt verbessern - spezialisierte Informationsangebote bereitstellen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stehen heute vor einer wichtigen Entscheidung: Wollen wir weiter zusehen, wie Menschen durch bildbasierte sexualisierte Gewalt entwürdigt und bedroht werden, oder ergreifen wir entschlossen Maßnahmen, um sie zu schützen? Ich unterstütze den vorliegenden Entschließungsantrag mit Nachdruck, denn er ist ein wichtiger Schritt, um den Opfern zu helfen und Strafbarkeitslücken zu schließen. Die Digitalisierung hat unser Leben in vielen Bereichen bereichert und vor allen Dingen erleichtert, aber sie hat auch neue Formen von Gewalt hervorgebracht. Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist eine dieser perfiden Entwicklungen, die in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. Täter nutzen intime Bilder als Waffe, sei es durch Sextortion, also Erpressung mit Nacktbildern, Revenge Porn, die widerrechtliche Verbreitung private Aufnahmen, oder Deepfakes, die Betroffene durch KI-generierte Bilder in sexualisierte Kontexte zwingen. Diese Taten haben dramatische Konsequenzen für die Opfer. Sie verlieren die Kontrolle über ihr eigenes Bild, erleben Scham, Angst, Depression. Manche verlieren gar ihren Job. Sie verlieren ihren sozialen Rückhalt, ihre Lebensperspektive. Und das Schlimmste dabei ist: Das Internet vergisst nicht. Meine Damen und Herren, es handelt sich hierbei nicht etwa um digitale Streiche, nein, vielmehr ist diese Form der Gewalt nicht nur demütigend, sie zerstört Existenzen. Betroffene fühlen sich allein, wissen nicht, wo sie Hilfe bekommen, und haben oft den Eindruck, sich gegen diese Art der Gewalt nicht wehren zu können. Hierfür müssen wir als Gesellschaft Verantwortung übernehmen, denn wir dürfen nicht hinnehmen, dass Täter ihre Opfer auf digitalem Wege entwürdigen und unser Rechtssystem zu langsam oder zu unzureichend reagiert. Wir haben die Verantwortung, den Opfern Schutz und den Tätern klare Grenzen aufzuzeigen. Deshalb ist dieser Entschließungsantrag so wichtig und fordert zwei zentrale Maßnahmen: Erstens. Die Schaffung einer zentralen Informations- und Koordinationsstelle für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt, damit Betroffene schnell und unkompliziert Unterstützung erhalten, sei es rechtlich, psychologisch oder technisch. Zweitens. Eine Prüfung der bestehenden Rechtslage mit dem Ziel, mögliche Strafbarkeitslücken zu schließen und gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative zur Anpassung des Sexualstrafrechts zu erarbeiten, um konsequent handeln zu können. Diese beiden Punkte sind essenziell, um Opfern wirksam zu helfen und gleichzeitig den rechtlichen Schutz gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt zu verbessern. Lassen Sie mich zunächst auf den ersten Punkt eingehen. Die Schaffung einer zentralen Informations- und Koordinationsstelle ist dringend erforderlich. Wer heute Opfer von digitaler sexualisierter Gewalt wird, sieht sich mit einem Dschungel aus rechtlichen Fragen und Zuständigkeiten konfrontiert: Wo kann ich meine Bilder löschen lassen? Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten? Was passiert, wenn die Bilder auf ausländischen Servern liegen? Und vor allem: An wen kann ich mich wenden, wenn ich unter psychischem Druck stehe? Doch bisher gibt es hierauf keine zentralisierten, leicht zugänglichen Antworten. Die Polizei ist in vielen Fällen die erste Anlaufstelle. Aber Strafverfolgung allein reicht nicht. Die Opfer brauchen auch psychologische Beratung, technische Unterstützung beim Entfernen von Inhalten und einen geschützten Raum, um sich zu informieren und ihre nächsten Schritte zu planen. Eine zentrale Anlaufstelle kann hier helfen, indem sie bestehende Ressourcen bündelt, mit Polizei, Justiz und Opferschutzorganisationen kooperiert und gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen eingeht. Der zweite Punkt, die Überprüfung und gegebenenfalls Erweiterung der Strafbarkeit, ist ebenso entscheidend. Ja, es gibt bereits strafrechtliche Regelungen, die verschiedene Formen bildbasierter Gewalt erfassen. Aber diese Regelungen sind lückenhaft und oft unzureichend. Gerade die Deepfake-Technologie stellt unser Strafrecht vor völlig neue Herausforderungen. Denn bisher muss eine strafbare Handlung immer mit der Verbreitung existierender echter Aufnahmen zusammenhängen. Doch was ist mit den Bildern, die durch KI erst erschaffen werden? Die betroffene Person war niemals in der dargestellten Situation, wird aber dennoch bloßgestellt, gedemütigt und sozial geächtet. Und genau hier braucht es klare, eindeutige gesetzliche Regelungen, die Deepfake-Missbrauch als das anerkennen, was es ist: eine Form sexualisierter Gewalt, die genauso strafbar sein muss wie die Verbreitung realer Bilder. Ein weiteres Problem ist, dass viele Täter bislang unbestraft davonkommen, weil bestehende Paragrafen nicht konsequent auf digitale Gewalt angewendet werden können. Der Gesetzentwurf für einen neuen Straftatbestand zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Deepfakes ist ein wichtiger Schritt, doch er reicht nicht aus, denn er umfasst nicht alle Formen von bildbasierter sexualisierter Gewalt. Deshalb ist es dringend nötig, die Rechtslage weiter zu prüfen und gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative für eine umfassendere Regelung zu erarbeiten. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, die digitale Welt entwickelt sich rasant. Unser Rechtssystem darf nicht hinterherhinken. Opfer von bildbasierter sexualisierter Gewalt brauchen schnelle unbürokratische Unterstützung, und sie brauchen eine Strafverfolgung, die dieser neuen Form der Gewalt konsequent begegnet. Es geht nicht nur um Frauen, auch wenn sie besonders häufig betroffen sind. Es geht um den Schutz aller Menschen, deren Bilder ohne ihre Zustimmung verbreitet oder manipuliert werden. Es geht um Jugendliche, die oft gar nicht wissen, welche Gefahren in scheinbar harmlosen Bildaufnahmen stecken. Es geht um Lehrerinnen und Politiker, deren Karrieren durch Deepfake-Pornografie zerstört werden könnten. Es geht um unsere gesamte Gesellschaft, die nicht akzeptieren darf, dass das Internet ein rechtsfreier Raum für Täter bleibt. Deshalb müssen wir jetzt handeln. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Betroffene nicht länger im Dunkeln tappen, sondern schnell die Hilfe und den Schutz erhalten, den sie brauchen. Lassen Sie uns die Strafbarkeitslücken schließen, bevor noch mehr Menschen diesem perfiden Missbrauch zum Opfer fallen! Meine Damen und Herren, ich bitte Sie daher um Ihre volle Unterstützung für diesen Antrag. Lassen Sie uns ein klares Zeichen setzen: Niedersachsen schützt die Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt! Ich nehme noch kurz Bezug auf den Änderungsantrag der CDU. Ich würde sagen, er ist mit heißer Nadel gestrickt gewesen. Er nimmt Bezug auf unseren Ursprungsantrag und nimmt nicht Jetzt habe ich einen kleinen Hänger. Herr Schröder, ich weiß, dass das schwer ist, aber Ihre Redezeit ist verstrichen. Okay. - Wir lehnen den Änderungsantrag ab. Die vorgeschlagenen Punkte bezüglich Vielen Dank, Herr Schröder.
