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Jan Bauer

CDU 15.05.2024 3:51 min Tagungsabschnitte 19/16

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst

Sehr geehrter Herr Präsident! <v UU>Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde <v UU>ausführlich im Ausschuss beraten und diskutiert; das haben <v UU>wir gerade gehört. Wir haben in der Anhörung und in den <v UU>Stellungnahmen eine Vielzahl von wertvollen und wichtigen Argumenten <v UU>für und wider einige Aspekte der Gesetzesanpassung gehört. Ein Thema, das nicht nur juristisch <v UU>von Bedeutung ist: Es geht bei der Anpassung um Menschen, die Straftaten <v UU>aufgrund einer diagnostizierten Krankheit begangen haben. <v UU>Wir wollen keineswegs eine Täter-Opfer-Umkehr herbeiführen. <v UU>Es ist für uns jedoch von zentraler Bedeutung, die Würde und die Rechte <v UU>aller Menschen zu wahren, insbesondere derjenigen, die unter <v UU>psychischen Erkrankungen leiden und im Maßregelvollzug <v UU>untergebracht sind. Nicht zu vergessen sind aber auch die <v UU>Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie verdienen unseren höchsten <v UU>Respekt und unsere Anerkennung für ihre hervorragende Arbeit. <v UU>Tag für Tag setzen sie sich mit großem Engagement, Fachwissen und <v UU>gewiss viel Fingerspitzengefühl dafür ein, dass die Patienten angemessen <v UU>betreut werden. Ihre Leistungen sind unverzichtbar <v UU>für das Funktionieren unseres Maßregelvollzugssystems. Sie verdienen unseren höchsten Dank <v UU>und unsere Anerkennung. Ich möchte in meinen Ausführungen zum <v UU>Gesetzentwurf ebenfalls auf drei kritische Aspekte eingehen, die wir <v UU>intensiv diskutiert haben, wofür die Beratung etwas länger gedauert hat. <v UU>Herr Vorsitzender, Sie haben das im Ausschuss sehr gut gemacht. In der Anhörung haben wir vieles zum <v UU>Thema Fixierung gehört. Frau Schüßler hat <v UU>es eben angesprochen. Wir haben auch von den <v UU>Schwierigkeiten gehört. Der erste Punkt betrifft daher die <v UU>Beschränkung auf die mechanische 5- und 7‑Punkt-Fixierung. <v UU>Diese Regelung stellt in der Praxis eine Herausforderung dar, <v UU>insbesondere wenn es darum geht, einen Patienten <v UU>schrittweise zu defixieren. Beispielsweise kann es notwendig <v UU>sein, zunächst einen Arm oder ein Bein freizumachen, um zu beobachten, <v UU>wie der Patient darauf reagiert. Es gilt für uns: so viel wie nötig, <v UU>so wenig wie möglich. Insbesondere die Anhörung war dazu <v UU>sehr eindrucksvoll und anschaulich. Der zweite kritische Punkt betrifft <v UU>die begleitende Medikation während der Fixierung. <v UU>In einigen Fällen kann die Gabe von beruhigenden Medikamenten notwendig <v UU>sein, um die Situation zu entspannen und eine Eskalation zu verhindern. Diese Medikamente dienen jedoch nicht <v UU>primär der dauerhaften Behandlung, sondern sollen Zustände beenden und <v UU>eine schnellere Defixierung ermöglichen. Wichtig ist für uns abschließend die <v UU>große Herausforderung: Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im <v UU>Maßregelvollzug kommen eigentlich zum Einsatz? <v UU>Hierüber haben wir sehr lange diskutiert und, wie ich finde, einen <v UU>guten Kompromiss im Sinne des Gesetzes bzw. <v UU>der Gesetzesänderung gefunden. Wir stimmen daher vollständig zu und <v UU>bedanken uns für die Beratung im Ausschuss. <v UU>Danke schön.

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