Wiard Siebels
a) Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes b) Bestätigung der Anpassung der Aufwandsentschädigung gemäß § 7 Abs. 1 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes
(Rednerwechsel) Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der Reihenfolge her ist es egal, wer zuerst zu diesem Thema spricht. Ich habe den Eindruck, dass es in Bezug auf diese Themen hier eine weitgehende Übereinstimmung gibt. Ich will ganz kurz darstellen, um welche drei Punkte es im Kern geht: Der erste Punkt ist der Antrag der AfD-Fraktion. Darin geht es um die Vergütung der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Wir haben darüber schon in verschiedenen Zusammenhängen gesprochen. Die AfD beantragt, die Vergütung der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten abzusenken, weil sie die Anzahl der gewählten Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten kritisch sieht - zumal sie selbst bei dieser Wahl nicht zum Zuge gekommen ist, was mir außerordentlich leidtut, wenn ich das hier einmal etwas ironisch sagen darf. Aber natürlich lehnen wir diesen Antrag weiterhin ab ‑ das haben wir auch im Vorfeld kommuniziert ‑; denn wir gehen ja davon aus, dass die zusätzliche Position einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten vor dem Hintergrund eines Aufgabenzuwachses geschaffen worden ist. Deswegen macht es schon systematisch keinen Sinn, zu glauben, man könnte mit der Vergütung irgendwie ein Gegengewicht setzen. Also, diesen Antrag lehnen wir ab. Der zweite Punkt ist die Neuordnung der Fraktionskostenzuschüsse. Die Fraktionskostenzuschüsse neu zu ordnen, ist nach unserer Auffassung aus verschiedenen Gründen notwendig. In der Vergangenheit haben wir die kleineren Fraktionen etwas übervorteilt, im positiven Sinne: Sie haben etwas höhere finanzielle Zuwendungen bekommen, als ihnen rechnerisch zugestanden haben. Das machte in der vergangenen Legislaturperiode Sinn, weil es ein erkennbares Übergewicht einer großen Koalition gegenüber einer ungewöhnlich kleinen Opposition gab. Dies führen wir nun ein Stück weit wieder zurück, weil sich die Parlamentsverhältnisse mit einer eher Fifty-fifty-Aufteilung wieder normalisiert haben, wenn ich das so sagen darf. Gleichzeitig geht es bei den Fraktionskostenzuschüssen natürlich darum, für eine auskömmliche Finanzierung der Fraktionen zu sorgen. Die Anforderungen an den Politikbetrieb insgesamt sind in den vergangenen Jahren erkennbar deutlich gestiegen, sowohl was die fachliche Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Referentinnen und Referenten angeht, als auch was die Präsenz auf Social Media und im Internet angeht, was Bürgeranfragen angeht usw.; jeder einzelne von uns könnte ein Lied davon singen. Das ist auch der Grund, weshalb wir nicht nur die Fraktionskostenzuschüsse anpassen und teilweise erhöhen wollen, sondern weshalb wir auch die Zahl der Mitarbeiterstunden, die jedem Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag zustehen, um 10, also von 50 auf 60 Stunden erhöhen wollen. Wir glauben, dass diese Erhöhung sehr maßvoll ist. Wenn man die Kosten pro Abgeordneten rechnet, stehen wir im Ländervergleich, also unter allen 16 Bundesländern, auch nach der Erhöhung immer noch auf Platz 16. Das ist ein Indiz dafür, dass wir an dieser Stelle sehr maßvoll vorgehen. Aber eine Erhöhung sowohl der Fraktionskostenzuschüsse als auch der Mitarbeiterstundenausstattung für die einzelnen Abgeordneten halten wir ausdrücklich für geboten. Der letzte Punkt, das dürfte auch der sensibelste Punkt sein, betrifft also die Frage der Anpassung der Grundentschädigung. Hier will ich mich zunächst einmal bei der Diätenkommission bedanken, die sich in ihrer Sitzung am 12. Juni konstituiert hat. Sie hat sich zunächst einmal mit der Systematik der Grundentschädigung hier in Niedersachsen befasst und diese Systematik bestätigt. Das bestätigt mich und meine Fraktion darin, dass wir in dieser Hinsicht sehr klug und vernünftig vorgehen. Wir kommen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umhin, über unsere Grundentschädigung selbst zu entscheiden. Es gibt niemanden, an den wir diese Entscheidung delegieren könnten oder dürften. Und wenn wir diese Entscheidung schon selber treffen müssen, dann wollen wir das auch nach objektiven Kriterien tun. Und dieses objektive Kriterium ist die Entwicklung des Nominallohnindexes. In diesem Fall ist die Bezugsgröße die Steigerung des Nominallohnindexes von 2021 bis 2022. Und da hat es bei der Nominallohnerhöhung hier eine Erhöhung von genau 2,0 % gegeben. Ich halte es der Systematik, aber auch der Sache nach für richtig, diese Erhöhung des Nominallohnindexes auch auf die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages zu übertragen. Das ist eine mathematisch und rechnerisch ermittelte Größe, die uns, meine ich, weitgehend von dem Vorwurf freistellt, wir würden willkürlich Zahlen in den Raum werfen. Etwas anders sieht es bei der Aufwandsentschädigung aus, die wir als Ausgleich dafür bekommen, dass wir als Abgeordnete ein Steuerabzugsverbot hinnehmen müssen, gleichwohl aber Kosten für Büroausstattung, für Materialien, für Fahrtkosten im Wahlkreis usw. haben. Dort schlägt ganz deutlich das zu Buche, was wir aus allen Bereichen des täglichen Daseins kennen, nämlich die Inflation und die Kostensteigerung. Deshalb gibt es auch dort eine rechnerisch ermittelte Erhöhung ‑ von 7,2 % auf 1.635,88 Euro. Alles in allem, glaube ich, handeln wir richtig, handeln wir maßvoll und ‑ das ist mir wichtig zu sagen ‑ handeln wir innerhalb einer Systematik, die wir schon über Jahre durchgehalten haben: Weil wir diese Werte mathematisch und rechnerisch ermitteln, herrscht an dieser Stelle gerade keine Willkür. Ich darf Sie hinsichtlich der beiden letztgenannten Punkte darum bitten, den Vorschlägen zuzustimmen. Und für den ersten Punkt kann ich für meine Fraktion, wie gesagt, noch einmal deutliche Ablehnung signalisieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
