Lara Evers
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Zuschauer! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes rückt das Thema Gleichstellung in den Fokus und verfolgt dabei zwei wesentliche Punkte. Da ist zum einen der Vorschlag, auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte zuzulassen. Darauf kann man kommen. Ob das wirklich sinnvoll und auch erforderlich ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Wir als CDU-Fraktion sehen das jedenfalls kritisch. Fakt ist, dass im Rot-Grün regierten Hamburg seit 2021 auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden können. Im Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst heißt es dazu: „Seit Inkrafttreten des novellierten HmbGleiG 2015 können auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte tätig sein. Dies trägt der Überzeugung Rechnung, dass eine wirksame Gleichstellungsarbeit nur möglich ist, wenn die Perspektiven von Frauen und Männern Berücksichtigung finden. Insgesamt waren Ende 2020 in der hamburgischen Verwaltung 134 Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen bestellt, davon waren 98 Frauen und 36 Männer … . In 2016 gab es 116 Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen, davon waren 86 Frauen und 30 Männer.“ Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir wissen, ist die Position der Gleichstellungsbeauftragten so etwas wie die Weiterentwicklung der Frauenbeauftragten. Hintergrund sind die strukturellen Benachteiligungen von Frauen in vielen Bereichen. Diese Benachteiligungen reichen von geschlechterspezifischen Diskriminierungen am Arbeitsplatz bis hin zu ungleichen Karrierechancen und Lohnunterschieden. Dass hier nach wie vor ein weiter Weg zu gehen ist, bestätigen zahlreiche Studien und belegt auch der Gender Pay Gap, an den wir vor wenigen Wochen besonders erinnert haben. Die Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht also noch immer darin, diese Ungleichheiten zu bekämpfen und die Rechte- und Chancengleichheit von Frauen zu fördern. Auch Männer können unter einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung leiden - ganz klar. Bei den Aufgaben der Gleichstellung ist diese Konstellation aber eben die Ausnahme und nicht die Regel. Meine Damen und Herren, das ist auch das schlagende Argument, die Position der Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich Frauen vorzubehalten. Wir signalisieren damit deutlich, dass Frauen in unserer Gesellschaft besondere Unterstützung benötigen, um bestehende Ungleichheiten zu überwinden. Gerade die Erfahrungen und Perspektiven von Frauen für eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit sind unerlässlich. Frauen haben eine einzigartige Expertise und Sensibilität, um die spezifischen Herausforderungen anzugehen, mit denen sie in dieser Funktion konfrontiert werden. Deshalb sollte diese Position der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin weiblich besetzt sein. Der zweite Aspekt im vorliegenden Gesetzentwurf zielt darauf ab, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nur noch in Kommunen mit mindestens 40 000 Einwohnern einzufordern, anstatt wie bisher bereits ab 20 000 Einwohnern. § 8 NKomVG und die dort genannte Verpflichtung zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter wurden 2016 geändert. Im damaligen Gesetzgebungsverfahren haben sich die kommunalen Spitzenverbände gegen die derzeit geltenden Regelungen ausgesprochen. Sie haben in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2016 die gesetzlichen Vorgaben als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zurückgewiesen: Den Kommunen werde die Freiheit genommen, selbst darüber zu entscheiden, welche politischen Ziele mit welchem hauptamtlichen Personal vor Ort verfolgt werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben angemahnt, dass das Land, wenn es schon gesetzliche Vorgaben macht, die Kosten der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu tragen habe. Sehr geehrte Damen und Herren, die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sollten wir als Investition in die Zukunft betrachten, die langfristig Vorteile mit sich bringt. Eine Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Schaffung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft bei und unterstützt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Kommune. Meine Damen und Herren, es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass Frauen Zugang zu Unterstützung und Schutz haben. Indem wir die Position der Gleichstellungsbeauftragten Frauen vorbehalten und ihre Besetzung unabhängig von der Einwohnerzahl der Kommune gewährleisten, senden wir eine klare Botschaft, dass Frauenrechte und Gleichstellung von zentraler Bedeutung sind und weiterhin ernst genommen werden müssen. Das steht nicht im Widerspruch zu Männerrechten, sondern unterstreicht, dass die gesamtgesellschaftliche Aufgabe keineswegs abgeschlossen ist und ebenfalls weiterhin und überall relevant ist - in der Großstadt genauso wie in der Kleinstadt. Vielen Dank.
