landtag-niedersachsen.de ↗

Dr.in Tanja Meyer

GRÜNE 20.06.2023 4:04 min Tagungsabschnitte 19/8

Abgabe einer Regierungserklärung unter dem Titel "Krankenhausreform zwischen Bund und Land - Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen!"

insbesondere zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Alle! „Qualitativ hochwertig“, „bedarfsgerecht“, „überall im Flächenland“ waren die Kriterien, die Minister Philippi gerade genannt hat. All das gilt natürlich genauso für die Akut- und Notfallversorgung. Sie ist ein besonderer und wichtiger Baustein der Krankenhausreform. Sie löst natürlich Ängste aus. Wenn sich in der Notfallversorgung etwas verändert, macht das Menschen unruhig; denn oft suggeriert die Nähe eines kleinen Krankenhauses mit einer Notaufnahme eine vermeintliche Sicherheit, die aber im Endeffekt nicht da ist. Ganz im Gegenteil! Wir haben in Deutschland leider nach wie vor eine zu hohe Anzahl vermeidbarer Todesfälle und auch Langzeitfolgen bei Notfällen. Das liegt auch daran, dass die nahe Versorgung eben nicht immer die qualitativ und bedarfsgerecht passende ist. Genau deshalb ist es entscheidend, dass wir die Menschen auch bei diesen anstehenden Veränderungsprozessen in der Gesundheitsversorgung mitnehmen, ihnen Ängste nehmen und vor allem ihr Vertrauen gewinnen, dass sie gerade im Notfall ‑ aber auch ansonsten ‑ immer gut versorgt sind, und zwar im ganzen Flächenland Niedersachsen. Genau dafür müssen wir alle Sektoren der Notfallversorgung besonders genau in den Blick nehmen und verzahnt mit der Krankenhausreform die notwendigen Veränderungen anstoßen. Genau hier setzt unser Antrag an. Im Fokus steht die Schaffung guter Strukturen mit einer guten Mischung aus Zentralisierung und Dezentralisierung. Auch hier müssen wir die ‑ allein schon demografisch bedingt ‑ weniger werdenden Fachkräfte mit ihrer hohen Fachkompetenz für die Versorgung im Notfall sehr gezielt einsetzen. Frau Dr. Wernstedt hat es schon ausgeführt. Dazu gehört als Schlüsselrolle der Einsatz in den Leitstellen. Im Rettungsdienst wie auch im kassenärztlichen Notdienst müssen die eingehenden Fälle vom Fachpersonal richtig eingeschätzt werden, um ‑ das ist später das Entscheidende ‑ die Kanalisierung in die richtige Versorgungsebene zu gewährleisten. Zu den erforderlichen Strukturen gehört aber auch der Aufbau Integrierter Notfallzentren. Hierzu möchte ich besonders darauf hinweisen, dass es dabei auch um den Aufbau von Integrierten Notfallzentren insbesondere für Kinder und Jugendliche geht, damit diese nicht wieder hinten runterfallen. Diese Notfallzentren werden gemäß Krankenhausreform in den entsprechenden Leveln der Krankenhäuser aufgebaut und gegebenenfalls regional auch durch weitere ergänzt, damit es überall im Flächenland eine gute Erreichbarkeit gibt. Ergänzend wird es eine wichtige Rolle spielen, die weiteren zur Verfügung stehenden Bausteine regional sehr spezifisch und klug zu nutzen: Das sind die Gemeindenotfallsanitäter*innen, das sind telemedizinische Angebote, das ist auch die Einbindung ambulanter Pflegedienste, und das ist die sektorenübergreifende Versorgung. Alles Weitere wird in den Modellregionen vor Ort weiter erprobt und entwickelt. Genau da setzen wir an. Wir schließen mit der Reform der Notfallversorgung also auch an die Krankenhausreform an. Qualität und Erfahrung sind auch im Notfall entscheidend für das gegebenenfalls auf dem Spiel stehende Überleben der Patient*innen. Das müssen wir überall im Land gut erklären, damit den Menschen Ängste genommen werden und wir sie mitnehmen. Deswegen bitte ich Sie: Lassen Sie uns zusammen ‑ vor allen Dingen auch zusammen mit den Fachexpert*innen ‑ weiterhin daran arbeiten, dass wir die notwendige Reform des Gesundheitswesens gemeinsam gestalten, wie mein Kollege gerade schon sagte: für gesunde und lang lebende Menschen überall hier in Niedersachsen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Alle Reden von Dr.in Tanja Meyer Rede ansehen ↗