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René Kopka

SPD 27.05.2026 3:50 min Tagungsabschnitte 19/34

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden rot-grünen Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge setzen wir die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes nun bezogen auf die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen, auf die Richterinnen und Richter sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Niedersachsen um. Die vorgesehene Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,8% erfolgt rückwirkend zum 1. April 2026. Das ist ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Dienst in Niedersachsen attraktiv zu halten und die Einkommensentwicklung entsprechend den Tarifabschlüssen nachvollziehbar fortzuführen. Für uns gilt weiterhin der klare Grundsatz: Besoldung folgt Tarif. Die inhalts- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses ist zugleich ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Menschen, die tagtäglich Verantwortung für unser Gemeinwesen übernehmen: in der Verwaltung, an unseren Schulen, bei der Polizei, in der Justiz und in vielen weiteren Bereichen unseres öffentlichen Dienstes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zugleich gilt: Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung kann nur systemgerecht erfolgen. Denn zwischen Tarifrecht und Besoldungsrecht bestehen grundlegende Unterschiede. Insbesondere die Struktur der Zulagen für niedersächsische Beamtinnen und Beamte unterscheidet sich wesentlich von derjenigen der Tarifbeschäftigten. Deshalb kann eine schematische Übernahme tariflicher Zulagenregelungen so nicht erfolgen. Besonders deutlich wird dies bei den Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit. Eine erhebliche Anhebung dieser Zulagen im Besoldungsrecht würde in das bestehende austarierte System eingreifen und die Balance innerhalb der besoldungsrechtlichen Zulagensystematik verschieben. Dennoch möchte ich für die SPD-Fraktion deutlich sagen, dass aus unserer Sicht an dieser Stelle im angekündigten weiteren Gesetzgebungsverfahren Lösungen gefunden werden müssen, wie auch diese Thematik zukünftig entsprechend geregelt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen schließlich auch weiterhin vor erheblichen verfassungsrechtlichen Herausforderungen. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende vergangenen Jahres zur Besoldung im Land Berlin entschieden und die dortigen Regelungen für mehrere Jahre überwiegend als verfassungswidrig eingestuft. Dieses Urteil wird derzeit sorgfältig ausgewertet, insbesondere im Hinblick auf die Maßstäbe zur Berechnung der amtsangemessenen Mindestbesoldung. Auch für Niedersachsen steht weiterhin eine Entscheidung zur amtsangemessenen Alimentation aus. Für uns ist klar: Wir werden die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfassend berücksichtigen und daraus die notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen ziehen. In diesem Zusammenhang sollen dann auch die weiteren Bestandteile des Tarifabschlusses umgesetzt werden. Vorgesehen sind zum 1. März 2027 eine weitere Erhöhung um 2 % sowie zum 1. Januar 2028 eine zusätzliche Erhöhung um 1 %. Lassen Sie mich abschließend betonen: Wir nehmen die verfassungsrechtlichen Anforderungen sehr ernst. Das Ministerium arbeitet mit Hochdruck an der Bewertung des Urteils sowie den erforderlichen Berechnungen. Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten unseres Landes. Die Erwartungen an substanzielle Verbesserungen sind nachvollziehbar und berechtigt. Der heutige Gesetzentwurf ist deshalb ein wichtiger und notwendiger Schritt, um zumindest die diesjährige Tariferhöhung zeitnah, verlässlich und rechtssicher umzusetzen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

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