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Delia Klages

AfD 28.05.2026 4:14 min Tagungsabschnitte 19/34

Krankenhausversorgung in Niedersachsen sichern - Spielräume der Krankenhausreform nutzen und Krisenfestigkeit stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Schüßler, wenn Sie eingestehen würden, dass Ihre Partei in Regierungsverantwortung viele Dinge nicht getan hat, die sie hätte tun müssen, dann wären wir an einem anderen Punkt. Der Antrag der CDU spricht nämlich ein reales Problem an. Die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen steht massiv unter Druck, gerade im ländlichen Raum: wirtschaftlich angeschlagene Kliniken, Personalmangel, Unsicherheit durch die Krankenhausreform und die berechtigte Sorge vieler Menschen, ob im Notfall überhaupt noch schnelle Hilfe erreichbar ist. Der Landkreis Holzminden hat seit dem 1. Dezember 2023 kein Krankenhaus mehr. Deshalb ist es richtig, dass die vorhandenen Spielräume des Krankenhausreforman­passungsgesetzes genutzt werden sollen. Denn eines ist klar: Krankenhausplanung funktioniert nicht am Reißbrett. Niedersachsen ist ein Flächenland. Wer in Hannover Versorgung plant, vergisst oft, was die Klinikschließungen für Regionen bedeuten, in denen Menschen bereits heute bedrohlich lange Wege haben. Der Antrag benennt deshalb zu Recht wohnortnahe Versorgung und regionale Besonderheiten des ländlichen Raums. Und ja, auch der Aspekt der Krisenfestigkeit gehört mittlerweile leider zur Realität. Die letzten Jahre haben gezeigt: Krieg, Cyberangriffe oder Versorgungskrisen machen deutlich, wie wichtig funktionierende Krankenhausstrukturen sind. Richtig ist auch der Hinweis auf die wirtschaftliche Lage vieler Kliniken. Viele Häuser arbeiten seit Jahren am Limit. Steigende Energiepreise, Tarifsteigerungen und Inflation treffen auf ein Finanzierungssystem, das längst nicht mehr zur Realität passt und der Gesetzeslage nicht entspricht. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft beziffert den Investitionsbedarf auf 760 Millionen Euro pro Jahr. Das Land stellt aber nur 305 Millionen Euro für Bauvorhaben und 105 Millionen Euro für Anlagegüter bereit. Da kommt inzwischen eine Summe von 3,1 Milliarden Euro zusammen, die das Land den Krankenhäusern vorenthält. So sieht also die Umsetzung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aus, in dem es in § 4 heißt, die Krankenhäuser werden nach Maßgabe dieses Gesetzes wirtschaftlich gesichert. Deshalb ist es sinnvoll, über Liquiditätshilfen und tragfähige Finanzierungsmodelle zu sprechen. Ebenso richtig ist der Hinweis auf die unzureichende Finanzierung der Gesundheitskosten für Empfänger der neuen Grundsicherung. Den Beitragszahlern ist es nicht zuzumuten, für politisches Versagen immer weiter zur Kasse gebeten zu werden. Meine Damen und Herren, trotzdem bleibt ein Punkt kritisch: Der Antrag spricht davon, Leistungen nicht vorschnell weglassen zu wollen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Ein späterer Wegfall wäre offenbar weiter möglich. Die Menschen im ländlichen Raum erwarten keine Übergangsverwaltung, sondern eine sichere Versorgung. Genau das fordert die AfD. Diese Landesregierung muss ehrlich sagen, welche Krankenhausstruktur sie in Niedersachsen denn langfristig überhaupt noch erhalten will. Am 9. Dezember 2025 sagte Minister Philippi: Niedersachsen hat 5 000 Krankenhausbetten zu viel. Ich frage mich ernsthaft, wo die zu viel sind. Ich erwarte Ihre Antwort mit Spannung und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

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