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Dr. Andreas Hoffmann

GRÜNE 10.09.2025 3:34 min Tagungsabschnitte 19/27

Nach der Grundsteuerreform passiert genau das, was nicht passieren sollte

Bitteschön! Danke schön. - Sehr geehrte Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die Grundsteuer ist ein Thema, das EigentümerInnen und MieterInnen gleichermaßen betrifft. Bereits im Januarplenum hat Finanzminister Heere aufgezeigt, wie die Maßgaben unseres höchsten Gerichts sachgerecht umgesetzt wurden. Gerne auch schwarz auf weiß im Protokoll vom 31. Januar 2025 nachzulesen, wenn man wirklich an Fakten interessiert ist. Für die AfD ist das vermutlich schon die erste Hürde. Die Aussagen der AfD zur fehlenden Aufkommensneutralität sind schlicht falsch. Sie zeichnen ein Zerrbild nach dem Motto: „Der böse Staat schröpft die kleinen Leute". Doch genau das ist hier nicht der Fall. Niedersachsen hat seine Hausaufgaben gemacht, und die Landesregierung hat die Grundsteuer reformiert. Mit dem Flächen-Lage-Modell wurde ein neues, einfaches und rechtssicheres Verfahren geschaffen. Dafür gab es bundesweit Lob. Das müssen wir mal festhalten. Das Ziel der Aufkommensneutralität wurde gesetzlich verankert. Richtig. Gleichzeitig bleibt es aber den Kommunen in ihrem eigenen Wirkungskreis überlassen, welchen Hebesatz sie festlegen. So war es vor der Reform, und so bleibt es auch danach. Das ist der entscheidende Punkt. Das legt eben nicht die Landesregierung in Hannover fest, sondern das machen die Städte und Gemeinden selbst. Die Kommunen berechnen den aufkommensneutralen Hebesatz und veröffentlichen ihn. Wer etwas anderes behauptet, vernebelt bewusst die Tatsachen. Ja, natürlich, manche Gemeinden haben sich für Hebesätze oberhalb der Neutralität entschieden. Auch ich habe den Bericht des Steuerzahlerbundes gelesen. Andere, wie die Region Hannover, liegen übrigens darunter. Die haben gesenkt. Beides ist legitim, solange es offen kommuniziert wird. Das ist Transparenz für die MieterInnen und EigentümerInnen. Genau diese Ehrlichkeit, diese Transparenz verschweigt die AfD. Warum? Weil das nicht ins Populismus-Schema passt. Die Hebesatzhoheit liegt im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Das hatte ich gesagt. Genau diese Hoheit ist Kernbestandteil unseres Grundgesetzes. Darauf hat Herr Meyer hingewiesen. Es ist doch Sinn der kommunalen Selbstverwaltung, dass Städte und Gemeinden eigenständig entscheiden, wie sie ihre Einnahmen gestalten. Dass jede Kommune unterschiedliche Haushaltslagen, unterschiedliche Bedarfe und unterschiedliche Spielräume hat, sollte eigentlich allgemein bekannt sein. Es ist legitim, dass sich manche entschieden haben, den neutralen Hebesatz zu überschreiten. Wer das kritisiert, kritisiert nichts anderes als gelebte Demokratie vor Ort. Aber Demokratie ist vielleicht nicht unbedingt die Lieblingsdisziplin der Fraktion rechts außen. - Ja, aber überlegen Sie, wen Sie kritisieren! Liebe KollegInnen, wir haben in Niedersachsen den verfassungsgerichtlichen Auftrag erfüllt: Wir haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Sie haben darauf hingewiesen, welche Fraktionen beteiligt waren. Wir geben den Kommunen die Freiheit, eigenverantwortlich zu handeln. Wir behalten die Wirkung der Reform mit der Evaluation bis Ende 2027 im Blick; auch das wurde im Januar bereits ausgeführt. Das ist seriöse Finanzpolitik: Wir liefern Rechtssicherheit, wir sichern Transparenz. Genau deshalb möchte ich zum Schluss festhalten: Wer die Grundsteuerreform kleinredet, will in Wahrheit den Kommunen ihre Entscheidungshoheit nehmen. Wenn die AfD also Kommunen entmündigen will, sollte sie das bitte klar sagen. Aber bitte hören Sie auf, dafür Märchenstunden im Landtag zu veranstalten! Wir jedenfalls vertrauen unseren Städten und Gemeinden. Wir stehen dazu, dass Entscheidungen weiterhin vor Ort getroffen werden können. Vielen Dank.

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