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Heiko Sachtleben

GRÜNE 18.04.2024 7:19 min Tagungsabschnitte 19/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Die Niedersächsische Bauordnung - geliebt und gehasst. Viele Architekt*innen und Bauunternehmen klagen immer wieder über das Bürokratiemonster NBauO. Und damit haben sie recht. Bauen ist kompliziert, und unser enges Regelwerk macht vieles an vielen Stellen noch komplizierter, teurer, aufwendiger und zieht Bauen unnötig in die Länge. Damit ist jetzt Schluss. Heute erblickt eine weitgehende Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung das Licht der Welt in dieser ehrwürdigen Halle. Und anders als es sonst der Fall ist, bedeutet das für alle, die damit arbeiten, keine komplizierteren neuen Vorschriften, sondern tatsächlich Vereinfachung. Uns fehlt Wohnraum. Wir müssen dringend Wohnraum schaffen und den Wohnungsmarkt wieder für diejenigen attraktiv machen, für die er attraktiv sein sollte: Mietende bzw. Kaufende. Der Wohnungsmarkt, so wie er jetzt ist, ist vor allem für Vermieter*innen und Investor*innen attraktiv. Geringes Angebot und hohe Nachfrage führen zu hohen Preisen und zu sehr vielen Bewerber*innen für eine einzige Wohnung. Wir können nicht weiter zusehen, wie bei solch einem Verfahren die Schwachen immer mehr verlieren und die soziale Ungleichheit zunimmt. Wir merken hier jahrelange CDU-Regierung, die auf der einen Seite die Regeln für die Bauwerke immer enger und komplizierter gestrickt hat und zeitgleich den Markt komplett aus der Hand gegeben hat. Um dem fehlenden Wohnraum entgegenzutreten, haben wir als rot-grüne Regierung bereits die WohnRaum Niedersachsen GmbH gegründet und haben während dieses Prozesses auch immer wieder die Novellierung der Bauordnung angekündigt. Eines sei hier vorab gesagt: Bei der Novellierung dieser Bauordnung gibt es nur eine Verliererin - und das ist die Bürokratie. In erster Linie gewinnen aber die Menschen in Niedersachsen. Die junge Familie, die schon seit Jahren eine größere, schönere und hellere Wohnung sucht. Die junge Studentin, die zum ersten Semester von Ilsede nach Braunschweig ziehen möchte und im dritten Semester dann immer noch in ihrem Kinderzimmer lernt und lebt. Es gewinnen die Architekt*innen und die Bauunternehmen, und schlussendlich gewinnen auch wir und unsere Behörden. Liebe Kolleg*innen, die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung ist ein Zeichen des Aufbruchs. Sie zeigt, wie Politik und guter Diskurs funktionieren. Sie zeigt, wie praxisnahe Lösungen in der Politik umgesetzt werden können und wie Politik für Bürger*innen gemacht wird. Und zwar für alle Bürger*innen, und nicht nur für diejenigen, die sich Einfamilienhäuser leisten können. Und dennoch weiß ich, dass der eine oder andere Punkt, den ich gleich erläutern werde, weder bei der Opposition noch im Gewerk ‑ ‑ ‑ - - - nur Zustimmung bekommt. Ich fange gleich damit an: In § 47 der NBauO entfällt die Stellplatzpflicht für Wohngebäude. Das betrifft nicht allein Neubauten, sondern greift auch bei Änderung der Nutzung, bei Aufstockung, bei Teilung der Wohnung und beim Ausbau des Daches. Damit gehen wir in Niedersachsen nicht nur einen Weg, der das Bauen günstiger machen wird, sondern wir machen hier auch einen großen Sprung in der Verkehrswende. Trotzdem ist hier ganz deutlich zu erwähnen, dass es sich lediglich um die Pflicht handelt, die entfällt. Wenn Bauenden Stellplätze weiterhin errichten möchten, können sie das gerne machen. Gerade im eng verdichteten urbanen Raum, also dort, wo Wohnraum knapp ist und teuer wird, können Stellplätze oft durch den Bau einer Tiefgarage geschaffen werden. Das ist aber ungemein teuer und schafft in der Regel nur eines: Luxus. Aber bleiben wir bei den Vereinfachungen! In § 66 ‑ Abweichungen ‑ werden direkt mehrere Punkte vereinfacht. Darunter die Vereinfachung von Nutzungsänderungen und von Baumaßnahmen, die der Modernisierung, dem Ausbau oder dem Erhalt bestehender Gebäude dienen. Außerdem ‑ und das freut mich ganz besonders ‑ findet der Gebäudetyp E nun endlich Einzug in die NBauO. Dieser Gebäudetyp E dient der praktischen Erprobung neuer Bau-, Wohn- und Lebensformen. Hiermit wird den Architekt*innen und den Bauunternehmen ermöglicht, die Innovation im Bau umzusetzen, ohne dabei von einem eng geschnürten Regelkorsett drangsaliert zu werden. Und dann § 73 a - Typengenehmigung. Meines Erachtens der größte Punkt eines Bürokratieabbaus. Typengenehmigungen anderer Bundesländer verlieren nicht mehr an der niedersächsischen Landesgrenze ihre Gültigkeit, sondern gelten uneingeschränkt dann auch in Niedersachsen. Das ist übrigens etwas, was uns fast alle anderen Bundesländer nachmachen wollen. Die Niedersächsische Bauordnung ist aber auch Teil der Energiewende. Denn wo ergeben PV-Anlagen mehr Sinn als auf Dächern, und das am besten bevor wir großflächig unseren guten fruchtbaren Boden zupflastern? Niedersachen ist Klimaschutzland. Wir passen unsere Bauordnung nicht nur im Sinne der Wirtschaftlichkeit an, sondern auch im Sinne unserer Umwelt. Bauen ist ein Hauptverursacher unserer Emissionen. Da liegt es doch auf der Hand, dass Abreißen und neu Bauen nicht in unserem Interesse sein können. Das, was beim Bauen die Emissionen so in die Höhe treibt, sind die Materialien, die hergestellt und transportiert werden müssen. Die bereits verbauten Materialien eines Gebäudes haben damit schon diese Emissionen gebunden. Wir sprechen hier ‑ das haben schon mehrere Vorredner gemacht ‑ von der grauen Energie. Konkret bedeutet das, dass wir in einem KfW-55-Neubau 51 % graue Energie im Lebenszyklus und sogar 80 % graue Emissionen haben. Um genau diese Energie geht es bei der Novellierung. Und da macht Niedersachsen auch etwas Großes; denn über dieser ganzen Verordnung steht „Umbauordnung“. Die Bauordnung wird durch den § 85 a und den § 85 b ergänzt. § 85 a lässt sich dabei kurz und zentral beschreiben ‑ sowohl der Minister als auch mein Vorredner haben das schon gemacht ‑: Ein Gebäude muss nicht mehr können als das, was es vorher können musste, mit Ausnahme der CO2-Reduzierung. Jedes sanierte Haus erspart einen Abriss und damit eine Schlacht um die Ressourcen. Ein saniertes Haus braucht weniger graue Energie. Wir brauchen mehr sanierte Häuser! Es gibt noch viele weitere Änderungen. Dazu zählen Abstandsregelungen, die Unterbringung von Schutzsuchenden, Rettungswege, Aufzüge, Energieerzeugung und vieles mehr. Ich stehe heute hier und reite Paragrafen. Das ist vielleicht etwas trocken, aber, meine Damen und Herren, das ist die Politik, die Menschen in Niedersachsen hilft. Wir sehen die Probleme, wir gehen sie an. Wir machen praxisnahe Politik, und das hoffentlich bis Juni, weil: Wir brauchen den Bausommer. Ich hoffe, da sind wir uns alle einig, dass wir diesen ambitionierten Zeitplan einsetzen. Danke schön.

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