Heiko Sachtleben
Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen - Veranstaltungen auf dem Land wieder unkompliziert und sicher ermöglichen!
(Rednerwechsel) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegende Änderung der NBauO ist, wie schon gesagt, nicht die viel erwartete und angekündigte große Novellierung, sie beschäftigt sich aber mit ein paar wichtigen und kleinen Punkten, die es jetzt zu regeln gilt, weil sie unser Leben in diesem Land ab morgen einfacher machen werden. Dabei will ich aber deutlich sagen: Der große Wurf kommt. Er ist in Arbeit, und ich bin guter Dinge, dass wir uns im Herbst dieses Jahres in diesem Haus über eine substanzielle Änderung der NBauO austauschen werden. Aber zurück zum Jetzt. Die Ihnen vorliegende Änderung kann man gut und gerne als zweigeteilt betrachten. Zum einen beschäftigt sie sich mit Grenzbebauungsregeln, insbesondere für Wärmepumpen und PV-Anlagen von auf grenzbebauten Gebäuden wie Garagen. Das ist auch gut und überfällig; denn dadurch wird es in Reihenhaussiedlungen und in Wohnsiedlungen mit Einfamilienhäusern mit wenig Grundstück überhaupt möglich, darüber nachzudenken, ob der Einsatz von PV auf Garagen und der Einsatz von Wärmepumpen möglich ist. Damit, denke ich, haben wir ein weiteres Stück Weg hin zur Klimaneutralität geebnet. Der andere Teil beschäftigt sich mit den sogenannten Nicht-mehr/noch-nicht-Orten der Veranstaltungsbranche, also mit Orten, die vom Baulichen her nicht dafür geschaffen gewesen sind, darin Veranstaltungen durchführen zu dürfen, die aber so schön sind, dass man dort feiern will. Umgangssprachlich sprechen wir mittlerweile alle von Scheunenfesten, aber es ist viel mehr als nur die einfache Scheune. Hier ist es uns mit der Änderung, die wir vorlegen, nun wirklich gelungen, die im Veranstaltungswesen entstandenen Wunden zu heilen. Diese Wunden sind entstanden durch die völlig unmotivierte Streichung des § 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung durch die letzte Regierung. In diesem Paragrafen war die Möglichkeit eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens verankert. Dies bedeutete bis heute, bis nach unserem Beschluss, dass auf viele Feste wie Spargel- und Kartoffelfeste, die Feten der Landjugend, die schon oft erwähnt wurden, aber auch die als Spielfeste angelegten Turniere der Kleinsten im Fußball- und Handballbereich in den kleinen Dorfsporthallen, die es überall gibt, immens mehr Genehmigungsaufwand und Kosten zugekommen wären. Mit dem, was wir nun beschließen, haben wir in der NBauO einen neuen Weg geschaffen, um ein verfahrenssicheres Umgehen mit solchen Veranstaltungen zu erreichen. Gleichzeitig ist es tatsächlich ein vereinfachtes Verfahren, und es ist auch kostengünstiger als das, was zurzeit Gültigkeit hat. Herr Frölich, Sie haben Ihr Unternehmertum hervorgehoben. Das tue ich an dem Punkt auch gern. Als Unternehmer, der seit über 30 Jahren Veranstaltungen dieser Art organisiert, bin ich sehr froh, dass wir diesen Weg gehen; denn dadurch entstehen deutlich mehr Sicherheit und Schutz für die Veranstalter*innen und für die Besucher*innen. Außerdem ist erstmalig die Haftungsfrage im Schadensfall sehr transparent. Damit komme ich zu der immer wieder geforderten Rückkehr zum alten § 47, zur Rückkehr zu einer „guten, gängigen Praxis“, wie sie im Ausschuss gerade von Ihnen, von der CDU, oft gefordert worden ist. Diese kann es nicht geben; denn es gab keine gute Praxis. § 47 wurde zu einer Zeit geschaffen, als Spargelfeste, Kartoffelfeste und all die Feste, von denen wir reden, von einigen Hundert Menschen besucht wurden. Zu dieser Zeit ist in den Bauämtern unseres Landes eine gewisse Laxheit im Umgang mit diesem Paragrafen entstanden. Ich selbst habe in meiner gesamten beruflichen Tätigkeit nicht zweimal von Bauämtern die gleichen Anforderungen für diese Art von Festen bekommen, es sei denn sie kamen vom selben Bauamt. Diese Laxheit wurde auch in den letzten Jahren beibehalten, in denen wir eine Eventisierung unserer Gesellschaft erlebt haben, in denen aus den dörflichen Festen mit einigen wenigen Hundert Menschen riesige Events mit mehreren Tausend geworden sind. Die Ämter hat das nicht interessiert; die Ämter haben diese Laxheit beibehalten. Glauben Sie denn wirklich, dass die Bauämter dieses Landes zu diesem legeren Umgang mit dem 47er je zurückfinden würden? Doch nicht nach der Diskussion, die wir jetzt geführt und den Risiken, die wir aufgezeigt haben! Nein, meine Damen und Herren, das ist unvorstellbar, und das ist auch gut so. Die uns vorliegende Änderung beschreibt einen sicheren, klaren und nach vorn weisenden Weg, keinen Weg zurück - auch wenn das eine Richtung ist, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU, nicht gern einschlagen, wenn es darum geht, gesellschaftlich relevante Entscheidungen zu treffen. Danke schön.
