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MUDr. PhDr. / Univ.Prag Jozef Rakicky

AfD 26.01.2023 5:32 min Tagungsabschnitte 19/4

Krankenhausplanung in Länderhoheit belassen, flächendeckende Versorgung und auskömmliche Finanzierung sicherstellen

MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky (AfD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte auch ich dem Kollegen Philippi herzlich zu seiner Ernennung gratulieren. Ich sichere ihm auch eine konstruktive Zusammenarbeit meinerseits und unserer Fraktion zu. Sehr geehrte Damen und Herren, die wohnortnahe, bedarfsgerechte und flächendeckende medizinische Versorgung ist die Grundsäule unseres Gesundheitssystems - so weit das GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Probleme bei der Sicherung und Finanzierung dieser Versorgung sind jedoch bekannt und werden politisch diskutiert, so weit ich zurückblicken kann. Im Dezember letzten Jahres wurden von der Regierungskommission neue Vorschläge unterbreitet, wie man diese Versorgung sichern und weniger nach ökonomischen, sondern mehr nach medizinischen Kriterien ausrichten kann. Statt der Abschaffung der DRG-basierten Vergütung für Krankenhäuser, die sie teilweise zur Gelddruckmaschine für Gesundheitskonzerne verwandelte, beschränkt sich der Entwurf jedoch auf palliative Maßnahmen in der Form von Vorhaltepauschalen, die besonders die durch DRG unterfinanzierten Abteilungen mit bis zu 60 % Betriebskostenzuschüssen am Leben erhalten sollen. Die ambulante Versorgung ist chronisch unterfinanziert und das KV-System schwerfällig, bürokratielastig und womöglich nicht mehr zeitgemäß. Die Neugliederung der Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen ist ein weiterer Teil der Vorschläge. Krankenhäuser der Grundversorgung, der Schwerpunkt- und Maximalversorgung haben wir bereits. Das ist nicht neu. Neu ist aber - das wird etwas verklausuliert dargestellt -, dass man in die Planungshoheit der Länder indirekt eingreifen will und die Möglichkeit eröffnet, ungefähr die Hälfte der ca. 1 000 Krankenhäuser der Grundversorgung de facto zu schließen. Das heißt natürlich nicht so. Das wird „integrierte ambulant/stationäre Versorgung“ das sogenannte Level 1i genannt und wird nicht mehr unter ärztlicher Leitung stehen. Dass man dadurch mehr, bessere und flächendeckende ambulante Versorgung herbeiführen würde, ist sehr fraglich. Durch die weiteren Maßnahmen, wie die geplante Definierung von sogenannten Leistungsgruppen, deren Zuteilung zu einzelnen Krankenhäusern, deren Einführung, Schaffung und Sicherung der Strukturvoraussetzungen und natürlich deren Kontrolle - wir sind ja in Deutschland -, droht bei der angedachten hohen Anzahl der Leistungsgruppen ein bürokratisches Monster zu entstehen. Kleinere Krankenhäuser, die sich mit viel Aufwand und Kosten für bestimmte Behandlungen spezialisierten, können ihre Existenzgrundlage verlieren. Probleme bei der Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses sind vorprogrammiert. Warum sollten die wenigen jungen Ärzte noch in ein Krankenhaus der Stufe 1 kommen, wenn sie dort keine volle Weiterbildung bekommen? Die DRG-Entlohnung hat die Privatisierung der kommunalen Krankenhäuser befördert. Dass man dort besonders an teuren Leistungen interessiert ist und das Personal sehr „flexibel“ behandelt, liegt in der Natur von Privatunternehmen, die vor allem ihren Aktionären verpflichtet sind. Weniger wirtschaftlich arbeitende Abteilungen werden schon mal geschlossen, und Abteilungen, die mehr Wirtschaftlichkeit versprechen, werden installiert. Für die Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung ist es daher der wichtigste Schritt, die Krankenhausfinanzierung auf eine neue Basis zu stellen - weg von Profit, hin zu einer Finanzierung im Interesse der Bevölkerung. Dass ein Krankenhaus Gewinne abwerfen muss, ist eine Prämisse, von der wir uns trennen müssen. Dass ein im Privatbesitz befindliches Krankenhaus erfolgreich rekommunalisiert werden kann, können wir z. B. am Krankenhaus Peine sehen. Hier spielt die Länderhoheit eine wesentliche Rolle, weil man die örtlichen Verhältnisse am besten kennt und planerisch steuern kann. Im ambulanten Bereich sind aber neben der radikalen Reduktion der Bürokratie auch Erlöse eine Voraussetzung, die einer Arztfamilie ein Leben auch ohne 60- bis 80-Stunden-Arbeitswoche sichern. Es gibt dafür bereits positive Ansätze. Dabei denke ich vor allem an das Förderprogramm der kommunalen MVZ. Diese werden allerdings häufig durch Probleme in den örtlichen Gemeindeverwaltungen ausgebremst. Meine Damen und Herren, bei der Realisierung der angedachten und notwendigen Krankenhausreform ist also noch viel zu klären, wenn sie auch eine Verbesserung für die flächendeckende Versorgung und eine auskömmliche Finanzierung bringen soll. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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