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Stephan Bothe

AfD 16.05.2024 7:14 min Tagungsabschnitte 19/16

Die deutsche Einheit endlich auch in Niedersachsen vollenden! Räumliche Trennung von Darchau und Neu-Darchau durch einen Brückenbau überwinden.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Im Jahr 1993 kehrte ‑ einmalig in der bundesdeutschen Geschichte ‑ mit dem Amt Neuhaus ein Teil der ehemaligen DDR in ein altes Bundesland zurück und wurde Teil Niedersachsens und Teil des Landkreises Lüneburg. Das schon immer hannöversche Gebiet, Herr Detlev Schulz-Hendel, mit seinen über 250 km2 Fläche und mehr als 5 000 Einwohnern ‑ ich weiß, die sind Ihnen egal ‑ ist damit der jüngste Teil unseres Bundeslandes, allerdings bis heute vollständig durch die Elbe abgetrennt vom Rest des Landes. Bis heute ist es trotz vieler Bemühungen auf vielen Ebenen nicht gelungen, die deutsche Teilung an dieser Stelle zu überwinden und das Amt Neuhaus mit einer Brücke zum Rest Niedersachsens zu verbinden. Meine Damen und Herren, ich kann aus Zeitgründen an dieser Stelle leider nicht alle Argumente für diese Brücke wiederholen. Aber: Der verlässliche und sichere Zugang zu Arbeitsstätten, Kranken- und Notfallversorgung, Einkaufsmöglichkeiten, sichere Schulwege, Feuerwehr, Rettungswege, die Anbindung an den ÖPNV, an die Kreisstadt und am Ende die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Niedersachsens für die Menschen im Amt Neuhaus sind einige Gründe, und es gibt noch so viele mehr. Alle diese Gründe waren es am Ende auch, die dafür sorgten, dass sich der Kreistag Lüneburg nach einem langen Entscheidungsprozess und gegen die Stimmen der Grünen für eine feste Elbquerung entschied. Somit ist es zu begrüßen, dass die Planfeststellung jetzt abgeschlossen wurde und der Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht ist. Denn auch die größten grünen Ideologen aus der Landesregierung ‑ und davon gibt es ja einige ‑ können den Umstand nicht wegdiskutieren, dass die Elbe der einzige deutsche Strom dieser Größe ist, der von der tschechischen Grenze bis zum Tidebereich gänzlich unreguliert ist. Das heißt, das Hochwasser, Niedrigwasser, der Eisgang werden in vielen Wochen im Jahr dafür sorgen, dass es keine Fährverbindung gibt, egal, welches Fährkonzept angewandt wird, denn die Fähre wird am Ende einfach nicht fahren. Von daher bleibt es völlig unverständlich und unverantwortlich, dass der von Frau Landwirtschaftsministerin Staudte vorangetriebene Landeskabinettsbeschluss vom 25. Juli 2023, die Brücke als Ziel aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu streichen und durch ein wie auch immer geartetes Fährkonzept zu ersetzen, so getroffen wurde. Und das vor dem Hintergrund, sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, dass Ihnen mit absoluter Sicherheit bekannt war, dass die kommunale Planung der Brücke des Landkreises Lüneburg seit 2018 lief und zu diesem Zeitpunkt kurz vor dem Abschluss stand. Von daher waren Ihre Motivation und Ihr Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung offensichtlich. Sie wollten gemeinsam mit Ihrem Brücken und Zukunft verhindernden Kollegen Detlev Schulz-Hendel die Förderfähigkeit durch das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nehmen, weil Sie beide genau wussten, dass die geplante Brücke eine Förderfähigkeit von bis zu 75 % besitzt. Dies ist nichts anderes als ein regionaler ideologischer Kampf von Ihnen beiden gegen die Menschen in der Region. Die Versuche der Landesregierung, aus ideologischen Gründen in die Planungsautonomie der Kommunalverbände einzugreifen, widersprechen nicht nur dem Grundgesetz und unserer Niedersächsischen Verfassung. Nein, werte Kollegen, sie sind auch wegen der haltlosen Argumente wie der angeblichen Mittelknappheit in diesem Bereich inakzeptabel. Was schon 1994 im Landes-Raumordnungsprogramm als notwendig erkannt wurde, ist heute genauso wichtig wie damals. Ich zitiere: „Die Verbindungen zu den neuen Bundesländern sind als Voraussetzung des räumlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Zusammenwachsens herzustellen“ und „auszubauen.“ Es „sind qualitative Verbesserungen … in den ländlichen Räumen“ herzustellen, die „insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrsbedienung durch den straßengebundenen ÖPNV“ dienen. Damit hatte das Land Niedersachsen den Vorschriften des Bundes-Raumordnungsgesetzes Rechnung getragen, dessen Vorgaben immer noch gültig sind. Von daher fordern in unserem Antrag die Landesregierung unmissverständlich auf, im Landes-Raumordnungsprogramm an der vorgesehenen Elbquerung festzuhalten und deren Umsetzung als regionale Lösung nicht weiter zu blockieren. Die Förderung dieses kommunalen Brückenprojekts nach dem Nachweis der Baureife und der Eigenmittel vom Vorhabenträger in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten nach dem NGVFG bei Antragstellung ist zu bewilligen und nicht widerrechtlich aus ideologischen Gründen abzulehnen. Vielmehr sollte sich auch unser Ministerpräsident an sein eigenes Versprechen des guten Willens erinnern, anstatt seine grünen Brückenverhinderungstruppen weiterhin ihr unsägliches Spiel treiben zu lassen. Ein Ministerpräsident, der 2022 noch im Wahlkampf Hilfe versprochen hat und in diesem Jahr nichts mehr davon wissen will und jegliche Unterstützung ablehnt, der disqualifiziert sich an dieser Stelle selber und nimmt sich und seiner Landesregierung jede Glaubwürdigkeit. Von daher, meine Damen und Herren, ist es zu begrüßen, dass sich die Petition „Anpassung des Landes-Raumordnungsprogramms“ mit fast 7 000 Unterstützern klar gegen diese grünen Machenschaften stellt und sich im parlamentarischen Prozess befindet. Grundsätzlich gehört dieser wichtige und wegweisende Antrag im Wirtschaftsausschuss mit einer Anhörung zu dieser Petition behandelt, wobei die öffentliche Anhörung des Petenten aufgrund der Rechtsauffassung der Verwaltung am 22. Mai 2024 im Petitionsausschuss durch die Überweisung dieses Antrags in den Fachausschuss obsolet wird und nicht stattfinden könnte. Meine Damen und Herren, werte Kollegen, unserer AfD-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Menschen im Amt Neuhaus endlich in diesem Landtag Gehör finden. Daher werden wir dem Wunsch des Petenten und der vielen Unterstützer, die uns darum gebeten haben, folgen und diesen Antrag vorerst zurückziehen. So kann und wird die öffentliche Anhörung des Brückenvereins im Petitionsausschuss nächste Woche stattfinden. Das begrüßen wir sehr, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, uns als AfD-Fraktion sind die Menschen im Amt Neuhaus nicht egal. Diese warten seit 34 Jahren auf diese Brücke und halten trotz aller Widrigkeiten an ihrer wunderschönen Heimat fest. Es gilt, dies hiermit zu honorieren und die Bürger im Amt Neuhaus bei ihrem Engagement für diese Brücke zu unterstützen. Meine Damen und Herren, wir als Niedersächsischer Landtag stehen in der Pflicht, für die Menschen in ganz Niedersachsen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Lassen Sie uns gemeinsam für diese Brücke kämpfen! Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit ziehen wir diesen Antrag zurück. Vielen Dank.

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