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René Kopka

SPD 25.09.2024 7:02 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften wird nun die Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf Beamtinnen und Beamte, die Richterschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger umgesetzt. Die geplanten Erhöhungen sind ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Dienst in Niedersachsen attraktiv zu halten und die Einkommensentwicklung der letzten Tarifabschlüsse nachzuvollziehen. Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und alle weiteren dynamischen Besoldungsbestandteile um linear 4,76 % anzupassen. Eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 % soll zum 1. Februar 2025 vorgenommen werden. Neben diesen Maßnahmen haben wir weitere Regelungen im Blick. Ein wichtiger Schwerpunkt des vergangenen Haushalts war die Erhöhung der Besoldung von Lehrkräften auf A 13 und von Schulleitungen auf A 14 zum 1. August 2024 - ein Zeichen der Wertschätzung und Wettbewerbsfähigkeit des Landes, wenn es um die Einstellung von Lehrkräften in den entsprechenden Schulformen geht. Die mit dem Gesetz nun folgende, weitere Besoldungshebung von Schulleitungen an Schulen mit bis zu 80 Schülerinnen und Schüler auf A 14 zum 1. Januar 2025 soll Schulleitungen kleinerer Schulen stärken. Gut so und ein richtiger Schritt! Einen weiteren Regelungsbedarf hat das Bundesverfassungsgericht zu dem Thema der amtsangemessenen Alimentierung der Beamten und Richterschaft ausgelöst. Um diesem Urteil zu entsprechen, sieht das Gesetz für das Jahr 2024 eine Einmalzahlung von jeweils 1 000 Euro für das erste und zweite Kind vor, soweit die Kinder bei der Berechnung der Besoldung berücksichtigt werden. Zudem sollen künftig auch Beamtinnen und Beamte mit nur einem Kind, deren Ehegatten oder Lebenspartner mit keinem oder nur einem sehr geringen Hinzuverdienst zum Familieneinkommen beitragen, rückwirkend zum 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Gewährung eines Familienergänzungszuschlags erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer zentraler Punkt des Gesetzes ist das Thema demografiefeste Landesverwaltung. Der demografische Wandel und der damit einhergehende Arbeits- und Fachkräftemangel sind nicht nur eine erhebliche gesamtgesellschaftliche Herausforderung, sie betreffen insbesondere auch die öffentliche Verwaltung. Das hat der Personalstrukturbericht 2021 sehr deutlich aufgezeigt. Wir müssen Hindernisse beim Einstieg in den öffentlichen Dienst abbauen und Entwicklungsmöglichkeiten verbessern. Ebenso müssen wir weitere Maßnahmen ergreifen, um die Attraktivität zu steigern. In diesem Zusammenhang geht es im Gesetzentwurf auch um die Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten. Beamtinnen und Beamte sollen auch nach Erreichen des Ruhestandsalters die Möglichkeit erhalten, weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Klassisch könnte hier der Lehrer genannt werden, der nach seinem Eintritt in die Pension bei der Schule beschäftigt bleibt und ein paar Stunden Mathematik weiterunterrichtet. Dieses Einkommen wird mit dem Gesetzentwurf zukünftig nach Erreichen der Altersgrenze nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Derzeit ist die Situation noch so. Eine klare Attraktivitätssteigerung - und eine überfällige Regelung, denn eine Weiterbeschäftigung in der Wirtschaft hätte schon heute keine Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge. Hier schaffen wir ein Stück Gerechtigkeit. Auch die kommunalen Spitzen haben in der schriftlichen Anhörung die beabsichtigte Harmonisierung der Vorschriften mit den Regelungen des Bundes und anderer Länder begrüßt. Sie erwarten, dass diese Vereinheitlichung zu einer Entlastung der Verwaltungsverfahren führen wird. Ein Punkt, der im Ausschuss kritisch diskutiert wurde und sicherlich noch in den weiteren Redebeiträgen aufgegriffen werden wird, ist der Hinzuverdienst von Rentnerinnen und Rentnern im Vergleich zu Pensionärinnen und Pensionären. Während Rentnerinnen und Rentner bereits nach der Altersgrenze ohne Anrechnung hinzuverdienen können, sollen die neuen Regeln nun auch für Pensionäre im öffentlichen Dienst gelten. Jetzt kann man kritisieren, dass die Anpassung für Pensionäre in diesem Maße nicht angebracht erscheine. Bei allen vorgelegten Modellrechnungen kommt aber ein Großteil der Differenz zustande, da bei Eintritt in den Ruhestand das Rentenniveau niedriger ist als das Niveau der Pension. Im Umkehrschluss heißt das für mich: Kümmern wir uns um die Steigerung des Rentenniveaus - und erschweren wir an dieser Stelle nicht die zukünftigen Möglichkeiten für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Auch eine Studie der Bertelsmann Stiftung, hat sich, wie diese Woche zu lesen war, mit dem Thema beschäftigt, wie Ältere länger erwerbstätig bleiben. In der Studie geben drei Viertel der Altersrentnerinnen und Altersrentner ab 65 Jahren an, gesundheitlich nicht eingeschränkt zu sein. Für sie wären finanzielle Anreize und passgenaue Arbeitsangebote geeignete Maßnahmen, die Erwerbsneigung zu erhöhen. Mit der Gesetzesänderung gehen wir für das Land Niedersachsen diesen Weg und schaffen ein entsprechendes Angebot für Beamtinnen und Beamte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch ein weiteres Thema ansprechen, das in der Anhörung aufgekommen ist, und zwar die leistungsorientierte Bezahlung für Beamtinnen und Beamte. Die derzeitige Rechtslage bedeutet erhebliche Rechtsunsicherheiten für die Kommunen. Wir haben das Thema im Gesetzentwurf nicht mehr regeln können. Allerdings möchte ich an dieser Stelle schon jetzt darauf hinweisen und auch deutlich machen, dass wir zur Regelung der leistungsorientierten Bezahlung bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag erarbeiten werden. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bringt die notwendige besoldungsrechtliche Anpassung und weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen. Wir gestalten damit eine demografiefeste Landesverwaltung! Wir packen an! Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

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