Oliver Lottke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes einbringen und Ihnen die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs vorstellen. Seit der Einführung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes im Jahr 2007 hat sich unser Verständnis von Rauchgewohnheiten und auch Rauchgefahren erheblich verändert. Der Markt für Tabak und verwandte Produkte, insbesondere im Bereich der elektronischen Zigaretten und Verdampfungsgeräte, hat sich rasant weiterentwickelt. Auch in Zukunft ist zu erwarten, dass das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz dann und wann novelliert werden muss, weil man doch feststellt, dass es eine gewisse Kreativität in diesem Bereich gibt. Ich glaube, es werden in Zukunft noch weitere Neuerungen zu erwarten sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, diese Entwicklung zu berücksichtigen und den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens - sei es durch traditionelle Tabakprodukte, elektronische Zigaretten oder eben auch durch Cannabis - zu gewährleisten Mit der vorliegenden Gesetzesänderung erweitern wir den Nichtraucherschutz auf eine Vielzahl von neuen Produktgruppen. Darunter fallen elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und Geräte zur Verdampfung von Tabak und Cannabisprodukten. Diese Ausweitung ist gerechtfertigt, da Cannabis in ähnlicher Form und ähnlicher Weise wie andere Rauchprodukte auch - Zigaretten, E-Zigaretten oder auch andere Formen - konsumiert werden kann und daher rein äußerlich keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Rauchprodukten möglich ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zentraler Punkt ist der Schutz vor Passivrauch. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass Passivrauchen schwere gesundheitliche Folgen haben kann, insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen: Kinder, Schwangere sowie alte und chronisch kranke Menschen. Wir wissen auch, dass viele der gefährlichen Stoffe, die im Tabakrauch vorkommen, auch im Cannabisrauch enthalten sind. Es wäre also fahrlässig, den Schutz, den wir für Nichtraucher vorsehen, nicht eben auch auf diese neuen Formen des Konsums auszuweiten. Deshalb ist es nur logisch, dass das Verbot nicht nur das Rauchen, sondern auch das Verdampfen von Cannabisprodukten umfasst. - Ist das Raucherhusten? Mit der Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes wird der Konsum der oben beschriebenen Produkte auch in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Heimen, Schulen und Gaststätten verboten. Aber auch für alle anderen öffentlichen Räume und Orte gilt: Der Schutz der Gesundheit muss Vorrang haben. Daher ist die Erweiterung des Rauchverbots ein konsequenter Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft den Justizvollzug und den Maßregelvollzug. Hier wird der Konsum von Cannabis und verwandten Produkten in Haft- und Vernehmungsräumen der JVA und der Polizei sowie Vorführzellen der Gerichte und Patientenzimmern von Einrichtungen verboten, in denen Personen aufgrund von gerichtlicher Entscheidung untergebracht sind. Diese Regelung trägt den besonderen Anforderungen in diesen Einrichtungen Rechnung, in denen die Sicherstellung von Abstinenz ein wesentlicher Bestandteil der Rehabilitation sein kann. Bei Personen, die nach § 64 StGB untergebracht sind, ist eine Heilung vom „Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen," anzustreben. Die Gestattung, Cannabis in diesen Zimmern zu erlauben, würde die Ziele der Unterbringung erheblich gefährden, eigentlich auch konterkarieren. Also auch hier gilt: Der Schutz vor den Gefahren des Konsums überwiegt die individuelle Handlungsfreiheit. Abschließend kann ich Ihnen sagen, dass der Schutz der Gesundheit und das Recht auf eine rauchfreie Umgebung, insbesondere in öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Räumen, ein hohes Gut darstellen. Zudem wird das Gesetz die Rauchfreiheit nicht einschränken. Private und speziell ausgewiesene Bereiche stehen weiterhin zur Verfügung. Alles andere werden wir in der Ausschussberatung vielleicht noch bereden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
