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Eike Holsten

CDU 26.03.2025 3:14 min Tagungsabschnitte 19/24

Kein Maulkorb für Demokratie-Verteidigung - gemeinnütziges Engagement schützen

CDU Herr Kollege Holsten. Bitteschön! Herr Präsident, vielen Dank. Dreimal aufstehen, um ans Pult zu gehen, ist Bremer Recht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten im Bundestagswahlkampf beschmierte und beschädigte CDU-Parteibüros. Die Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes hier in Hannover wurde mit Brandfackeln gestürmt. Den Mitarbeitern der Landesgeschäftsstelle hat die Polizei geraten, das Gebäude zu räumen. Unzählige Wahlkämpfer wurden massiv bedroht und angegriffen. Auf vielen Straßen wurden Friedrich Merz und die Union auf Plakaten in zutiefst beschämender und ehrabschneidender Weise diffamiert. Eine Mitarbeiterin der Landesgeschäftsstelle der CDU Rheinland-Pfalz bekam eine Morddrohung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich kann man unter diesen Umständen von einem friedlichen Protest sprechen, wie es die ehemalige grüne Bundesvorsitzende Ricarda Lang sinngemäß getan hat, als sie meinte, friedlicher Protest, selbst wenn er sich gegen einen selbst richte, gehöre in einer Demokratie dazu. Ich halte das schlicht für eine Verharmlosung der Ereignisse. Wir freuen uns immer über konstruktive Kritik. Gewalt und Einschüchterung lehnen wir ab. So viel zur Großwetterlage, in der die „Kleine Anfrage" mit über 550 Fragen im Deutschen Bundestag das Licht der Welt erblickt hat. Ich verstehe trotzdem das Buhei nicht, das Sie hier darum machen, und will ein kleines bisschen zur Versachlichung beitragen. Diese Anfrage ist das Normalste der Welt und sollte von Ihnen nicht zu sehr überladen werden. Hier wurde schlicht gefragt, wer unter welchen Voraussetzungen Steuermittel oder Steuerbefreiung bekommt. Wer öffentliche Gelder erhält, muss sich auch öffentlicher Kontrolle stellen. Das nennt man dann Transparenz. Die rechtmäßige Verwendung von Steuermitteln zu überprüfen, gehört doch zu den Kernaufgaben eines Parlaments. Es ist daher nicht nur völlig richtig, sondern geradezu geboten, zu hinterfragen, ob sich einzelne NGOs auch rechtmäßig verhalten. Dafür gibt es Beispiele das ist ja nicht aus der Luft gegriffen: Attac, Campact. Die Sorge, dass gemeinnützige Organisationen durch politische Aktivitäten eine parteipolitische Richtung vertreten und damit möglicherweise gegen die Regeln zur Gemeinnützigkeit verstoßen, ist berechtigt, siehe die Urteile aus 2014 und 2019. Der Entzug der Gemeinnützigkeit bei den Genannten wurde genau mit dem Argument begründet, dass sie zu allgemeinpolitisch tätig waren, zu wenig auf einen klar definierten, steuerlich anerkannten Zweck beschränkt. Die Anfrage baut auf dieser Linie auf und will wissen, ob andere Organisationen ähnlich agieren und trotzdem staatliche Mittel bekommen. Herr Kollege Holsten, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: der Kollegin Weippert. Möchten Sie ihm entsprechen? Wenn sie damit zufrieden ist, dass ihr die Antwort nicht gefällt, sehr gerne. Mit einer solchen Einschränkung kann ich das Wort eigentlich

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