Stephan Bothe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach diesem sehr aufgeregten Beitrag möchte ich noch mal klarstellen, worum es hier geht. Was ist denn diese Axt an der Verfassung, die wir hier fordern? Ich möchte das jetzt hier noch mal kurz klarstellen. Erstens wollen wir nichts abschaffen, sondern wir wollen nur etwas ergänzen. Die Ergänzung ist: „Die Nichtzulassung wegen Nichtvorliegens der in Nummer 3 genannten Voraussetzung gemäß § 28 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes darf nur auf Grundlage einer vorherigen Feststellung durch das Verwaltungsgericht erfolgen." Boah, was für eine Axt, Frau Weippert! Also, mir fehlen ja selten die Worte, aber nach dieser Debatte kann ich nur sagen Zweitens weiß ich nicht, wovor Sie Angst haben. Ich weiß nicht, was Sie nächstes Jahr vorhaben. Aber ich kann Ihnen nur raten, dass Sie nächstes Jahr zur Kommunalwahl Fairness walten lassen und sich nicht auf diese Spielchen, die jetzt in Ludwigshafen und anderswo erfolgt sind, einlassen. Das haben die niedersächsischen Bürger nicht verdient, und das hat auch nicht die Niedersächsische Verfassung verdient. Vielen Dank. Eine Kurzintervention ist eine Kurzintervention auf die Rede der Vorrednerin. Es war grenzwertig, Herr Bothe, aber ich habe Sie jetzt nicht unterbrochen. - Jetzt möchte antworten: Frau Weippert. - Ich habe das bis hier vorne gehört. Ich sage jetzt noch mal: Überlegen Sie von der AfD, was Sie hier dazwischenrufen! Ja?
