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Stephan Bothe

AfD 20.06.2023 3:13 min Tagungsabschnitte 19/8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Der Änderung der verfassungsrechtlich ohnehin zweifelhaften Regelung werden wir folgen und zustimmen. Gerade in einem derart sicherheitsrelevanten Bereich ist es unabdingbar, dass sich der Beamte in erster Linie Recht und Gesetz sowie den Bürgern und nicht der politischen Führung verantwortlich fühlt. Bei der Auswahl der Polizeipräsidenten darf daher nur und ausschließlich die persönliche und fachliche Eignung eine Rolle spielen und nicht das Parteibuch. Auch bei der Amtsführung darf der Polizeipräsident nicht durch politische Vorgaben in seinem Handeln eingeschränkt werden, Herr Kollege Lühmann. Die Akteneinsicht, die die CDU beantragt hat, wird ja zeigen, ob es zu diesen Vorfällen kam. Ich bin sehr gespannt darauf. Die ohnehin für Beamte geltende Treuepflicht, die es ja zum Glück gibt, ist vollkommen ausreichend, sodass eine darüber hinausgehende politische Verbundenheit eigentlich nicht zu rechtfertigen ist. Doch leider bleibt dieser Gesetzentwurf, Frau Ministerin, auf halber Strecke stehen - bei der verfassungsrechtlichen Problematik, die mit der Installierung politischer Beamter einfach einhergeht. So mag es ja noch nachvollziehbar sein, dass Staatssekretären oder Sprechern der Landesregierung eine besondere politische Verbundenheit abverlangt wird. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger wie die schon genannten Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung, der Landespolizeipräsident oder auch der Verfassungsschutzpräsident, die ebenfalls nach § 39 des Niedersächsischen Beamtengesetzes politische Beamte sind, ebenfalls politisch eingeschränkt werden. So steht etwa der Verfassungsschutzpräsident einer Behörde vor, die eigentlich mit politischer Neutralität glänzen und einzig und allein der Verfassung verpflichtet sein sollte. Die derzeitige Regelung hat jedoch zur Folge, dass der Verfassungsschutz nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene ein Regierungsschutz ist und somit auch zur Diskreditierung des politischen Gegners der jeweiligen Regierung missbraucht wird. Ein Verfassungsschutzpräsident mit SPD-Parteibuch, der einerseits bei allem möglichen Beanstandenswerten eine Nähe sieht, wenn es um die AfD geht, aber auf der anderen Seite extremistische Tendenzen bei radikalen Klimagruppen nicht sehen möchte und keine Probleme damit hat, wenn sich führende Grünen-Politiker ‑ auch solche hier in diesem Landtag ‑ mit der Hammer-Bande solidarisieren - das wirft auf jeden Fall Fragen auf. Trotzdem erkennen wir hier einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir werden uns aber auf jeden Fall weiter dafür einsetzen, dass das politische Beamtentum weiter eingeschränkt wird. Denn Neutralität und Solidarität gelten für Staat und Bürger und nicht für Parteien. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. - Es gibt den Wunsch nach einer

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