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Oliver Schatta

CDU 27.02.2025 6:46 min Tagungsabschnitte 19/23

50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor Feierabend ist dies der letzte Tagesordnungspunkt an Weiberfastnacht, kurz vor Beginn des närrischen Treibens. Wenn es in euren Landstrichen nicht so ist, dann kommt nach Braunschweig! Da geht der Karneval richtig los. Heute blicken wir auf 50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz zurück - ein Gesetz, welches sowohl Anlass zur Freude als auch zur kritischen Reflexion gibt. Als nun auch 50-Jähriger weiß ich, was kritische Reflexion bedeutet und dass man nach 50 Jahren auch mal einiges anpassen muss, dass man mal ins Fitnessstudio muss. Das sollte die Regel sein. In fünf Jahrzehnten wurde ein wichtiger Baustein des Bildungs- und Weiterbildungsrechts gelegt, der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Zugang zu persönlicher und auch fachlicher Weiterbildung ermöglicht hat. Dieses Gesetz hat nicht nur dazu beigetragen, das individuelle Bildungsrecht zu sichern, es hat auch einen Beitrag zur politischen Bildung und zur Förderung des Ehrenamts geleistet. Wir als CDU schätzen die Idee des Bildungsurlaubs, den Menschen das Recht zu geben, sich weiterzuentwickeln, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Gerade in einer Zeit, in der lebenslanges Lernen immer wichtiger wird, ist diese Regelung ein zentraler Pfeiler für die Teilhabe an der modernen Gesellschaft. Dennoch zeigt der Blick auf die aktuelle Inanspruchnahme lediglich 1,26 % der Anspruchsberechtigten Einen Augenblick, bitte! - Ich weiß, dass eine Büttenrede zu dieser Zeit vielleicht mehr Aufmerksamkeit fände. Das kann ich auch. Aber der Kollege hat eine Rede zu einem Tagesordnungspunkt vorbereitet, und ich fände es nur fair, wenn wir jetzt in aller Ruhe den letzten Wortbeiträgen für heute zuhören würden. - Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die aktuelle Inanspruchnahme lediglich 1,26 % der Anspruchsberechtigten zeigt, dass hier noch Verbesserungspotenzial besteht. Tata! Kritisch müssen wir anmerken, dass es offenbar aber Barrieren gibt, die die Nutzung des Bildungsurlaubs einschränken. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Digitalisierung, veränderte Arbeitszeitmodelle und eine zunehmende Teilzeitquote erfordern neue Ansätze. Eine bloße Fortführung des bestehenden Modells genügt nicht mehr, um den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen gerecht zu werden. Daher wird grundsätzlich die Initiative, das Gesetz zu modernisieren, vorausgesetzt, dies geschieht in einem ausgewogenen Dialog mit allen Sozialpartnern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie etwa die Flexibilisierung des Angebots und die Anpassung an moderne Lernformate wie Online- und Teilzeitformate sind notwendige Schritte, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Dennoch sollte wir kritisch hinterfragen, ob durch eine Umbenennung in „Niedersächsisches Bildungszeitgesetz" und den Austausch des Begriffs „Bildungsurlaub" die grundlegenden Probleme gelöst werden. Der Begriff „Bildungsurlaub" ist in der Praxis seit 50 Jahre etabliert. Hier bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, ob eine Namensänderung mehr als eine kosmetische Anpassung ist. Ebenso wichtig ist die Frage nach der Planbarkeit. Arbeitgeber brauchen klare, verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre betrieblichen Abläufe sicher gestalten zu können. Die Erhöhung der Planbarkeit und die Verbesserung des Berichtswesens sind daher zentrale Punkte, die nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Unternehmen zugutekommen. Es muss vermieden werden, dass durch zu hohe bürokratische Anforderungen zusätzliche Belastungen entstehen, die gerade in kleinen und mittleren Unternehmen zu spüren sind. Wir sind der Überzeugung, dass die Modernisierung des Bildungsurlaubsgesetzes in enger Abstimmung mit Sozialpartnern erfolgen muss. Nur so können wir sicherstellen, dass die Reform nicht nur ideell richtig, sondern auch praktisch umsetzbar ist. Es bedarf klarer Konzepte, die sowohl die Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch die berechtigten Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen. Beispielsweise muss die Flexibilisierung des Bildungszeitangebots mit einer realistischen Einschätzung der betrieblichen Ressourcen und des organisatorischen Aufwands erfolgen. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch anmerken, betrifft die Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit und Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs. Es ist unbestritten, dass das Potenzial zur persönlichen Weiterentwicklung enorm ist. Doch dieses Potenzial wird bislang nur selten ausgeschöpft. Hier sollten zielgerichtete Informationskampagnen und eine enge Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern angestrebt werden. Nur so kann es gelingen, auch bislang berücksichtigte Zielgruppen besser zu erreichen und ihnen Zugang zur Weiterbildung zu ermöglichen. Zudem ist es wichtig, die Veränderungen in der Arbeitswelt als Chance zu begreifen. Die zunehmende Digitalisierung eröffnet neue Perspektiven, die wir nutzen sollten, um innovative Lernformate zu etablieren. Online- und hybride Lernangebote können vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Teilhabe erleichtern, insbesondere jenen, die aus familiären oder betrieblichen Gründen bislang wenig Zugang zu Präsenzveranstaltungen hatten. Diese Ansätze sind begrüßenswert, sollten jedoch stets mit Blick auf die Qualität der Bildungsinhalte und den praxisnahen Nutzen umgesetzt werden. Abschließend möchte ich betonen: Bildung ist ein zentrales Gut unserer Gesellschaft und ein wesentlicher Faktor für eine funktionierende Demokratie und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die 50-jährige Erfolgsgeschichte naja, 1,26 % des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes zeigt, dass wir auf einem guten Fundament stehen. Dennoch ist es an der Zeit, diesen Grundstein zu festigen und weiter auszubauen. Wir als CDU werden uns dafür einsetzen, dass die Modernisierung des Bildungsurlaubs kein Lippenbekenntnis bleibt, sondern in konkrete, praktikable Maßnahmen umgesetzt wird, im Sinne aller Beteiligten. Vor 50 Jahren hatte Van McCoy mit seinem Hit „The Hustle" ein one-hit wonder. Mit einem Remix, ordentlich Bass und ein paar mehr beats per minute könnte auch „The Hustle" wieder in die Charts kommen. Remixen wir also unser Bildungsurlaubsgesetz und bringen es zurück in die Charts! Lassen Sie uns gemeinsam den Blick in die Zukunft richten und die notwendigen Schritte erarbeiten, um das Recht auf individuelle Bildungszeit zukunftssicher zu gestalten! Dabei gilt es, konstruktiv und verantwortungsbewusst zu handeln, immer mit dem Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren und gleichzeitig den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen der Arbeitgeber gerecht zu werden. Ich halte Bildungsurlaub im Grunde für eine coole Sache und bin gespannt, wie wir darüber im Ausschuss beraten werden und zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen wir kommen. Vielen Dank.

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