Stephan Bothe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Saade. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es den Wunsch des Kollegen Bothe nach einer Kurzintervention. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe ja schon viele Tiefpunkte der SPD in diesem Plenum erlebt. Aber das war wirklich der Tiefpunkt dieser Legislatur und dieser SPD-Fraktion, und das ist wirklich eine Kunst. Kein Wort der Distanz zu diesen islamistischen Aufzügen hier in Hannover! Kein Wort zu den Kalifats-Ausrufen in NRW! Wer hat Sie eigentlich mal zum Polizisten gemacht? Sie sollen das Grundgesetz schützen, Herr Saade! Sie sprechen vom Grundgesetz, aber ich glaube, dass Sie ein bisschen Nachhilfe brauchen. Artikel 8: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Das steht im Grundgesetz, und das war auch bis vor zehn Jahren Teil des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes. Dann wurde „Alle Deutschen“ in „Jedermann“ abgeändert. Unser Gesetzentwurf geht komplett konform mit dem Grundgesetz, er geht auch komplett konform mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. NRW wird diese Änderung wahrscheinlich auch irgendwann so umsetzen. Wo Missbrauch herrscht, wo der Ruf nach dem Tod von Juden in arabischer Sprache durch deutsche Straßen hallt, muss der Staat einschreiten. Da die SPD-Fraktion und Sie das nicht wollen, haben wir ein Problem mit Ihnen. Ich sage Ihnen auch weshalb: Die SPD-Fraktion verlässt immer mehr den Boden des Grundgesetzes und wird zu einer Gefahr für die innere Sicherheit in diesem Land. den Boden des Grundgesetzes und wird zu einer Gefahr für die innere Sicherheit in diesem Land.
