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Volker Bajus

GRÜNE 28.01.2026 4:00 min Tagungsabschnitte 19/31

Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 20 a der Niedersächsischen Verfassung und Festlegung der Anzahl der Mitglieder

Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier und heute über die Einrichtung des neuen Parlamentarischen Kontrollgremiums für den Verfassungsschutz. Dieses Gremium ist ja keineswegs ein Selbstzweck. Es ist vielmehr die notwendige Antwort auf eine grundlegend veränderte und schwieriger gewordene Sicherheitslage. Diese Veränderung beginnt nicht erst mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Jahr 2022. Aber spätestens seitdem ist unübersehbar, wie sich die Lage verschärft hat. Wir erleben gezielte Sabotage, Spionage und Einflussoperationen - nicht nur, aber insbesondere aus Russland. Diese richten sich nicht nur gegen unsere Infrastruktur oder staatliche Stellen, sondern gezielt auch gegen die Meinungsfreiheit, gegen das Vertrauen in demokratische Verfahren und gegen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Neu und das war vor wenigen Jahren überhaupt nicht vorstellbar ist, dass es inzwischen auch aus befreundeten Ländern wie den USA Versuche gibt, politisch Einfluss hier in Deutschland zu nehmen. Über Desinformation, Bots und Algorithmen wird versucht, Meinungsfreiheit zu verzerren und demokratische Prozesse zu destabilisieren. Diese Einflussversuche bleiben nicht folgenlos. Rechtsextreme und demokratiefeindliche Narrative gewinnen an Reichweite und untergraben das Vertrauen in unseren Verfassungsstaat. Gerade deshalb braucht es eine wirksame und besonders vertrauliche parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste. Eine sinnvolle Kontrolle hoch sensibler Geheimdienstinformationen braucht ein fachkundiges Gremium und eine starke Legitimation der Mitglieder, die in diesem Gremium arbeiten. So stellen wir am Ende sicher, dass die parlamentarische Kontrolle fest im Willen des Parlamentes und damit auch im Wählerinnen- und Wählerwillen verankert ist. Für uns Grüne ist dabei klar: Wir können nur solchen Kandidierenden unser Vertrauen schenken, von denen wir wissen, dass sie nicht gegen die Verfassung arbeiten, nicht gegen die Demokratie sind und nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. SPD und Grüne haben sich gemeinsam mit der CDU darauf verständigt, die Zahl der Mitglieder auf fünf zu begrenzen. Bei 146 Abgeordneten erscheint uns das als sinnvolle, ausgewogene Lösung. Der Kreis der Eingeweihten bleibt bewusst klein, die parlamentarische Kontrolle aber wirksam; dafür ist das Gremium groß genug. Die Opposition ist dabei wie gesetzlich vorgesehen angemessen vertreten. Ein Blick auf andere Parlamente in Deutschland zeigt: Kleine, arbeitsfähige Kontrollgremien sind dort Standard. In Schleswig-Holstein gibt es fünf, in Hessen vier, in Bayern derzeit sechs Mitglieder. In Mecklenburg-Vorpommern sind es fünf, in Rheinland-Pfalz gar drei. Im Bundestag bei über 600 Abgeordneten insgesamt sind es neun; allerdings sind zurzeit drei Sitze nicht besetzt. Fünf Mitglieder in Niedersachsen sind also angemessen. Für die Grünen hat im Dezember 2025 hier meine Kollegin Frau Camuz das Gesetz zu diesem Gremium begründet. Wenn der Landtag sie heute wählt, wird sie unsere Fraktion und den Landtag dort engagiert und verantwortungsvoll vertreten. Darauf können Sie sich verlassen. Zum Schluss: Dieses Gremium und seine Regeln sind neu. Wir werden daher die Arbeit eng begleiten und die Arbeitsfähigkeit genau im Blick behalten. Wenn sich zeigt, dass Regelungen im Detail suboptimal sind, werden wir als Parlament natürlich nachsteuern müssen. Jetzt aber geht es erst einmal an die Arbeit. Ich wünsche allen, die nachher gewählt werden, viel Erfolg. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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