Alexander Wille
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist höchste Zeit. Die heutige Entscheidung über den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Verlängerung der Übergangsfrist für Rettungsassistenten erfolgt sprichwörtlich in letzter Minute. Wir können heute für unsere Rettungsdienste die so dringlich erwartete Klarheit schaffen, dass kein Rettungswagen in der kommenden Silvesternacht durch den Wegfall von Rettungsassistenten stehen bleiben muss und die Notfallversorgung für die Menschen in Niedersachsen weiter sichergestellt wird. So sehr ich mich auch über die einstimmigen Beschlussempfehlungen in den Ausschüssen freue, bleibt doch festzustellen, dass wir diese entscheidende Anpassung des NRettDG schon längst hätten abarbeiten können. Unser Gesetzentwurf liegt diesem Hohen Hause seit April dieses Jahres vor. Bis dahin war der Landesregierung offenbar gar nicht bewusst, dass unsere Rettungsdienste durch die bisher endende Frist zum Jahresende zum Einsatz von Rettungsassistenten in einen bedrohlichen Personalmangel geraten wären. Aber, meine Damen und Herren, unsere Aufgabe liegt nicht nur allein darin, die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren. Nein, wir tragen die Sorgen und Erwartungen der Menschen hier vor und leisten unseren klaren Beitrag für die richtigen Entscheidungen zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Und wenn unsere Arbeit mitunter auch dazu führt, dass wir der Landesregierung aufs Pferd helfen können, tun wir das natürlich sehr gerne. Im Innenausschuss haben wir Fachleute um ihre Expertise gebeten. Die deutliche Mehrheit der Stellungnahmen hat eine Verlängerung der Übergangsfrist deutlich für dringlich erforderlich erklärt. Dieses Resultat spiegelt auch den Tenor meiner Gespräche mit den landesweit tätigen Hilfsorganisationen im Rettungsdienst wider. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, treffen wir heute die richtige Entscheidung, um unseren Rettungsdiensten wieder eine klare Grundlage zu schaffen, damit sie ihre Arbeit auch in den kommenden drei Jahren planbar und belastbar sicherstellen können. Der Vorschlag der regierungstragenden Fraktionen, diese Übergangsfrist um lediglich ein Jahr zu verlängern, griff viel zu kurz und kam vor allem viel zu spät. Ihre Idee, weitere Ergänzungsprüfungen für Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern zu fordern, musste letztlich an den Bestimmungen des Notfallsanitätergesetzes scheitern, da diese Ergänzungsprüfungen ab Ende dieses Jahres schlicht nicht mehr möglich sind. Da hilft auch nicht Ihr Verweis auf die Vorlagen zur Einführung sowohl von Gemeindenotfallsanitätern als auch der Telenotarztversorgung weiter. Diese wichtigen Projekte werden wir als CDU-Landtagsfraktion konstruktiv vorantreiben und begleiten, um einen besseren Rettungsdienst in Niedersachsen möglich zu machen. Es bleibt allerdings dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir weiterhin alle unsere Fachkräfte im Rettungsdienst brauchen, um die Patienten nicht nur zu versorgen, sondern auch kompetent begleitet von A nach B transportieren zu können. Diese Aufgabe kann den Rettungsdiensten auch nicht der beste Telenotarzt abnehmen. Ich lade Sie ein, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Blick auf die Frage der Übergangsfrist zu weiten und zu schauen, wie andere Bundesländer dies regeln. Baden-Württemberg lässt die Rettungsassistenten bis Ende 2025 im Dienst, Brandenburg ebenso. Thüringen setzt Rettungsassistenten bis Ende 2028 ein. Hamburg plant aktuell mit einer Verlängerung bis Ende 2029. Genauso sieht die Rechtslage in Berlin aus. Meine Damen und Herren, bei uns in Niedersachsen mag das Gras vielleicht grüner sein, aber beim Fachkräftemangel im Rettungsdienst stehen wir vor denselben Herausforderungen wie andere Bundesländer auch. Nun liegt mit unserem Gesetzentwurf eine belastbare Entscheidungsgrundlage vor, mit der wir unseren Rettungsdienst über's Jahresende hinaus sicherstellen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher sehr herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
