Peer Lilienthal
In welcher Höhe gibt die Landesregierung Landesmittel für gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Opposition und andere Verfahren aus?
stellt der Kollege Lilienthal. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Frau Ministerin. Ich gehe noch einmal auf unsere Frage 2 ein und beziehe mich ausschließlich auf das Verfahren, das ich mal „AfD./. Verfassungsschutz" nenne. Nach § 7 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung muss die Landesregierung vorher Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anstellen. Mich würde interessieren, wie viel Geld die Landesregierung für dieses Verfahren insgesamt eingeplant hat. Vielen Dank. Vielen Dank. - Frau Ministerin Behrens antwortet.
