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Julius Schneider

SPD 27.01.2026 6:47 min Tagungsabschnitte 19/31

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz machen wir unsere Kommunen moderner und demokratischer. Wir stärken das Ehrenamt, wir stärken die Jugendbeteiligung, wir machen das Gesetz insgesamt einfach ein Stückchen besser. „Wir stärken die Jugendbeteiligung." Was heißt das? Jugendliche bekommen einen transparenten Anspruch darauf, ihre Gemeinde mitgestalten und Jugendbeteiligungsgremien einrichten zu können. Dass wir eine Staffelung einführen, unter welchen Umständen eine Gemeinde das machen muss, halte ich für hochgradig richtig. Denn es bringt eine Transparenz in diesen Prozess rein, sodass Jugendliche auch wissen, was sie eigentlich tun müssen, um sich mit engagieren zu können, um mit diskutieren zu können, um beteiligt zu werden. Das wissen viele Jugendliche nicht, deswegen halte ich es für hochgradig richtig, dass wir das so machen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Lebensrealitäten in diesem Land nun mal unterschiedlich sind. In Hohenhameln ist es anders als in Braunschweig. Auf der einen Seite kann ein Jugendparlament sinnvoll sein, auf der anderen Seite können andere Möglichkeiten besser sein. Deswegen halte ich es für richtig, dass wir es halbwegs offengelassen haben, wie diese Jugendbeteiligung aussehen soll. Aber dass es sie geben muss, das ist damit festgelegt. Und das halte ich für richtig Außerdem werden wir auch das passive Wahlalter auf 16 Jahre senken. Angesichts der Tatsache, dass Jugendliche schon mit 16 wählen gehen dürfen, ist es aus meiner Sicht folgerichtig, dass sie sich auch aufstellen lassen können. Ich bin mir sicher, das wird genauso wenig Schaden anrichten wie die Einführung des Wahlrechts, wie es jetzt gilt. Ich halte es für einen folgerichtigen Schritt, den wir übrigens gerne auch für das Wahlrecht auf Landesebene machen könnten. Aber da warte ich noch auf die Zustimmung von den Kollegen der Union. - Das stimmt! - Das wird davon abhängen, wie lange wir im Verfahren brauchen. Aber ich gehe davon aus, dass wir dazu so lange brauchen werden, dass das dann bei der nächsten Kommunalwahl, also 2031, stattfinden wird. - Ich tue das ja gerade. Also öffentlicher als hier im Parlament kann ich es ja nicht sagen, Herr Bock. Ich freue mich jedenfalls, wenn Menschen unabhängig von ihrem Alter aber selbstverständlich Männer und Frauen Verantwortung übernehmen wollen. Deswegen finde ich es gut, dass wir die Ehrenamtlichen darin unterstützen - ob es um Kinderbetreuung oder um Pflege geht. Dass auch das für Aufwandsentschädigungen angerechnet werden kann, halte ich für hochgradig richtig. Damit bekommen wir ein richtig modernes kommunales Gesetz und stärken damit das Ehrenamt. Das freut mich wirklich sehr. Dass wir insgesamt auch ein bisschen moderner werden, was auch digitale Sitzungen angeht, dass es da Handreichungen gibt, dass es da Regelungen gibt, halte ich für vernünftig. Genauso für vernünftig und moderner halte ich es, dass wir eine Regel abschaffen, die wirklich aus der Zeit gefallen ist. Wir haben im Gesetz immer noch stehen, dass es Altersvorsitzende gibt. Das mag sinnvoll gewesen sein, als wir nach dem Krieg wenig parlamentarische Erfahrung in den Parlamenten hatten. Das halte ich heute aber nicht mehr für zeitgemäß. Mir kann niemand erklären, warum es sinnvoller sein soll, dass ein Neuling mit 75 die erste Sitzung leitet und nicht jemand, der seit 30 Jahren dabei ist und 60 Jahre alt ist, und warum der erfahrener sein soll. Ich finde, das geht nicht. Ich finde, es geht dabei um Eignung und Leistung, und deswegen halte ich es für richtig, dass wir das abschaffen und verändern. Aber kommen wir zu einem wirklich ernsten Teil dieser Gesetze. - Nein, der Rest war kein Spaß, aber ich finde, es gibt unterschiedlich ernsthafte Angelegenheiten! Eine der ernsthafteren Angelegenheiten ist, dass unsere Verfassung unsere Demokratie und unsere Bürgerinnen und Bürger schützt. Wir wurden heute, an diesem besonderen Tag, deutlich daran erinnert, dass es Folgen haben kann, wenn die Unmenschlichkeit in diesem Land siegt. Genau deswegen sage ich heute ganz, ganz deutlich: Nie wieder dürfen Menschen Verantwortung für unseren Staat übernehmen, die unsere Verfassung verachten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, oder, wie Michel Friedman es heute gesagt hat: Jeder Mensch ist jemand. Das muss die Leitidee für jeden Bürgermeister und auch für jede Landrätin sein. Und wer das nicht will, wer die Werte unseres Landes verachtet, der kann diese Ämter nicht ausführen. Das war vorher so, und das bleibt auch mit diesem Gesetz so. Ich hoffe, dass wir uns darin alle einig sind. Denn alle, die demokratisch gewählt sind, betrachten sich als Demokraten. Entsprechend gehe ich davon aus, dass man das auch für die kommunale Ebene so sieht. Deswegen verändern wir das Verfahren, was schon ein großer Eingriff in die Grundrechte ist. Deswegen werden wir die Wahlausschüsse im Verfahren leicht verändern. Gleich vorweg, damit es wirklich niemand falsch verstehen kann: Die materiellen Voraussetzungen, um zu einer Wahl zugelassen zu werden, verändern sich nicht. Daran ändert sich nichts, und das ist auch der Kern dessen. Was wir verändern wollen, ist, dass die Wahlausschüsse Informationen vom Verfassungsschutz einholen können, damit sie breiter informiert sind. Darüber kann man sich lustig machen. - Doch! Es stärkt jeden. Es stärkt auch die Rechte derer, die glauben, dass sie davon betroffen sind. Denn wir haben eine breitere Informationsbasis, auf der entschieden werden kann, ob jemand auf dem Boden der Verfassung steht: ja oder nein. Ich glaube, das muss im Interesse aller Demokratinnen und aller Demokraten sein. Dafür geben wir dem Wahlausschuss auch ein wenig mehr Zeit. Das halte ich für vernünftig. Wenn man mehr kommuniziert, braucht man auch ein wenig mehr Zeit. Ich würde mir, ehrlich gesagt, wünschen, dass wir über dieses Verfahren gar nicht so viel reden müssten, aber im Sinne einer wehrhaften Demokratie müssen wir das nun mal. Denn Verfassungsfeinde sollten nach wie vor nicht wählbar sein. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Demokratie streiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der AfD: Herr Bothe!

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