Corinna Lange
Kommunen entlasten - Zweckbindung bei der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen abschaffen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU-Fraktion greift ein Thema auf, das für einige Kommunen in Niedersachsen von großer Bedeutung ist: die Frage, wie flexibel Fördermittel für den Ausbau von Betreuungsplätzen eingesetzt werden können - insbesondere in Zeiten, in denen sich der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen regional stark verändern kann. Wir teilen die Einschätzung, dass Kommunen vor der Herausforderung stehen, schnell und bedarfsgerecht auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu müssen. Gerade vor diesem Hintergrund haben wir uns im Kultusausschuss sehr ausführlich mit dem Anliegen beschäftigt und dort bereits erläutert, warum wir den Antrag der CDU-Fraktion in der vorliegenden Form nicht mittragen können. Zunächst ist wichtig zu wissen: Die betroffene Förderrichtlinie RAT V ist inzwischen ausgelaufen. Die Mittel wurden vollständig bewilligt und ausgezahlt. Eine rückwirkende Änderung, wie sie im Antrag angeregt wird, ist aus haushalterischen Gründen nicht möglich. Der Haushaltsgesetzgeber hat Mittel ausdrücklich für den Ausbau von U-3-Plätzen vorgesehen. An diese Zweckbindung ist das Land gebunden. Gleichzeitig hat aber die Landesregierung auf die Herausforderungen, die sich in Einzelfällen ergeben, bereits reagiert. Im Ausschuss wurde deutlich gemacht, dass für betroffene Kommunen ein Verfahren eingerichtet wurde, mit dem in begründeten Fällen von einer Rückforderung abgesehen werden kann, etwa, wenn sich der Bedarf verschoben hat oder der Personalmangel eine andere Nutzung erforderlich macht. Damit gibt es bereits eine pragmatische und rechtssichere Lösung, die den Kommunen mehr Flexibilität verschafft, ohne die Grundprinzipien der Förderpraxis zu unterlaufen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Vor diesem Hintergrund haben wir im Ausschuss der CDU empfohlen, den Antrag zurückzuziehen, da er in weiten Teilen bereits durch das Verwaltungshandeln aufgegriffen und beantwortet wurde. Frau Lange, entschuldigen Sie! Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Fühner zu? Ja, gerne. Bitte, Herr Fühner! Vielen Dank, Frau Kollegin Lange,
