Dr. h. c. Björn Thümler
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Ja, es ist der Einstieg in die Bürgerversicherung! Frau Meyer hat gerade noch einmal dezidiert darauf hingewiesen, dass genau das die Absicht ist, auch wenn Herr Kopka hier etwas anderes behauptet hat. Es ist der Einstieg in die Bürgerversicherung. Die Frage ist: Warum sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht, dass Sie genau das wollen? Wenn Sie sagen, dass das nirgendwo belegt ist: Das ist falsch! Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat genau das in einem Papier ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht. Der Weg geht demnach über die Länder, um den Druck auf den Bund zu erhöhen, die Bürgerversicherung salonfähig zu machen und dann einzuführen. Seien Sie doch ehrlich zu selbst und sagen Sie: Es ist die Bürgerversicherung light, die hier kommen soll, meine Damen und Herren! Ja, Sie sprechen von neuen Wahlmöglichkeiten. Die Frage ist nur: Warum nehmen Sie nicht zur Kenntnis, dass es diese Wahlmöglichkeit schon gibt? Es gibt sie im Gesetz definitiv, nämlich hin und her zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte - diese Wahlmöglichkeit gibt es. - Lassen Sie mich doch ausreden! Ich will Ihnen ja zugestehen, dass das, was Frau Meyer gesagt hat, nicht falsch ist. Natürlich gibt es Gruppen - chronisch Erkrankte gehören dazu- die in diesem System bisher nicht den richtigen Weg gefunden haben. Genau das könnte man aber auch regeln, und zwar genau das! Was Sie machen, ist aber genau das Umgekehrte. Sie grenzen auf der anderen Seite andere Gruppen wiederum aus, und zwar die Hinterbliebenen. Ich komme noch gleich darauf. Das kann so nicht richtig sein, meine Damen und Herren; denn das ist das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Dieses Gesetz ist schlecht gemacht, meine Damen und Herren. Aber noch einmal von vorne. Trotz der bereits existierenden Möglichkeiten, sich gesetzlich zu versichern, machen in ganz Deutschland nur 8 % der Beamtinnen und Beamten davon Gebrauch. Wenn die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Lösung ist, wieso entscheiden sich trotzdem über 90 % für die Beihilfe plus private Krankenversicherung? Die pauschale Beihilfe wirkt zudem teurer auf den Landeshaushalt. Darüber haben Sie zwar gerade am Anfang gesprochen, aber das war nicht sehr aufschlussreich - weil die Kostenschätzung der Landesregierung einfach nicht stimmt. Sie ist definitiv falsch. Sie gehen von 2 % GKV-Anteil aus. Gerechnet worden ist mit 150 Millionen Euro, die das schätzungsweise kosten würde. Tatsächlich - das bestätigen alle bisherigen Umsetzungen in anderen Bundesländern - reden wir aber von 7 bis 8 % GKV-Anteil, also über deutlich mehr. Das heißt, wir kommen auf Gesamtkosten bis 2028 von 400 Millionen Euro. Vorsorge - null! Keine Vorsorge! Solide Finanzierung - wie der Ministerpräsident es vorhin schon mal sagte - geht anders, meine Damen und Herren. Sie machen hier ein Fass ohne Boden auf. Wenn Sie davon sprechen, dass Sie zu einer Einsparung im gesamten System kommen, kann ich Ihnen sagen: Das ist falsch. Bis 2060 kostet dieses System deutlich mehr Geld, als es nötig wäre. Für dieses Geld wird nirgendwo vorgesorgt. Dieses Geld muss durch Einsparungen an anderer Stelle erbracht werden. Auch dazu gibt es kein Wort von Ihnen. - Sie schütteln den Kopf. Warum schütteln Sie ihn? - Sie haben sich darüber keine Gedanken gemacht. Das liegt daran, dass Sie auch dieses Gesetz im Schweinsgalopp durch den Landtag gebracht haben, ohne dass es eine Möglichkeit gab, ausführlich zu diskutieren. Lieber Kollege Siebels, monatelang hat dieses Gesetz garantiert keine Beratung gesehen. Es gab dazu eine Anhörung, meine lieben Damen und Herren. Wenn Sie sich die Ergebnisse der Anhörung zu Herzen genommen hätten, dann wären wir ja ein Stück weiter gekommen. Das haben Sie aber nicht getan. Sie haben sie im Kern ignoriert, meine Damen und Herren. Das ist das Kernproblem. Hinzu kommt, dass Sie überhaupt keine Vorsorge getroffen haben, wie sich diese pauschale Beihilfe auf die kommunalen Haushalte auswirkt - nicht ein einziges Wort dazu! Auch da sind viele Fragen offen, wie sie die kommunalen Spitzenverbände formuliert haben, die dieses Gesetz durchaus kritisch betrachten. Dann hatten Sie das Problem - ich habe das gerade angesprochen -: Krass verfassungswidrig ist die Frage, wie Sie mit den Hinterbliebenen umgehen. Dazu treffen Sie keine Regelung. Im Ausschuss ist noch einmal explizit darauf hingewiesen, und zwar nicht nur vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, sondern auch von den Oppositionsfraktionen. Die Antwort darauf war: Diese Frage hat schon in Hamburg und Baden-Württemberg keinen interessiert. - Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren! Die Frage der Hinterbliebenen einfach auf solch eine Art und Weise auszuklammern, das führt auf jeden Fall zu Klagen. Da können Sie ziemlich gewiss sein. An dieser Stelle wird der Gleichheitsgrundsatz garantiert infrage gestellt. Warum ist das so? - Weil Sie die Hinterbliebenen zwingen, in dieser Beihilfeform zu bleiben, ohne ihnen die Wahlmöglichkeit einzuräumen. Kern ist nämlich, dass es keine Wahlmöglichkeit gibt. Die Wahlmöglichkeit gibt es nur am Anfang. Sie entscheiden sich für die pauschale Beihilfe und sind dann in der pauschalen Beihilfe. Dann entscheidet der Beamte oder die Beamtin für die Hinterbliebenen, wenn er bzw. sie eines Tages stirbt. Das gilt für die Frauen und im Übrigen auch für die Kinder, die in das Beihilfesystem einbezogen sind, meine Damen und Herren. Es kann auch zu chronischen Erkrankungen oder was auch immer kommen, und dann wäre möglicherweise das andere System, das jetzt funktioniert, das bessere gewesen, weil es mehr Leistungsmöglichkeiten gegeben hätte als über die Form der pauschalen Beihilfe. Das ignorieren Sie komplett. Sie haben sich nicht damit beschäftigt. Das ist ein großes Problem dieses Gesetzes. Herr Kollege Thümler - Am Ende gerne. Sie können entweder eine Zwischenfrage zulassen oder die Zwischenfrage ablehnen, Sie können sie aber nicht platzieren. Am Ende kann die Zwischenfrage kommen, Herr Präsident, aber jetzt im Moment nicht. Bitte schön, dann setzen Sie fort! Wenn Sie zugehört hätten, Frau Kollegin, dann hätten Sie gehört, dass Sie sich am Ende noch einmal melden dürfen. Dann nehme ich die Zwischenfrage dran. Das ist nicht so schwer zu verstehen. Meine Damen und Herren, kritisch ist, dass diese Wahlmöglichkeiten, die Sie hier sozusagen hochhalten, auch dann gelten, wenn Beamte auf Widerruf zu Beamten auf Probe ernannt werden. Nur dann gelten sie. Bei allen anderen Formen gelten sie nicht. Auch das ist ein Riesenproblem dieses Gesetzes. Daher kann es letzten Endes zu Leistungseinschränkungen kommen. Die Lebenswirklichkeit ist hier leider völlig an Ihnen vorbeigegangen. Um es mit den Worten Ihrer ehemaligen Bundesvorsitzenden zu sagen, die ja im Bundestag ein Ihnen bekanntes Kinderlied gesungen hat - keine Angst, ich singe es jetzt nicht; Sie kennen das Lied -: Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt! - So kam es uns in den Beratungen vor, weil Sie nicht auf die Hinweise eingegangen sind, die sowohl vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in ziemlicher Vehemenz vorgetragen worden sind, als auch nicht auf die, wie ich finde, sehr guten Ausführungen der Gutachtenden in der Anhörung eingegangen sind, was man an diesem Gesetz, wenn man es denn unbedingt will, verbessern müsste. Sie sind auf fast nichts eingegangen. Das ist die Schwäche Ihres Regierungshandelns. Sie müssen die Größe haben, auch Gesetzentwürfe der Landesregierung zu verändern. Nur dann können es gute Gesetze werden, vor allen Dingen wenn Sie auf die hören, die etwas davon verstehen. Vielen Dank. Jetzt wollte Frau Janssen-Kucz eine Frage stellen. Da muss ich Sie enttäuschen. Dann müsste Frau Janssen-Kucz sich neu melden. Das tut sie nicht. Insofern kommen wir zum nächsten Wortbeitrag: seitens der Landesregierung Herr Minister Heere. Bitte schön!
