Dr. Dörte Liebetruth
Verlässlichkeit statt Unsicherheit - Infrastruktur darf nicht am Koalitionsstreit scheitern
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bekannt, sozusagen kalter Kaffee, dass wir zum Thema „Autobahnen" innerhalb der Koalition unterschiedliche Auffassungen haben. Die großen Infrastrukturprojekte wie die Küstenautobahn A 20, die A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg sowie der vierstreifige Ausbau der E 233 werden aus unserer SPD-Sicht Lebensadern für ländliche Räume sein, bestehende Verkehrsachsen entlasten und die niedersächsischen Seehäfen stärken. Und sie sind relevant für die künftige militärische Sicherheit unseres Landes. Die A 20 und die A 39 sind im Bundesverkehrswegeplan aus gutem Grund als „vordringlicher Bedarf" eingestuft. Weil wir in Bezug auf diese Infrastrukturprojekte unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Koalition haben, haben wir dazu auch eine glasklare Vereinbarung in unserem Koalitionsvertrag getroffen. Ich zitiere den Koalitionsvertrag hören Sie mal zu, Herr Hilbers!: „Die Umsetzungen aus dem bestehenden Bundesverkehrswegeplan 2030 liegen in der Verantwortung des Bundes." „Wir unterstützen die Bundesregierung dabei, bei den ausstehenden gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanüberprüfungen neben der wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung auch die Anforderungen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Bundesklimaschutzgesetz zu berücksichtigen. Das gilt für den Neubau der A 20, der A 39, der A 33 Nord ebenso wie für den Neubau für die Bundesstraßen ... B 213 (E 233) ...". Die aktuelle Bedarfsplanüberprüfung ist im Dezember 2024 mit einem Bericht an den Deutschen Bundestag veröffentlicht worden. An dieses Ergebnis werden wir uns halten. In dem Bericht des Bundestages heißt es: Denn um die Leistungsfähigkeit des Verkehrsträgers Straße sicherzustellen, muss das bestehende Bundesfernstraßennetz prioritär erhalten, gleichzeitig jedoch dort, wo es erforderlich ist durch ergänzende Aus- und Neubaumaßnahmen weiter verstärkt werden. Die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthaltenen Vorhaben leisten dafür einen wichtigen Beitrag. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist angesichts der prognostizierten Verkehrsentwicklung auf außerörtlichen Bundesfernstraßen in seiner Gesamtheit angemessen und weiterhin erforderlich." Damit hat also schon die frühere Bundesregierung die Notwendigkeit der Projekte bestätigt. Das stärkt die Argumentation aus den betroffenen niedersächsischen Regionen. Wir kommen zum Fazit in dieser Antragsdebatte: Rot-Grün hat alles geregelt, der vorliegende CDU-Antrag ist überflüssig, und statt hier solche überflüssigen Anträge zu stellen, sollten Sie sich lieber an Ihren neuen CDU-Bundesverkehrsminister wenden und Druck für eine schnelle Umsetzung dieser so wichtigen Infrastrukturprojekte machen. Vielen Dank.
