Dr. Dörte Liebetruth
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum dritten Nachtragshaushalt 2023
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist der 13. September 2023. Der aktuelle Haushalt gilt nur noch dreieinhalb Monate. Er wurde unter einem gewissen Finanzminister Reinhold Hilbers von der CDU-Fraktion mit beschlossen. Trotzdem wollen Sie als CDU-Fraktion nun auf den letzten Metern einiges ändern. Ich sage Ihnen aber eines: Was Sie hier vorhaben, hat mit solider Haushaltspolitik gar nichts zu tun. Das zeigt sich, wenn man sich anschaut, wie die eine oder andere Ausgabe des Einmalfeuerwerks dritter Nachtrag finanziert werden soll. Den Löwenanteil der Gegenfinanzierung, mehr als 120 Millionen Euro, will die CDU ohne Rücksicht auf Verluste aus der allgemeinen Rücklage entnehmen. Diese Gelder werden aber zum Großteil in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes für den Haushaltsausgleich in 2025 bis 2027 gebraucht - und nicht für Effekthascherei. Frau Kollegin Dr. Liebetruth, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, des Kollegen Fühner. Möchten Sie dem entsprechen? Nein. Wissen Sie, eigentlich relevant ist die Debatte zum Haushaltsentwurf der Landesregierung. Die folgt. Deswegen werde ich nicht dazu beitragen, diesen Tagesordnungspunkt zu verlängern. Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Wenn Sie von der CDU auf über 67 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen zurückgreifen wollen, dann wird das zu einem erheblichen Anteil nur zulasten bereits geplanter Maßnahmen möglich sein. Auch Maßnahmen im Hochschulbau wären betroffen. Und das verschweigt die CDU! Zur Gegenfinanzierung der im Nachtrag vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von über 240 Millionen Euro für die 200 zusätzlichen Medizinstudienplätze macht die Union gar keine Aussage. Wenn man diesen dritten Nachtragshaushalt der CDU liest und die Konsequenzen durchdenkt: Man könnte meinen, die CDU hätte sich von der Schuldenbremse verabschiedet. Sollte das tatsächlich so sein, dann lassen Sie es uns wissen, liebe CDU. Lassen Sie mich nun zu einigen konkreten Themen kommen, um die es im dritten Nachtrag der CDU geht. Wir sind uns einig, dass wir mehr Medizinstudienplätze brauchen. Deswegen treibt die Landesregierung die Bauplanung für die European Medical School in Oldenburg weiter voran - auch ohne die dafür im Nachtrag der CDU vorgesehenen Mittel. Sehen wir uns nun die von Ihnen vorgeschlagenen Investitionen in den Breitbandausbau an! Im laufenden Jahr 2023 stehen für bereits gestellte Anträge noch Restmittel aus dem Sondervermögen Digitalisierung zur Verfügung. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, scheinen sich an eine gemeinsame schwierige Entscheidung der früheren rot-schwarzen Landesregierung aber erst einmal wieder erinnern zu müssen. Damals war ‑ Sie haben eben selbst darauf hingewiesen ‑ ein gewisser Reinhold Hilbers Finanzminister und ein gewisser Bernd Althusmann Wirtschaftsminister. Bereits in der von Ihnen mitverantworten mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2024 ff. waren leider keine Mittel für die Breitbandförderung mehr vorgesehen. Das verschweigen Sie, liebe CDU. In dem von uns gemeinsam beschlossenen Doppelhaushalt 2022/2023 hatten das CDU-Verkehrs‑ und das CDU-Finanzministerium nur knappe 82 Millionen Euro für die Landesstraßen und Radwege eingestellt. Ohne der gleich anschließenden Debatte zum Haushaltsentwurf 2024 vorgreifen zu wollen: Es gibt in Sachen Sanierung von Landesstraßen und Radwegen einiges zu tun. Deswegen möchte ich schon an dieser Stelle Verkehrsminister Olaf Lies dafür danken, dass er für 2024 eine Erhöhung des Landesstraßenbauplafonds von 20 Million Euro erreicht hat. Was Sie hier mit dem dritten Nachtrag vorgelegt haben, ist leider nicht praxistauglich. Die Mittel, die hier vorgesehen sind, können in dreieinhalb Monaten kaum sinnvoll bewirtschaftet und ausgegeben werden. Im Übrigen halten auch die kommunalen Spitzenverbände Ihren dritten Nachtragshaushalt für wenig hilfreich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Ich zitiere die entsprechende Stellungnahme: „Aus Sicht der kommunalen Ebene ist das Land aufgefordert, seine Prioritäten angesichts der aktuellen Herausforderungen neu zu überdenken. … Diese Herausforderungen müssen mit dem Landeshaushalt 2024 insgesamt angegangen werden. Ein Vorziehen einzelner Punkte durch einen dritten Nachtragshaushalt erscheint insoweit nicht überzeugend, wenn hierdurch andere wichtige Politikfelder möglicherweise nicht mehr hinreichend bedacht werden können.“ Angesichts der aktuellen Herausforderungen hat unsere Landesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2024 die Prioritäten des Landes gesetzt, sehr geehrte Damen und Herren. Der von der CDU auf den letzten Metern des Jahres 2023 beantragte dritte Nachtragshaushalt bringt das Land kurz vor Jahresende nicht weiter. Die SPD-Fraktion wird ihn daher ablehnen. Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Liebetruth. - Auf
