Delia Klages
Stärkung deeskalierender Ansätze in der psychiatrischen Behandlung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer mehr Straftäter werden als psychisch krank eingestuft. Oder anders: Immer mehr psychisch kranke Menschen begehen Straftaten. Beiden Variationen ist Rechnung zu tragen. Und da ist es nicht verwunderlich, dass es nicht, wie beabsichtigt, gelingt, Zwang in der Versorgung psychisch kranker Menschen in dem Maße, wie geplant, zu reduzieren. Die Klientel hat sich möglicherweise zu stark verändert. Dennoch: Mit Ihrem Antrag scheinen Sie auf dem richtigen Weg zu sein. Die öffentliche Berichterstattung über die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss rechtlich abgesichert werden. Die Forderung in Ihrem Antrag, die Landespsychiatrieberichterstattung ins Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke - kurz: NPsychKG - aufzunehmen und damit abzusichern, wird von uns unterstützt. Auch die Erweiterung der Berichterstattung um die Daten über die Anzahl der nach §§ 1 631 b und 1 831 BGB untergebrachten Fälle mit und ohne Zwangsmaßnahmen sowie die Unterbringungsdauer und die Art, Anzahl und Dauer der Zwangsmaßnahmen erscheint sinnvoll. Warum in den letzten acht Jahren dazu allerdings nichts passiert ist, das erschließt sich mir nicht. Die Reduktion von Zwangsmaßnahmen ist ja bereits seit 2016 erklärtes Ziel der Landesregierung gewesen. Es hat sich gezeigt, dass Zwangsmaßnahmen oft zu einer Verschlechterung des Zustands der Betroffenen führen können. Ob das Ziel, diese Maßnahmen so weit wie möglich zu reduzieren, umgesetzt werden kann, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Auch, ob durch gezielte Schulungen des Personals und den Einsatz moderner deeskalierender Techniken die Anwendung von Zwangsmaßnahmen deutlich verringert werden kann, bleibt unklar. Die Verbesserung der Datenlage zur Wirksamkeit und Anwendung von Zwangsmaßnahmen muss dagegen unbedingt erfolgen. Es braucht eine rechtliche Absicherung der Landespsychiatrieberichterstattung. Welche Auswirkungen bauliche Gegebenheiten in psychiatrischen Einrichtungen spielen, wird hoffentlich ausführlich im Ausschuss besprochen. Ich hoffe dort auch auf Anregungen für die baulichen Gegebenheiten im niedersächsischen Strafvollzug. Ein entsprechender Antrag ist bereits vorbereitet. Der Ansatz Ihres Antrags erscheint gut. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. -
