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Dr. Karl-Ludwig von Danwitz

CDU 27.02.2025 5:22 min Tagungsabschnitte 19/23

Bildungsgerechtigkeit stärken: Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie ausbauen und weiterentwickeln

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder einer Rechenschwäche brauchen dringend Unterstützung. Deswegen unterstützen wir diesen Antrag. 4 bis 10 % aller Menschen leiden an Legasthenie oder Dyskalkulie. Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen Unterstützung. Damit diese Schülerinnen und Schüler trotz ihrer Probleme gut in der Schule zurechtkommen, braucht es gute Rahmenbedingungen. Zuallererst müssen mögliche Schwächen frühzeitig erkannt werden. Dann muss es zu einer angemessenen Unterstützung kommen. Wichtig sind individuelle Maßnahmen, die an der individuellen Lernausgangslage anknüpfen. Dafür, meine Damen und Herren, sind Verbesserungen im personellen und technischen Bereich nötig. Mir fehlt leider der Glaube, dass unsere Kultusministerin diese Verbesserungen in Niedersachsen auf den Weg bringt. Es fehlen Lehrkräfte, insbesondere auch Förderschullehrkräfte. Es fehlt an Schulpsychologie und Schulsozialarbeit. Sie als Antragsteller „bitten" die Landesregierung nur. So steht es im Antrag; der Kollege hat es zum Glück etwas deutlicher formuliert. Aber mit Bitten allein kommen wir, denke ich, nicht weiter darin, etwas zu verbessern. Wir müssen das einfordern. Wenn wir das nicht deutlich einfordern, dann wird es leider bei den Trippelschritten bleiben, die wir in den letzten Jahren gewohnt waren. Dann wird nichts bewegt. Dann kommt es wirklich zu der in Ihrem Antrag angesprochenen und beklagten zunehmenden Bildungsungerechtigkeit. Diese Bildungsungerechtigkeit bringt all das mit sich. Dann bezahlen Eltern, die es sich leisten können, für bessere Schulen und Nachhilfestunden, und die anderen Kinder, deren Eltern das alles nicht können, fallen hinten runter. Das, meine Damen und Herren, wollen wir nicht. Deswegen wollen wir jetzt an diesem Antrag konkret mitarbeiten. Wir unterstützen, dass der Erlass zum Nachteilsausgleich erneuert werden soll. Es fällt in diesem Zusammenhang allerdings auf, dass es wohl mehrere Erlasse in Niedersachsen gibt, die auslaufen, was für Unsicherheit sowohl in rechtlicher als auch in pädagogischer Hinsicht sorgt. Wir haben heute Vormittag erst über das Beispiel des Erlasses zur Gewaltprävention gesprochen, der auch schon ausgelaufen war. Ich empfehle Ihnen ein vernünftiges Fristenmanagement das kennt man in anderen Branchen, bei dem genau aufgelistet wird, wann welche Erlasse auslaufen, sodass man sich früh genug auf den Weg machen kann, diese Erlasse zu aktualisieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Wichtig ist im Zusammenhang mit Legasthenie und Dyskalkulie auch, die schulrechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer zu vereinheitlichen. Sie klaffen heute noch weit auseinander. Während in vielen Ländern zumindest für von Legasthenie Betroffene gewisse Unterstützungsmaßnahmen greifen, sind Nachteilsausgleiche für Schüler mit Dyskalkulie kaum vorhanden. Diese uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen. Bei den Themen Nachteilsausgleich und Notenschutz gibt es starke Unterschiede. So erhalten etwa in Berlin rechenschwache Kinder in den Klassen 3 und 4 einen Förderplan, der ihnen einräumt, dass sie für Berechnungen 25 % mehr Zeit bekommen. Oder sie erhalten zusätzliche Hilfsmittel und unterschiedliche Aufgabenstellungen. In Brandenburg zum Beispiel kann bei einer schweren Rechenstörung die Benotung bis zur Klasse 4 ausgesetzt werden. In Bayern bieten Förder- und Beratungsstellen Unterstützung für Eltern und Lehrkräfte an - einen Nachteilsausgleich gibt es dafür in Bayern wiederum nicht. Da muss es doch klares Ziel sein, dass man sich zwischen den Bundesländern in diesem wichtigen Bereich besser abstimmt. Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, bieten technische Hilfsmittel: Diktiersoftware, Vorleseprogramme oder Scannerstifte mit Sprachwiedergabe, die beim Lesen und Schreiben helfen können. Auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten gibt es: mehr Zeit bei einer Klassenarbeit, Arbeit am Computer mit einem entsprechenden Programm zur Rechtschreibkorrektur, Freistellung von Diktaten und der angesprochene Notenschutz. Er kann dafür sorgen, dass bei der Notengebung andere Kriterien angelegt werden. So fließen zum Beispiel Rechtschreibleistungen nicht in die Noten ein, und mündliche Leistungen werden höher gewertet. Alles Weitere, denke ich, können wir im Ausschuss diskutieren und weiterbearbeiten. Meine Damen und Herren, der Antrag hat das richtige Ziel. Lassen Sie uns gemeinsam an Verbesserungen arbeiten. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes spricht von der Fraktion der AfD

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