Frank Henning
Gastronomen entlasten - ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % beibehalten
der Gastronomie einiges zugemutet. Darüber bin ich mir im Klaren, Herr Wichmann. Das war aber notwendig. Das war ein Abwägungsprozess. - Hören Sie doch mal zu, wenn Sie eine Frage stellen! Herr Henning, das war ein wenig irritierend. Das ist kein „sogenannter Kollege“. Das ist ein Kollege. Alle, die hier sitzen, sind gewählt. Das ist eine Frage der Betrachtung. Genau. Wollen Sie jetzt meine Antwort hören, Herr Kollege, oder nicht? - Gut. Also, es war eine Abwägung: Auf der einen Seite standen die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes und des Schutzes der Bevölkerung. Es ist doch wohl klar: Wenn man sich in einer solchen Krise wie der Corona-Krise befindet, in der Viren durch das Land geistern und Menschen um ihr Leben bangen müssen bzw. Leib und Leben akut gefährdet sind, dann muss der Staat gucken, wie man die Menschen schützt. Deshalb war es wichtig, überall dort, wo Menschen zusammenkommen, gerade im Bereich der Gastronomie, und an den Orten, wo große Veranstaltungen stattfinden, Einschränkungen vorzunehmen. Gleichzeitig haben wir es aber hinbekommen, unserer Verantwortung gerecht zu werden. Wir haben auf der einen Seite Gesundheitsschutz betrieben und auf der anderen Seite durch millionenschwere Corona-Unterstützungsleistungen den Gastronomen unter die Arme gegriffen. Wir haben sie nicht alleine gelassen. Das ist völlig falsch, was Sie da sagen. Niemand hat die Gastronomie zerstört. Gehen Sie doch mal raus! Wir haben eine wunderbare Gastronomie in diesem Land. Ich habe das vorhin beschrieben. Herr Henning! Das passt jetzt gerade sehr schön. Lassen Sie mich den einen Punkt bitte noch sagen! Es gibt noch eine weitere Wortmeldung zu einer Zwischenfrage. Ich weiß nicht, wann Ihre Antwort auf die Zwischenfrage von
