landtag-niedersachsen.de ↗

MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky

AfD 20.06.2023 8:51 min Tagungsabschnitte 19/8

Abgabe einer Regierungserklärung unter dem Titel "Krankenhausreform zwischen Bund und Land - Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen!"

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Niemand geht gern in ein Krankenhaus. Wenn man aber medizinische Hilfe eines Krankenhauses braucht, ist man froh, wenn diese schnell erreichbar und qualitativ hochwertig ist. Bei dem Hauptstadtkongress in Berlin letzte Woche und in der Presse wird die Anzahl der aktuell von der Insolvenz gefährdeten Krankenhäuser mit 18 % angegeben, und Herr Lauterbach rechnet mit etwa 20 % Krankenhäusern, die geschlossen werden. Die Kaufmännische Direktorin des Borromäus-Krankenhauses in Leer brachte die Ursache der misslichen Lage der Krankenhäuser in der Ostfriesen-Zeitung genau auf den Punkt. Zitat: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die aktuelle Finanzierung von Krankenhäusern schon seit Jahren nicht ausreichend ist und mit Blick auf die aktuelle Situation als desolat zu bezeichnen ist.“ Hinzu kommen die Inflation, Energiekosten und Tariferhöhungen, die nicht kompensiert werden. Das Land kommt auch seiner Verpflichtung nicht nach, die Investitionskosten der Häuser zu tragen. Der Investitionsstau beträgt in Niedersachsen 2,5 Milliarden Euro. Der Neoliberalismus hat das Gesundheitswesen vor allem durch Privatisierungen kaputt gemacht. Heute muss sich ein Krankenhaus nicht nur rechnen. Es soll möglichst Gewinn bringen. Aber ein Krankenhaus muss sich eben nicht rechnen. Natürlich braucht man ein paar ökonomische Kriterien. Aber es muss in erster Linie für Gesundheit sorgen. Die Gesundheit darf nicht zur Ware werden. Krankenhäuser zu schließen, besonders die kleinen, und damit den finanziellen Druck zu reduzieren, das ist der wahre Grund der geplanten Reform. Daran ändern auch die Beteuerungen nichts, dass es sich um Erhöhung der Qualität und Verbesserung der Versorgung handelt. Wenn ein gutes Krankenhaus in der Nähe in ein regionales Gesundheitszentrum ohne ärztliche Notaufnahme umgewandelt wird, werden dies die dort lebenden Bürger wohl kaum als Verbesserung der gesundheitlichen Fürsorge betrachten. Die Situation ist in den Großstädten natürlich anders als auf dem Land. Die flächendeckende stationäre Notfallversorgung ist somit essenziell. Was man braucht, ist eine adäquate Notfallversorgung, die man schnell erreichen kann. Und damit haben wir schon jetzt Probleme. Die ursprüngliche Version der Reform ist hinfällig. Dabei meint man vor allem: Die Levels sind hinfällig. Damit muss wohl auch das neue Niedersächsische Krankenhausgesetz umgeschrieben werden. Ausschlaggebend sollen die Leistungsgruppen werden, die auch die Struktur- und Prozessqualität bestimmen. In der Schweiz funktioniert dieses System seit 2012 sehr gut. Dort gibt es 140 Leistungsgruppen, für die sich die Krankenhäuser in regelmäßigen Abständen bewerben müssen. In Deutschland sollen diese Leistungsgruppen aber neu definiert werden und durch das Land zugeteilt werden. Warum man in Deutschland das Rad neu erfinden muss, ist rätselhaft. Dann kommt noch das Problem der Qualitätskontrolle und der Dokumentation. Glaubt jemand, dass es weniger bürokratisch wird? Die Krankenhausreform wird es auch nicht zum Nulltarif geben. Man rechnet mit 50 bis 100 Milliarden Euro Aufwand in den nächsten Jahren. Woher das Geld kommen soll, ist unklar. Die Transformationskosten in Niedersachsen sind noch nicht bekannt, ebenso wenig die genauen Eckpunkte der Reform, d. h. die Leistungsgruppen, die Sicherung der Notfallversorgung in der Fläche, die Perspektive für die Belegschaften der umgewandelten und geschlossenen Krankenhäuser, aber auch die Finanzierung der regionalen Gesundheitszentren und der Krankenhausleistungen, die sogenannten Hybrid-DRGs, die Vorhaltepauschalen und natürlich die Ausnahmeregelungen - alles noch nicht geklärt. Übrigens: Es gehört viel Naivität dazu, zu glauben, dass durch die neue Finanzierung mit Vorhaltepauschalen der Drang der Gesundheitskonzerne, immer mehr Geld zu verdienen, verschwindet. Zu Recht kritisieren auch die kommunalen Träger, die Ärzteschaft, die Landesärztekammer und die Bevölkerung allgemein die mangelnde Beteiligung an dem Reformprozess. Am 1. Juni 2023 versicherte uns das Landesgesundheitsministerium im Gesundheitsausschusss: „Wir beabsichtigen nicht, irgendwelche Krankenhäuser zu schließen ‑ das ist nicht das Ziel des Landes ‑, und auch nicht, die Krankenhäuser irgendwie herabzustufen.“ Und: „Insofern müssen wir hier in Niedersachsen … eine wohnortnahe Versorgungsstruktur … aufrechterhalten.“ Herr Philippi, wir nehmen Sie beim Wort! - Das war es dazu. Jetzt zu dem Antrag über die Notaufnahme und die Notfallversorgung: Es steht außer Frage, dass die Notfallversorgung und der Rettungsdienst reformiert werden müssen. Auch wenn das neue Pflegegesetz von fast allen Seiten kritisiert wurde, ist eines sicher: Die zuletzt dort verabschiedeten Bestimmungen bezüglich der Notaufnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie machen auch den Kern des Antrages obsolet. Ein Mensch, der in die Notaufnahme in einem Krankenhaus kommt, tut es in der Regel nicht ohne Grund. Wir erwarten von einem Patienten, der in einer persönlichen Ausnahmesituation ist, dass er vorab schon weiß, wo er am besten aufgehoben ist. „Und da sagt die Regierungskommission einen entscheidenden Satz, den ich sehr weise finde: Der Mensch in Not definiert mit seinem Hilfeersuchen den Notfall, das System muss darauf verlässlich die passende Antwort liefern.“ ‑ Da bin ich einer Meinung mit dem Kollegen Janosch Dahmen, der sich als ärztlicher Kollege aus für mich ungeklärten Gründen unter die Grünen verirrt hat. Patienten, die in die Notaufnahme eines Krankenhauses kommen und als sogenannte Nichtnotfälle eingestuft werden, können nach der beschlossenen Regelung unter bestimmten Bedingungen auch dort versorgt werden und müssen nicht in die vertragsärztliche Praxis oder ein MVZ weggeschickt werden. Das Krankenhaus bekommt diese Behandlung entsprechend vergütet, was bis jetzt nicht der Fall ist. Aktuell bekommen wir in der Notaufnahme für einen KV-Patienten um die 50 Euro, egal was wir machen: CT, Labor, Röntgen etc. Das wird sich ändern, und das ist auch gut so. Die Bedingung dafür ist: Eine Notdienstpraxis der KV befindet sich nicht im Krankenhaus oder in einem direkten Anschluss an das Krankenhaus, oder sie ist nicht besetzt. Die lauteste Kritik an der Regelung kommt nicht wegen medizinischer Aspekte. Es geht hauptsächlich ‑ wie immer ‑ ums Geld. Die Vertragsärzte müssen die Notdienstpraxen am Krankenhaus auch tagsüber besetzen und, falls nicht vorhanden, einrichten. - Die eigene Praxis bleibt unbesetzt, die Einnahmen fallen weg. Sonst bekommt die Behandlung in der Notaufnahme das Krankenhaus vergütet. Medizinisch ist das eindeutig sinnvoll. Der Antrag ist also formal insgesamt ziemlich langatmig, wenig klar, inhaltlich unverbindlich, wenig konkret und manchmal redundant. Wie soll man z. B. die Formulierung „Der Landtag begrüßt … die flächendeckende … Einführung und Umsetzung der Telenotfallmedizin“ verstehen? Da habe ich etwas verpasst. Wann ist sie denn eingeführt worden? - Liebe Kollegen, Sie haben das für die Kinder im Landtag verhindert. Daher können wir auch diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt

Alle Reden von MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky Rede ansehen ↗