Harm Rykena
8. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ziemlich genau einem Jahr führten wir hier eine der ersten Debatten der neuen Legislaturperiode um den Erhalt der Förderschule Lernen. Schon damals machte die Regierungskoalition klar, dass ihr die Wünsche und vor allem die Sorgen der betroffenen Schüler mit besonderem Förderbedarf im Bereich Lernen sowie die von deren Eltern herzlich egal waren. Sie zogen sich auf bereits gefasste Beschlüsse zurück - das haben wir eben wieder gehört -, ungeachtet der Proteste aus den Kommunen, die um den Erhalt ihrer noch vorhandenen Förderschulen kämpfen wollten. Die rot-grüne Koalition erklärte die Diskussion darüber schlicht für beendet. Diese Petition zeigt, dass dies nicht so ist. Es gibt nach wie vor eine große Anzahl von Menschen, die dringend darauf hoffen, dass das letzte Wort in Sachen Förderschule Lernen noch nicht gesprochen ist. Nach wie vor besteht ein großer Bedarf an dieser Schulform, die übrigens hervorragend funktioniert. Viele Eltern würden ihre Kinder gerne dort anmelden; auch das haben wir eben wieder gehört. Auch viele Lehrer sehen die Förderschule Lernen nach wie vor als die bessere Wahl für bestimmte Schüler an, die im inklusiven Unterricht schlicht untergehen. Dieser funktioniert in der Praxis nämlich nicht annähernd so gut, wie die Landesregierung es gerne kommuniziert. Zudem gibt es grundsätzliche Zweifel bezüglich der Haltung der Landesregierung. In ihrer Erwiderung auf die vorliegende Petition schreibt die Landesregierung: „Der Begriff ‚Inklusion‘ steht für den Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende und uneingeschränkte Teilhabe eines jeden einzelnen Menschen am gesellschaftlichen Leben.“ Inwieweit nun der Besuch einer im besonderen Maße auf die Bedürfnisse des zu fördernden Kindes zugeschnittenen Schule dieser Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entgegenstehen soll, das erklärt sie nicht. Und weiter hinten in der Begründung findet sich dann folgender Satz: „Alle anderen Formen der Förderschule bleiben erhalten.“ Das aber bedeutet nichts anders, als dass Sie es mit der UN-Behindertenrechtskonvention auch nicht so genau nehmen und sich beinahe willkürlich eine bestimmte Förderschulform herausgesucht haben, um diese mit Verweis auf die Konvention abzuschaffen. Dass man die UN-Behindertenrechtskonvention auch anders interpretieren kann, zeigt das Beispiel Bayern. Dort sieht man die Förderschule Lernen lediglich als eine weitere Regelschule neben Gymnasium, Realschule, Mittelschule oder Grundschule, wodurch ihr Fortbestand vom Grundsatz her erst einmal nicht gefährdet ist. Ich fasse zusammen: Der Bedarf für den Fortbestand der Förderschule Lernen im Land ist nach wie vor gegeben. Die vorliegende Petition ist Ausdruck ebendieses dringenden Bedarfs im Land. Die Diskussion um den Erhalt der Förderschule Lernen ist noch lange nicht beendet. Aus diesem Grunde plädieren wir erst einmal für „Material“. Vielen Dank. Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen zu der Petition vor.
