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Dr. h. c. Björn Thümler

CDU 16.12.2025 14:20 min Tagungsabschnitte 19/30

Berichterstattung zum - Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2026 - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2026

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zur Haushaltsberatung, der Königsdisziplin dieses Landtages. Vorweggeschickt darf ich sagen, dass sich der Haushaltsausschuss in 13 Sitzungen ungefähr 45 Stunden mit dem Haushalt beschäftigt hat. Die Redeanteile der einzelnen Teilnehmer können diejenigen von Ihnen, die daran teilgenommen haben, noch einmal selbst gewichten. Dann wissen Sie ungefähr, wer große Redeanteile und wer weniger große Redeanteile hatte. Frau Präsidentin, ich erlaube mir, auf die Drucksache 19/9300 hinzuweisen, in der der Haushaltsausschuss empfiehlt, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 hinsichtlich des Gesetzestextes und des Gesamtplans mit den aus der Drucksache ersichtlichen Änderungen und der üblichen Maßgabe zu § 1 und zu Anlage 1 dem Gesamtplan anzunehmen. Diese Empfehlung kam mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zustande. Zu den Einzelplänen liegen Ihnen wie ebenfalls üblich jeweils gesonderte Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 19/9301 bis 19/9318 vor. Die Empfehlung, Einzelplan 12 Staatsgerichtshof unverändert anzunehmen, kam einstimmig zustande, ebenso die Empfehlung, die Einzelpläne 01 Landtag, 14 Landesrechnungshof und 17 Landesbeauftragter für den Datenschutz mit den aus den betreffenden Drucksachen ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Empfehlung, die übrigen Einzelpläne mit den aus den betreffenden Drucksachen ersichtlichen Änderungen anzunehmen, kam jeweils mit den Stimmen der die Landesregierung tragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen zustande. Zu den Einzelplänen 07 Kultusministerium und 11 Justizministerium liegt Ihnen in der Drucksache 19/9318 eine weitere Beschlussempfehlung vor, in der Ihnen der Haushaltsausschuss weitere Änderungen dieser beiden Einzelpläne empfiehlt. Diese betreffen den Schutz jüdischen Lebens und beruhen auf einem gemeinsamen Änderungsvorschlag der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen. Diese drei Fraktionen stimmten für die Beschlussempfehlung, die Fraktion der AfD enthielt sich dazu. Außerdem empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 19/9319, den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2026 mit den aus dieser Drucksache ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung kam mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zustande. Wie bei jeder Haushaltsberatung hat der Ausschuss zu Beginn des Verfahrens nach der Einbringung des Gesetzentwurfs durch den Finanzminister den Landesrechnungshof und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände angehört. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wurde zum Ab-schluss der Beratungen ein weiteres Mal, nämlich zu den im Laufe des Verfahrens vorgelegten Änderungsvorschlägen, angehört. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes wurde wie üblich von allen Fachausschüssen mitberaten, der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes von den betroffenen Fachausschüssen ebenfalls. Grundlage der abschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe im Haushaltsausschuss waren insbesondere auch die von den Fraktionen von SPD und Grünen zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschläge. Der Änderungsvorschlag zum Haushaltsgesetzentwurf bestand wie üblich aus einer politischen Liste und einer technischen Liste. Diese Änderungsvorschläge von SPD und Grünen sind mit einer geringfügigen Ergänzung im Einzelplan 08 unverändert in die Beschlussempfehlungen des Ausschusses eingeflossen. Daneben hatte auch die Fraktion der CDU zur Schlussberatung des Haushaltsausschusses Änderungsvorschläge zum Haushaltsgesetz vorgelegt. Diese fanden allerdings keine Mehrheit im Ausschuss. Eine Besonderheit der diesjährigen Haushaltsberatungen bestand darin, dass der Bund dem Land nach der Änderung des Grundgesetzes im März 2025 aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mittel in Höhe von rund 9,4 Milliarden Euro oder rund 20 % des Haushaltsvolumens für 2026 zur Verfügung stellen will. Grundlage dafür sind der neue Artikel 143 h des Grundgesetzes, zwei Bundesgesetze und eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Diese Mittel werden dem Land vom Bund allerdings erst auf Abruf zugewiesen und können daher noch nicht konkret veranschlagt werden. Das Finanzministerium hat vorgeschlagen, in allen betroffenen Einzelplänen jeweils ein Kapitel mit der Endung „-95" und in diesem jeweils mehrere Titel und Titelgruppen in Form von Leertiteln einzuführen, um die Einnahmen und Ausgaben dort zu gegebener Zeit veranschlagen zu können. Den einzelnen Ausgaben-Titelgruppen sollen dabei Erläuterungen beigefügt werden, die hinsichtlich des jeweiligen Gesamtmittelbedarfs für das jeweilige Vorhaben für verbindlich erklärt werden. Die konkreten Ansätze sollen dann erst bei der Zuweisung der Bundesmittel „befüllt" werden. Diesem Vorschlag ist der Ausschuss mit der technischen Liste zu den Einzelplänen mehrheitlich gefolgt. Obwohl also die Zuweisung der Bundesmittel noch nicht erfolgt ist und die entsprechenden Einnahmen folglich auch noch nicht konkret veranschlagt werden konnten, hat allerdings das Kultusministerium am 3. Dezember also an dem Tag, an dem der Haushaltsausschuss seine Beratungen zum Haushalt abgeschlossen hat unmittelbar vor der Sitzung des Ausschusses um 9:08 Uhr diesem einen Antrag auf eine sogenannte Vorwegfreigabe von Haushaltsmitteln in Höhe von 250 Millionen Euro vorgelegt. Dies betrifft einen Teil der Mittel in Höhe von insgesamt 780 Millionen Euro, die im Einzelplan 07 für die Beschaffung von Tablets für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte veranschlagt werden sollen, sobald die genannte Verwaltungsvereinbarung vom Bundesminister für Finanzen gezeichnet wurde und die entsprechenden Bundesmittel zugewiesen wurden. Das Ministerium begründete diesen Antrag damit, dass am nächsten Tag dem 4. Dezember eine lange vorbereitete Ausschreibung veröffentlicht werden müsse, um den Auftrag zur Beschaffung der Tablets Anfang nächsten Jahres vergeben zu können, damit die Tablets noch rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2026/2027 geliefert werden könnten. Abgesehen davon, dass die Fraktionen von CDU und AfD diese Beschaffung auch in der Sache ablehnen, ‑ das ist der Hahn, der kräht, haben die Abgeordneten beider Fraktionen im Ausschuss gerügt, dass der Antrag viel zu kurzfristig vorgelegt worden sei, als dass sie sich inhaltlich damit hätten auseinandersetzen können. Herr Thümler, warten Sie mal eben! Der Hahn hat einige Irritationen ausgelöst. ‑ Herr Hilbers, hier wird niemand geschlachtet! Jetzt sind alle mal wieder aufmerksam und folgen der Berichterstattung des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Herr Thümler, fahren Sie bitte fort! Die Abgeordneten beider Fraktionen haben im Ausschuss gerügt, dass der Antrag viel zu kurzfristig vorgelegt worden sei, als dass sie sich inhaltlich damit hätten auseinandersetzen können. Einen Antrag der AfD, die Abstimmung über den Antrag um eine Woche zu verschieben, lehnte der Ausschuss ab. Vielmehr stimmten die die Landesregierung tragenden Fraktionen für die Vorwegfreigabe; die Oppositionsfraktionen lehnten diese ab. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 14. August dieses Jahres ausdrücklich festgestellt hat, dass die Informations- und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten ich zitiere „insbesondere auf hinreichende und rechtzeitige Information über den Beratungsgegenstand" auch in den Ausschüssen zu gewährleisten sind und eine Verletzung von Abgeordnetenrechten in der Ausschussarbeit zum Gegenstand eines Organstreitverfahrens vor dem Staatsgerichtshof gemacht werden kann. Von einer rechtzeitigen Information über den Beratungsgegenstand kann hier offensichtlich keine Rede sein. Dies ist umso bemerkenswerter, als durch die Vorwegfreigabe die Verfügung über Haushaltsmittel in Höhe von 250 Millionen Euro vorab von der SPD und den Grünen im Haushaltsausschuss gebilligt wurde, ohne dass sich das Plenum des Landtages, das nach Artikel 65 unserer Verfassung über den Haushalt zu entscheiden hat, mit der Maßnahme und der Bewilligung der Mittel befassen konnte. Das ist nicht nur haushaltsrechtlich fragwürdig, sondern missachtet auch die Rechte der Abgeordneten nicht nur im Haushaltsausschuss und nicht nur diejenigen der Oppositionsfraktionen, sondern es beeinträchtigt unser aller Rechte als Abgeordnete dieses Landtages, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich Ihnen einen kurzen, groben Überblick über die vom Haushaltsausschuss zum Haushaltsplan sowie zum Haushaltsbegleitgesetz empfohlenen Änderungen geben. Die Maßnahmen, die in der politischen Liste der Fraktionen von SPD und Grünen vorgesehen sind und die der Ausschuss mit den Stimmen dieser Fraktionen aufgegriffen hat, umfassen Mehrausgaben gegenüber dem Gesetzentwurf in Höhe von rund 93,5 Millionen Euro. Diese Maßnahmen verteilen sich nach der Erklärung der Fraktionen von SPD und Grünen insbesondere auf die von ihnen so bezeichneten Bereiche „Sport, Ehrenamt und soziale Teilhabe" (20,3 Millionen Euro), davon 15 Millionen Euro für die Sportstättenförderung, „Teilhabe durch Bildung und Kultur" (29,211 Millionen Euro), „Infrastruktur und Digitalisierung" (17,7 Millionen Euro), davon 10 Millionen Euro für die Stärkung des ÖPNV, „Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz" (16,4 Millionen Euro) sowie „Gerechtigkeit, Sicherheit und Kinderschutz" (9,64 Millionen Euro). Die genannten Maßnahmen werden durch entsprechende Änderungen im Haushaltsgesetz und im Haushaltsbegleitgesetz abgebildet. Zum Haushaltsgesetz als solchem empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag der die Landesregierung tragenden Fraktionen vier Änderungen: Die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von Ausgaben von knapp 2,2 Milliarden Euro soll um 506 Millionen Euro auf knapp 1,7 Milliarden Euro verringert werden. Diese Verminderung des Kreditrahmens beruht zum größten Teil auf dem sogenannten Konjunkturbereinigungsmechanismus der Regelungen zur Schuldenbremse. Ferner soll das Innenministerium ermächtigt werden, zur Absicherung der Sportstättenförderung eine Bürgschaft bis zu 50 Millionen Euro zu übernehmen. Außerdem soll der Landtag vorab der Veräußerung von Kulturgütern im Landeseigentum auf Grundlage des Verwaltungsabkommens zur Rückgabe von NS-Raubgut zustimmen, und das Finanzministerium soll ermächtigt werden, die Personalbewirtschaftung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Rahmen eines Modellprojektes zu erleichtern. Diese Änderungen im Haushaltsgesetz waren insgesamt unstrittig. Zu den vom Ausschuss zum Haushaltsbegleitgesetz empfohlenen Änderungen verweise ich auf den ergänzenden hervorragenden Schriftlichen Bericht hierzu, der Ihnen auf ungefähr 40 Seiten Erläuterungen gibt, die Sie in der Drucksache 19/9322 nachlesen können. Meine Damen und Herren, quasi als Weihnachtswunsch möchte ich die Landesregierung noch einmal deutlich bitten, das Urteil des Staatsgerichtshofes ich habe das eben schon einmal gesagt vom 14. August dieses Jahres und den darin gefassten Spruch, nämlich die Informations- und Mitwirkungsrechte aller Abgeordneten dieses Hauses damit sind wirklich alle Abgeordneten dieses Hauses gemeint ausdrücklich ernst zu nehmen und so etwas wie diese Vorwegfreigabe, die wir im Haushaltsausschuss überfallartig erlebt haben, nicht wieder vorkommen zu lassen, weil sie uns alle als Abgeordnete materiell-rechtlich in die zweite Reihe katapultiert und damit im Kern das Haushaltsrecht dieses Landtages mit Füßen tritt, meine Damen und Herren. Ich sage das ausdrücklich auch deswegen, weil wir uns im Haushaltsausschuss fraktionsübergreifend einig waren, dass das so nicht angehen kann, und sich alle Fraktionen von dieser Kurzfristigkeit überrollt gefühlt haben. Ich will über die Sache gar nicht streiten; das ist eine ganz andere Frage. Es geht hier quasi um den juristischen Tatbestand. Das ist so nicht in Ordnung, meine Damen und Herren. Das wollte ich hier zum Schluss noch einmal sagen. Ganz zum Schluss möchte ich mich bedanken, und zwar zunächst bei unserer Ausschussassistentin Birgit Armbrecht, die uns nicht nur sicher begleitet und alle Arbeiten für uns ruhig erledigt hat, sondern ein ruhender Pol in den teilweise unruhigen Ausschusssitzungen ist. Ich danke auch dem gesamten GBD für seine vielfältigen Vorlagen und Kommentare sowie für seine stoische Geduld bei mancher Sitzung, unserem Stenografen Daniel Schmidt-Brücken und natürlich auch allen anderen Stenografinnen und Stenografen, die diese 45 Stunden stenografiert und uns immer sehr zügig Vorabauszüge und Ähnliches zur Verfügung gestellt haben. Das ist eine Leistung, die, glaube ich, unser aller Anerkennung verdient. Zudem möchte ich dem Saal- und Sitzungsdienst danken, der immer für einen guten Ton und ein gutes Klima gesorgt hat, sowie den vielen anderen guten Geistern des Hauses, die für einen reibungslosen Ablauf unserer Sitzungen gesorgt haben. Und last, but not least möchte ich Herrn Soppe und Herrn Wohlatz vom Finanzministerium danken, die es immer verstehen, uns reibungslos durch das Zahlendickicht zu führen, welches es ja gelegentlich in sich hat. Vielen Dank also an Sie beide und auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen für die viele Mühe, die Sie sich mit uns machen. Und umgekehrt freut es uns ja auch, Ihnen ein bisschen Arbeit zukommen zu lassen. Also, vielen Dank für diese Arbeit! Zum Schluss meiner Berichterstattung, meine Damen und Herren, bitte ich Sie namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschluss­empfehlungen zu den beiden Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen Ihre Zustimmung zu erteilen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

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