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Alexander Wille

CDU 17.04.2024 6:49 min Tagungsabschnitte 19/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Herr Wille, bitte! Sie haben das Wort! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange erwartet, dringend erforderlich, heute wird er endlich im Plenum eingebracht: der Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Dieser Entwurf enthält Punkte, die wir als CDU-Fraktion begrüßen. Ausgereift und bedarfsgerecht ist er trotzdem noch lange nicht. Lassen Sie uns diesen Entwurf in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen gemeinsam im Sinne der Einsatzkräfte in unseren Feuerwehren prüfen, ergänzen und verbessern. Ich will betonen, dass die CDU die Feuerwehren in Niedersachsen und ihre wichtige Arbeit für unsere Sicherheit uneingeschränkt unterstützt. Wir kennen die Bedarfe und die Sorgen, wir wissen, wo es „brennt“. Unsere Feuerwehren leisten Tag für Tag Großartiges für unser Gemeinwesen, dies überwiegend im Ehrenamt. Dafür will ich mich im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich bedanken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden zwar einige Herausforderungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes angepackt, es bleiben aber auch Baustellen bestehen, die wir nicht ignorieren dürfen. Lassen Sie mich auf einige eingehen. Frau Ministerin Behrens, ich frage Sie: Wo in der vorgelegten Novelle bleibt die Zukunftsvision der Landesregierung für den Brandschutz in Niedersachsen? - Der vorgelegte Gesetzentwurf versäumt es jedenfalls, die großen Herausforderungen der Zeit proaktiv anzugehen. Wie sieht es mit der Digitalisierung im Brandschutz aus? - Hierzu schreibt die Landesregierung in der Vorlage: „Aus dem Gesetzentwurf ergeben sich keine spezifischen Auswirkungen auf die Digitalisierung.“ Auch die Zusammenarbeit der einzelnen Hilfsorganisationen muss dem digitalen Zeitalter entsprechend ertüchtigt werden. Das verpassen Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. Wie können wir die Gewinnung von Nachwuchs für die freiwilligen Feuerwehren noch besser unterstützen? Wie können wir die Feuerwehren auf die Folgen von extremen Wetterereignissen besser vorbereiten? Wie können wir im Katastrophenschutz insgesamt eine Verbesserung der Frühwarnsysteme und die Bereitstellung von ausreichend Material und Ausrüstung sicherstellen? Wir brauchen eine zukunftsorientierte Strategie für den Brand- und Katastrophenschutz. Diese muss den Herausforderungen der Digitalisierung, des Klimawandels und des demografischen Wandels gerecht werden. Dazu gehören auch die Förderung innovativer Technologien, die die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit unterstützen, und vor allem auch die Stärkung der Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz. Die CDU steht hier für eine starke und gut ausgestattete Feuerwehr. Lippenbekenntnisse reichen nicht aus. Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich einig: In den letzten Jahrzehnten wurden der Katastrophenschutz, aber auch die Feuerwehren vernachlässigt. Daher ist heute ein finanzieller Kraftakt vonnöten. Aber genau dieser fehlt, Frau Ministerin. Sie greifen in die Kasse der Feuerschutzsteuer, um Landesaufgaben zu finanzieren. Damit entziehen Sie den Kommunen die dringend notwendigen Mittel, damit sie ihre Feuerwehren vor Ort zukunftsfest aufstellen können. Wir brauchen eine Landesregierung, die den Worten auch Taten folgen lässt. Die von Ihnen beabsichtigten Veränderungen bei der Feuerschutzsteuer versagen nicht nur völlig, um unsere Feuerwehren besser zu finanzieren; nein, sie sind bestenfalls als finanzpolitische Hütchenspielertricks zu bezeichnen. Die Finanzierung der Feuerwehren muss also auf eine nachhaltige Grundlage gestellt werden. Die gestiegenen Anforderungen und die zunehmende Zahl von Einsätzen machen eine Erhöhung der finanziellen Mittel des Landes unumgänglich. Hier nur eine Pauschale zur Erstattung gegenüber den Kommunen vorzuschlagen, löst das Problem bei Weitem nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen auch immer zu Recht von Entbürokratisierung. Die Regelung zur Einführung einer Kameradschaftskasse ist das genaue Gegenteil, nämlich ein Bürokratiemonster. Die Schaffung eines Sondervermögens für die Finanzierung der Kameradschaftspflege ist praxisfern und wird die Kommunen und die örtlichen Feuerwehren vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Dies wird den Forderungen der Brandmeisterinnen und Brandmeister nicht gerecht. Wir brauchen praxistaugliche Regelungen. Der Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände liegt auf dem Tisch: Fördervereine sind sinnvoller als Kameradschaftskassen. Ihr Vorschlag, dass die Kommunen optional Feuerwehrbedarfspläne aufstellen dürfen, muss ergebnisoffen diskutiert werden. In den fortlaufenden Gesprächen, die die CDU mit den Feuerwehren vor Ort führt, wird vielerorts gefordert, die Aufstellung der Bedarfspläne zur Pflicht zu erklären. Dies würde Verbindlichkeit und Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Die insofern entstehenden Kosten wären durch das Land zu tragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne ein gutes, verlässliches und bedarfsgerechtes Aus- und Fortbildungsangebot funktioniert das Ehrenamt Feuerwehr nicht. Sie, Frau Ministerin, kündigen im Gesetzentwurf „kontinuierliche Investitionen in die Fortentwicklung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz“ an. Die Identifizierung des Problems gelingt Ihnen mit dem entsprechenden Ziel grundsätzlich ganz gut, Frau Ministerin. Dann habe ich in Ihrem Gesetzentwurf in froher Erwartung weitergelesen und festgestellt, dass Sie damit lediglich die Ausweitung des sogenannten digitalen Lehrangebotes meinen. Das ist völlig ungenügend. Auch die Einbindung des Begriffes „bedarfsgerecht“ in das Gesetz wird das Missmanagement der vergangenen Jahre nicht lösen. Ich fordere Sie auf, die Fort- und Ausbildungskapazitäten nicht nur digital aufzustocken, sondern insgesamt mehr in das NLBK zu investieren und somit die Qualität und die Kapazität der Ausbildung stetig zu verbessern und attraktiver zu gestalten. Die CDU steht für eine konstruktive Zusammenarbeit bereit, um ein modernes und leistungsstarkes Brand- und Katastrophenschutzsystem in Niedersachsen weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion haben im Vorfeld dieses Gesetzentwurfes, den wir heute beraten, zwei konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt. Diese wurden bisher nicht aufgegriffen. Hier erinnere ich gerne noch einmal an den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ‑ kurz: Helfergleichstellungsgesetz ‑, der durch meine Fraktion bereits Anfang dieses Jahres eingebracht wurde. Nicht nur die Organisation der Einsätze und die Regelung der Zuständigkeiten müssen gleichen Maßstäbe für die beiden Hilfsorganisationen folgen, sondern auch in der Behandlung aller Einsatzkräfte muss zukünftig Gerechtigkeit herrschen. Der Drohneneinsatz im Brand- und Katastrophenschutz gehört mittlerweile zum Arbeitsalltag. Es fehlen bisher gesetzliche Regelungen zur Datenverarbeitung. Diese sind aber nach der inzwischen ausdifferenzierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zwingend erforderlich. Wir wollen nicht, dass der Datenschutz den Einsatz von Drohnen untersagt oder einschränkt. Daher ist der Gesetzgeber gefordert. Daher haben wir einen Vorschlag dazu gemacht. Meine Damen und Herren, wir wollen ein Brandschutzgesetz, das den Bedürfnissen der Feuerwehren und der Menschen in Niedersachsen gerecht wird. Herzlichen Dank.

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