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Eike Holsten

CDU 13.09.2023 8:12 min Tagungsabschnitte 19/9

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe

Bitte schön, Herr Holsten! (Rednerwechsel) Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen schnellen dramatisch in die Höhe. Allein die Fälle von Missbrauchsdarstellung haben sich in Niedersachsen in den vergangenen sieben Jahren bei den Staatsanwaltschaften auf rund 4 500 verdreifacht. 1 815 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern verzeichnete die Polizei in Niedersachsen im Jahr 2022 in der Kriminalstatistik. Das war der höchste Wert seit zehn Jahren. Hinzu kommt laut Experten ein enormes Dunkelfeld. Bis zu zehnmal so hoch werden die eigentlichen Zahlen geschätzt. Laut Bundesregierung werden deutschlandweit täglich 48 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Dabei sind laut UNO drei von vier Kindern, die physische oder psychische Gewalt ihrer eigenen Erziehungsberechtigten erleben, zwischen zwei und vier Jahre alt. - Kinder, die sich nicht äußern, keine Hilfe holen können, in der Schule nicht gesehen werden. Hinter den trockenen, blanken, nahezu abstrakten Zahlen stehen Einzelschicksale von Kindern und Jugendlichen, die uns alle berühren: „Tochter als Sexsklavin missbraucht - lange Haftstrafen für Eltern“, „Nach Tod eines Vierjährigen: Lebensgefährte der Mutter unter Verdacht“. „Babysitter (58) soll acht Kinder missbraucht haben. Vor Gericht kommen grausame Details ans Licht“. „Totes Kind in Barsinghausen.“ „Manche Kinder halten ihre Misshandlung für normal.“ - Diese Schlagzeilen, meine Damen und Herren, sind ganz vorn, wenn Sie die Begriffe „Kinder“, „misshandeln“ und „Niedersachsen“ in die Suche Ihres Browsers eintippen. Wut und Ohnmacht überkommen einen, wenn man diese Nachrichten liest, und neben der schlichten Frage nach dem Warum treibt viele von uns sicherlich um, wie man diese Verbrechen hätte verhindern können. Meine Damen und Herren, geholfen werden kann diesen schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft vor allem über ihr Umfeld, welches die Täter und somit in den meisten Fällen Personen aus dem nächsten Umfeld der Kinder, oft sogar die eigenen Eltern, häufig bewusst kontaktarm halten. Das tun sie im Besonderen bei der Auswahl der ihre Kinder behandelnden Ärzte. So genanntes Ärztehopping ist ein bekanntes Phänomen. Eltern, die die behandelnden Ärzte wechseln, wenn sie befürchten, ihre Taten könnten aufgedeckt werden, gibt es ebenso wie Familien, die umziehen, wenn bereits ein Jugendamt eingeschaltet ist. Ärzte spielen in diesem Umfeld eine entscheidende Rolle, um in der Früherkennung Fälle von Missbrauch und Gewalt aufzudecken. Wenn aber schon diese besondere Verantwortung bei den Ärztinnen und Ärzten liegt, brauchen sie rechtliche Rahmenbedingungen, die ihnen die Ausübung dieser Rolle ermöglichen und nicht erschweren. Damit sind wir es als Gesetzgeber, die diesem Umfeld der Kinder und damit den Kindern höchst selbst einen großen Gefallen tun können. Denn auch wenn der Berufsstand in den letzten Jahren häufig Mut bewiesen hat, diesen Schritt auf rechtlichem Glatteis zu gehen, ist es wichtig, dass wir als aktiver Gesetzgeber hinsehen und uns nicht wegducken. Die Ärztekammer ‑ ich habe selbst in der vergangenen Woche das Gespräch mit Praktikern vor Ort gesucht ‑ begrüßt unsere Initiative ausdrücklich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es in unserem Gesetzentwurf? Wenn Ärztinnen und Ärzte bei der Untersuchung eines Kindes Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls erkennen, also beispielsweise Anzeichen für sexuellen Missbrauch, Gewaltanwendung oder Vernachlässigung, sollen sie, auf den konkreten Fall bezogen, mit Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Kinder ebenfalls in Behandlung sind oder waren, in den Austausch gehen dürfen. Durch diesen sogenannten interkollegialen Austausch wird die Möglichkeit geschaffen, dass Missbrauchsfälle aufgedeckt werden, trotz der gezielten Vertuschung der Eltern durch den Wechsel des Arztes. Die Grundlagen hierfür kann dieses Gesetz schaffen; denn die derzeitigen gesetzlichen Regelungen über mögliche Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht sind nicht eindeutig, sodass viele Ärztinnen und Ärzte in Anbetracht möglicher strafrechtlicher Konsequenzen den Informationsaustausch im Zweifel scheuen könnten. In der Frage der Abwägung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht auf der einen und dem Kindeswohl auf der anderen Seite sind wir als Unionsfraktion völlig klar sortiert. Datenschutz darf hier kein Täterschutz sein! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im März 2022 einen ähnlich lautenden Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. In Anbetracht der Einsicht Ihrer Kolleginnen und Kollegen in NRW, die dort auf der Oppositionsbank sitzen und das Gesetz der Regierung aus großer Überzeugung mitgetragen haben, hoffe ich, dass Sie auch in Niedersachsen unserem Vorstoß für einen besseren Kinderschutz nachkommen mögen. Diese Hoffnung schürt im Übrigen auch Ihr Koalitionsvertrag, in dem von einer Kinderschutzstrategie die Rede ist. Ich lese darüber hinaus in der Zeitung von einem Arbeitskreis, der der Landesregierung Handlungsempfehlungen an die Hand geben will, allerdings erst Mitte 2024. In Anbetracht der oben angeführten Zahlen täglichen Missbrauchs ist mir schleierhaft, warum man für ganz konkretes Handeln auf diesen Sankt-Nimmerleinstag warten sollte, zumal, liebe Kolleginnen und Kollegen, Konzeption und Handlungsempfehlungen dank unserer Enquetekommission „Kinderschutz“ aus der vergangenen Wahlperiode lange vorliegen - über 130 Seiten prägnanter Aufarbeitung, wie es um den Kinderschutz in unserem Land steht. Lesern mit wenig Zeit empfehle ich besonders die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen der Kommission. SPD und Grüne schreiben in ihrem Koalitionsvertrag ‑ Zitat ‑: Die Empfehlungen der Enquetekommission Kinderschutz wollen wir konsequent umsetzen. - Da kann ich nur sagen: Herzlich willkommen zur Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf! Die Verbesserung des interkollegialen Austauschs von Ärztinnen und Ärzten über Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch, etwa nach dem Vorbild des Projekts RISKID in NRW sowie bei Kindeswohlgefährdung steht im Abschlussbericht der Enquetekommission als Empfehlung von besonderer Wichtigkeit, auf die man sich gemeinsam verständigt hat. Was, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn nicht Empfehlungen von besonderer Wichtigkeit sollte man besser gestern als morgen in die Tat umgesetzt haben? In Ihrem Koalitionsvertrag steht mindestens eine Handvoll kluger Dinge. Sie sind jetzt bald ein Jahr im Amt. Wann um alles in der Welt, fragt man sich, wollen Sie denn endlich ins Handeln kommen? Als konstruktive Opposition an Ihrer Seite schreiben wir Ihnen, so wie hier, wenn nötig, sogar äußerst gern die Gesetze. Da muss keiner auf Mitte 2024 warten. Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich weiß sehr wohl, dass diese Gesetzesänderung nur ein Baustein zum besseren Kinderschutz sein kann. Wir fordern darüber hinaus ein Landeskinderschutzgesetz, mit dem die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch von der Jugendhilfe über die Polizei und die Schulen bis in die Ärzteschaft hinein verbessert wird. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass scheinbar kleine Lücken in einem Gesetz einen sehr großen Unterschied machen können. Schließen wir diese kleine Lücke, schaffen wir gemeinsam diesen großen Unterschied! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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