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Eva Viehoff

GRÜNE 27.03.2025 3:33 min Tagungsabschnitte 19/24

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine KollegInnen! Lassen Sie mich vorausschicken: Ich danke dem GBD für seine gute, ausführliche Erklärung und vor allem für die Geduld, mit der er im Ausschuss immer wieder erklärt hat, was anscheinend nicht verstanden werden kann. Unser kulturelles Erbe zu sichern, ist wichtig. Da wir digital unterwegs sind, muss das auch für digitale Medien gelten - für nicht körperliche Medien, die körperlichen Medien funktional entsprechen. Und das ist eben nicht der Facebook-Post. Der wird nämlich von der Deutschen Nationalbibliothek auch das ist in der Diskussion herausgekommen über Webhosting durchsucht. Und wenn dann ein Bild von Ihrer Website, Herr Hillmer, so wichtig ist, dass es für das kulturelle Erbe in Niedersachsen vonnöten ist, dann wird Sie die Bibliothek anschreiben und Sie bitten, ihr dieses Bild zur Verfügung zu stellen. Das ist der Unterschied: weil es sich in diesem Fall um ein nicht körperliches Medium, das eben keinem gedruckten Medium entspricht, handelt. Ich weiß nicht, wie oft wir das noch erklären sollen. Frau Viehoff, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hillmer zu? Ich habe heute keinen Bock auf Zwischenfragen. Ich bitte darum, zur Ruhe zu kommen. Dann können wir den Rest der Rede hören. Sie kennen die parlamentarischen Mittel. Übrigens: Dieses Gesetz ist schon in der 18. Wahlperiode angeschoben worden. Jetzt wurde es wieder aufgenommen. Das Ministerium hat nicht alles weggeext und dann ein neues Gesetz geschrieben, sondern Ihr Kultur- und Wissenschaftsminister wollte ein Pflichtexemplargesetz, das genau dieses regelt. Weil es juristisch ein neues Gebiet ist, gibt es an der einen oder anderen Stelle verfassungsmäßige Bedenken. Die hat der GBD ausgesprochen, und die haben wir auch zur Kenntnis genommen. Aber für uns ist es wichtig, unser kulturelles Erbe, das online zur Verfügung steht, zu sichern. Frau Viehoff, letzter Satz! Wir gehen davon aus, dass sowohl das Gesetz im Sinne des Urheberrechts als auch die Regelung der Nationalbibliothek rechtens ist, und werden heute zustimmen. Vielen Dank. -

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