Holger Kühnlenz
26. Eingabenübersicht
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An dem Einzelfall des Petenten wird eine generelle Frage deutlich. Zu dem Fall: Der Petent musste mit seinem Pkw einem entgegenkommenden Rettungswagen des Roten Kreuzes ausweichen und erlitt dadurch einen Sachschaden an seinem Fahrzeug. Diesen Schaden wollte er vom Landkreis Cloppenburg ersetzt haben. Der Landkreis Cloppenburg erklärt: Nicht das Einsatzfahrzeug, sondern der Geschädigte selbst sei verantwortlich. Diese Entscheidung ist lebensfremd und schlichtweg nicht akzeptabel. Denn die Polizei selbst stellte fest, dass der Fahrer des Rettungswagens seine Sonderrechte nicht mit der gebotenen Rücksicht ausgeübt hat. Trotzdem wird jede Haftung abgelehnt. Beweismittel wie Dashcam-Aufnahmen werden eingeschränkt, der Sachverhalt wird einseitig ausgelegt. Am Ende bleibt der Bürger allein auf seinem Schaden sitzen. Sonderrechte für Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr sind notwendig, aber sie sind kein Freifahrtschein. Wenn dabei Bürger körperlich oder in ihrem Eigentum zu Schaden kommen, dann muss der Staat auch Verantwortung übernehmen. Es entsteht der Eindruck: Hier schützt der Landkreis nicht die Menschen, sondern sich selbst. Das ist kein bürgernahes Verwaltungshandeln, das ist Paragrafenreiterei zulasten der eigenen Bürger. Wir als AfD sagen klar: Der Schutz des privaten Eigentums darf nicht enden, sobald ein Blaulicht eingeschaltet wird. Es braucht klare Regeln, faire Entscheidungen und eine Verwaltung, die nicht reflexartig gegen die Bürger entscheidet. Sonst verlieren viele Bürger zunehmend das Vertrauen in den Staat und die Verwaltung. Und das ist völlig unnötig. Deshalb stimmen wir für „Erwägung". Vielen Dank. Zu derselben Eingabe liegt eine Wortmeldung aus der SPD-Fraktion,
