Lara Evers
Sozialbetrug mit Scheinvaterschaften stoppen - Gesetzeslücken schließen - Verfahren endlich effektiv gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Phänomen der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung. Es geht konkret um die §§ 1597a BGB und 85a AufenthG. Die Regelungen, die seinerzeit extra geschaffen wurden, um Missbrauch zu verhindern, sind lückenhaft und eröffnen legale Möglichkeiten, sodass das Einwanderungsrecht unseres Landes auf vergleichsweise banale Art ausgehebelt werden kann. Das darf nicht sein. Darüber sind wir uns hier im Raum hoffentlich alle einig. Der vorliegende Antrag greift einen Fall auf, der vor wenigen Wochen für Schlagzeilen sorgte und unter anderem in der „Tagesschau“ thematisiert wurde. Jonathan A., ein deutscher Staatsangehöriger nigerianischer Herkunft, hat die Vaterschaft für 24 ausländische Kinder anerkannt, um damit die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Mütter und Kinder einen Aufenthaltstitel sowie Sozialleistungen erhalten. Selbst ein Familiennachzug samt Bleiberecht in Deutschland ist damit nicht auszuschließen. Die Vaterschaftsanerkennungen von Jonathan A. führen jährlich zu Sozialkosten von etwa 1,5 Millionen Euro. In einer solchen Dimension ist das sicherlich die Ausnahme. Gleichwohl illustriert dieser Einzelfall deutlich den möglichen Missbrauch und bestehende Fehler im System. Solche Vorgänge, die sich die Väter noch bezahlen lassen, sind nicht richtig und dürfen nicht ungestraft bleiben. Die Defizite wurden bereits in verschiedenen Innenministerkonferenzen thematisiert und sowohl von Ausländerbehörden als auch von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens aufgegriffen. Wir als CDU-Fraktion haben das Thema bereits im Rahmen einer Anfrage platziert, um das Ausmaß in Niedersachsen zu beleuchten. Wir sind gespannt auf die Antwort der Landesregierung. Die Problematik ist keineswegs neu, und tatsächlich gibt es eine Reihe von Schwachstellen und Facetten, die man innerhalb des aktuellen Systems hinterfragen und wo man Anpassungen vornehmen muss. Davon sind wir als CDU-Fraktion überzeugt. Wir sehen hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der uns vorliegende Antrag bleibt bei erster Durchsicht an wichtigen Punkten jedoch an der Oberfläche. So reicht beispielsweise der Vorschlag, immer dann genau zu prüfen, sobald ein Elternteil keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nicht. Das wäre ein Bürokratiemonster für unsere Ausländerbehörden, die ohnehin schon am Limit agieren. Ein vertieftes Prüfverfahren muss nicht zwingend anlaufen, wenn ein Elternteil zwar nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber eben EU-Bürger ist oder über eine Aufenthaltskarte oder einen Aufenthaltstitel verfügt. Auch ist die Frage zu stellen, ob die Ausländerbehörden in jedem Fall in das Anerkennungsverfahren zu involvieren sind, wenn nachgewiesenermaßen feststeht, dass der Vater in enger Beziehung mit der Mutter und dem Kind zusammenlebt. Meine Damen und Herren, was benötigt wird, ist ein strukturierter und klarer Ablauf für alle Beteiligten. Denn schon auf der ersten Stufe des Verfahrens existieren Schwierigkeiten, weil die beurkundenden Stellen oft nicht ausreichend mit den Feinheiten des Ausländerrechts vertraut sind. Ohnehin müssen sie sich größtenteils auf die Angaben der Beteiligten verlassen, die in der Realität schwer zu überprüfen sind. Betroffene Personen können sich auch einfach der angelaufenen Prüfung entziehen. Es muss daher eine Regelung her, die wirksam gegen einen Beurkundungstourismus vorgeht. Ein einmal angelaufenes Prüfverfahren muss mit den beteiligten Stellen und Behörden auch dort zu Ende geführt werden. Wir benötigen Regelungen mit klaren Kriterien für den Verdacht auf eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung. So muss eine für die Beurkundungsstelle einfach zu handhabende Informationspflicht gegenüber den Ausländerbehörden eingeführt werden, und eine Nichtmitwirkung darf keine Option sein. Verbindliche Fristen für die Prüfung sind ebenfalls vonnöten, um die Unsicherheit für die Beteiligten, insbesondere für das Kind, so gering wie möglich zu halten. Ein klares Manko ist zudem der Umstand, dass es bisher keine strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gibt. Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen müssen aus unserer Sicht zukünftig strafbewehrt sein. Nur so kann eine wirksame Abschreckung von derartigem Verhalten stattfinden. Bußgeldtatbestände reichen hier nicht aus. Meine Damen und Herren, wir brauchen in diesem Kontext also verbindliche und kumulativ vorliegende formelle Prüfungspunkte, die mittels schriftlicher Dokumente nachgewiesen werden können. Das klingt nach mehr Bürokratie, aber wenn Regelungen absichtlich und kinderleicht ausgehebelt werden, dann müssen Prozesse angepasst werden, und dann dürfen sie auch nicht mehr auf Vertrauensbasis erfolgen. Dann ist auch zusätzliche Bürokratie für die begünstigten Personen gerechtfertigt. Um diesem Thema angemessen und besser gerecht zu werden, als es diesem Antrag gelingt, werden wir uns insofern intensiv in die anstehenden Beratungen einbringen und auch einen eigenen Lösungsvorschlag präsentieren. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Evers. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:
