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Jan Schröder

SPD 18.12.2025 6:38 min Tagungsabschnitte 19/30

Ausweitung der freien Heilfürsorge auf Beamte des Justizvollzugs in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich eines sehr deutlich hervorheben: Die Beschäftigten unseres Justizvollzuges leisten Tag für Tag eine anspruchsvolle, verantwortungsvolle und oft gefährliche Arbeit. Sie arbeiten in einem Umfeld, das psychisch wie physisch belastend ist und hohe Anforderungen an Aufmerksamkeit, Kommunikation und Selbstbeherrschung stellt. Sie tragen Verantwortung für Sicherheit, Ordnung und Resozialisierung, und sie tun dies in Situationen, die sich häufig nur schwer vorhersehen lassen. Es ist wichtig, klar anzusprechen, dass auch im Justizvollzug plötzlich gefährliche Lagen entstehen können, etwa durch unerwartete Übergriffe, eskalierende Konflikte und unvorhersehbare Dynamiken innerhalb der Inhaftiertengruppe. Diese Herausforderungen verdienen Anerkennung und meinen ausdrücklichen Dank. Meine Damen und Herren, klar ist aber auch, dass warme Worte allein als Anerkennung für die herausragende Arbeit, die unsere Justizvollzugsbediensteten täglich leisten, nicht genügen. Die Landesregierung und dieses Haus sehen diese Leistung und handeln. Bereits zum 1. Juli 2023 haben wir in Niedersachsen die Zulage für Beamtinnen und Beamte im Vollzug auf 180 Euro erhöht. Im Jahr 2024 haben wir über den Haushalt nicht nur den Zuschuss für die Beschaffung von Dienstkleidung deutlich erhöht, sondern auch damit begonnen, die Beförderungsmöglichkeiten der Justizvollzugsbediensteten durch Stellenhebungen zu verbessern. In diesem Haushaltsjahr 2025 ist es gelungen, weitere 75 Hebungen vorzusehen und damit insgesamt 90 Beförderungsmöglichkeiten im Justizvollzug neu zu schaffen. Mit dem heute beschlossenen Haushalt für das Jahr 2026 haben wir nachgelegt. Auch hier wird es 85 Stellenhebungen im Vollzug sowie weitere 30 Hebungen bei den Werkmeisterinnen und Werkmeistern geben, die zu insgesamt über 230 Beförderungsmöglichkeiten führen. Meine Damen und Herren, aber auch in der Nachwuchsgewinnung, auf die der Justizvollzug dringend angewiesen ist, bleiben wir nicht untätig. Der Haushalt 2026 sieht eine Nachwuchsoffensive vor: 80 zusätzliche Anwärterstellen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, und 4 Stellen für die Ausbildungsleitung am Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges bei mir in Wolfenbüttel. Mit dem geplanten Neubau der JVA Hannover werden wir zudem in eine moderne Infrastruktur investieren, die sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die Sicherheit nachhaltig verbessern wird. Diese Maßnahmen zeigen, dass wir die Herausforderungen des Justizvollzugs sehen und konsequent angehen. Meine Damen und Herren, während sich die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen im Landtag seit Anbeginn dieser Legislaturperiode für die Belange der Vollzugsbediensteten starkmachen, entdeckt die AfD nun erstmals nach zweieinhalb Jahren die Belange der Justizvollzugsbediensteten. Dabei greift der Antrag der AfD-Fraktion ein Anliegen auf, das wahrlich nicht neu ist. Wir diskutieren die Frage der freien Heilfürsorge bereits intensiv mit den Beschäftigten und Interessenvertretungen sowie Gewerkschaften im Justizvollzug. Und ja, wir nehmen dieses Anliegen sehr ernst. Denn es berührt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und die Frage, wie besondere Belastungen im Justizvollzug angemessen abgebildet werden können. (Klaus Wichmann 'AfD': Also unterstützen Sie unseren Antrag? Ein solcher Schritt erfordert jedoch auch eine sachliche Prüfung und eine vollständige Betrachtung aller Auswirkungen. Die Landesregierung hat meiner Kenntnis nach priorisiert, dass der Personalbedarf im Justizvollzug erstmals vollumfänglich ermittelt wird. Auf die Ergebnisse dieser Bedarfsermittlung bin ich wirklich gespannt. Auch diese Erhebung zeigt aber, dass uns die Situation aller Beschäftigten im Justizvollzug ein besonderes Herzensanliegen ist. Meine Damen und Herren, kommen wir zurück zum vorliegenden Antrag. Dieser stellt einen Vergleich zu Polizei und Feuerwehr her. Dieser Vergleich ist auch nachvollziehbar, doch er verlangt eine differenzierte Einordnung. Polizei und Feuerwehr arbeiten überwiegend im öffentlichen Raum, oft in dynamischen und schwer kalkulierbaren Einsatzlagen. Diese besonderen Anforderungen waren historisch der Grund dafür, dass die freie Heilfürsorge eingeführt wurde. In Niedersachsen wurde sie im Polizei- und Vollzugsdienst zwar 1999 abgeschafft, aber im Jahr 2017 wieder eingeführt. Das zeigt, wie eng dieses System mit dem spezifischen Charakter des Polizeidienstes verbunden ist. Im Justizvollzug bestehen zweifellos ebenfalls hohe Belastungen, und die Gefährdungslagen sind real. Niemand bestreitet, dass Situationen auch hier plötzlich eskalieren können und dass Beschäftigte erheblichen Risiken ausgesetzt sind. Diese Risiken sind real, aber sie unterscheiden sich strukturell von den offenen Einsatzlagen der Polizei. Die Arbeitsabläufe, Sicherheitsstandards und baulichen Gegebenheiten unterscheiden sich strukturell von den offenen und dynamischen Einsatzbereichen der Polizei und Feuerwehr. Das bedeutet nicht, dass die Belastungen geringer wären, aber sie sind anders gelagert. Jede sachgerechte Prüfung muss diese Unterschiede berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die historisch gewachsene Struktur der Versorgungssysteme. Während Polizei und Feuerwehr mit der genannten Unterbrechung traditionell im Heilfürsorgesystem verankert waren, ist der Justizvollzug seit Jahrzehnten Teil des Beihilfesystems. Eine mögliche Einführung der freien Heilfürsorge im Vollzug ist deshalb, anders als im Antrag suggeriert, kein einfacher Angleichungsschritt, sondern ein Systemwechsel. Ein solcher Schritt muss rechtlich, organisatorisch und finanziell tragfähig hinterlegt werden. Das ist nicht Ausdruck von Skepsis, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Gesetzgebung, und zwar für unsere im Justizvollzug tätigen Beschäftigten. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns daher das Thema im Ausschuss ergebnisoffen und ausführlich beraten! Lassen wir uns von der Landesregierung unterrichten, welche finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen eine solche Änderung hätte! Erst dann können wir eine verantwortungsbewusste Entscheidung treffen. Eines kann ich jedoch bereits jetzt sagen: Den von der AfD-Fraktion in ihrem Änderungsantrag zum Haushalt angesetzten Mehrbedarf für die Einführung der freien Heilfürsorge in Höhe von 6 Millionen Euro betrachte ich als deutlich zu tief gegriffen. Haben Sie vielen Dank. Vielen Dank. - Nun spricht die Kollegin Machulla aus

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