Dr.in Tanja Meyer
Paritätsgesetz und Frauenquote - was steckt dahinter?
(Beifall bei den GRÜNEN) Dr.in Tanja Meyer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Wir haben die Pressemitteilung zur Kenntnis genommen, und wir haben die Rede heute gehört. Ich muss doch weiterhin meine Verwunderung darüber ausdrücken. In Deutschland leben knapp 51 % Frauen. Allein in diesem Parlament sind es jedoch nur knapp 35 %. Das, meine Damen und Herren, liebe Kolleg*innen, repräsentiert nicht unsere Gesellschaft. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir brauchen die Perspektive von Frauen in ihrer Vielfalt überall und vor allem dort, wo Entscheidungen getroffen werden. Ich erinnere hier gerne an Ruth Bader Ginsburg, die das schon vor Jahrzehnten forderte. Und sie hatte recht damit! Wenn wir über Mobilität, über Wirtschaft oder über Digitalisierung sprechen - um nur ein paar Bereiche zu nennen -, dann fehlt sehr häufig die weibliche Perspektive oder die Sichtbarkeit von Frauen. Und warum? - Weil diese nicht in kritischer Menge mitgestalten oder in den entsprechenden Gremien sitzen. Genau das führt zu Benachteiligungen, wie wir sie gerade erleben, und zwar von den Frauen, Frau Schülke, die Sie angesprochen haben - von der Krankenschwester, der Verkäuferin oder der alleinerziehenden Mutter -, und zwar durch mangelnde Wahrnehmung dieser. (Beifall bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der SPD) Genau deswegen müssen wir uns mit den Fragen auseinandersetzen: Warum sind zu wenig Frauen in Parlamenten oder in diesem Parlament vertreten? (Zuruf von der AfD: Das müssen Sie den Wähler fragen!) Ich hoffe, Sie erzählen mir nicht - das hat Frau Dr. Wernstedt schön dargelegt -, es liegt an mangelnder Kompetenz. Es wäre eine Unverschämtheit, das gegenüber den Frauen anzubringen, die sich um politische Teilhabe bemühen. (Zustimmung bei den GRÜNEN) Das Problem liegt an strukturellen Hürden und mangelnder Chancengleichheit. (Beifall bei den GRÜNEN) Thomasse rekrutieren Thomasse; ein bestehendes System erhält dieses. (Beifall bei den GRÜNEN) Das hat etwas mit Macht und Einfluss zu tun, und beides gibt niemand gerne wieder her. (Beifall bei den GRÜNEN) Diese Selbstverständlichkeit ist auch in Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung festgeschrieben: „Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“ Ich will ergänzen: Es geht hier um die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter; denn wie Artikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung weiter sagt, darf niemand aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt werden. Es ist also unsere verfassungsmäßige Pflicht, dieses Recht zu realisieren. Wenn gewachsene Strukturen, wie wir sie in der politischen Landschaft haben, eine entsprechende Teilhabe in diesem Fall von Frauen am politischen Leben verhindern, dann müssen wir dem strukturell entgegenwirken und besagte Chancengleichheit auch für alle schaffen. Dafür ist ein Paritätsgesetz notwendig. Das bedeutet aber auch, dass wir auch andere Gesetze anpacken müssen und dass wir unsere Strukturen betrachten müssen. Das müssen wir alles in den Blick nehmen. Ich bin froh, dass wir es für eine gelebte Gleichstellung und eine angemessene Repräsentation in diesem Parlament machen. Ich sehe sowohl die Grünen wie auch die SPD hier auf einem guten Weg. Ich hatte mir in mein Redeskript geschrieben, dass ich dächte, die CDU wäre hier auch auf einem guten Weg. (Heiterkeit bei den GRÜNEN - Carina Hermann [CDU]: Sind wir! In der Partei, aber nicht im Gesetz! Das ist der richtige Weg!) Ich dachte, Sie hätten erkannt, dass es nicht reicht, nur zu wollen, und deswegen hätten Sie wie wir und die SPD, die das beide schon lange haben, eine Frauenquote eingeführt, und Sie hätten gesehen, dass es diese Maßnahmen braucht, damit Frauen repräsentiert werden, damit sie überhaupt Chancen erhalten. Ich hoffe, dass die CDU Ihre Rede und ihre Einstellung zum Paritätsgesetz reflektiert, damit wir später darüber in Ruhe diskutieren können. Denn es funktioniert wegen des bekannten Thomas-Effektes nicht. Ich möchte mit einem Blick in das Grundgesetz schließen. Denn dort heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ So lautet Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 GG. Das erfordert, dass wir in Algorithmen Frauen gleichermaßen abbilden, dass weibliches Mobilitätsverhalten bei der Verkehrswegeplanung berücksichtigt wird, dass Medikamente auch für Frauen getestet werden und Erkrankungen wie die Endometriose überhaupt erforscht werden. Damit das auch passiert, ist Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG so wichtig: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und“ das ist das Entscheidende „wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Genau darum geht es im Paritätsgesetz. (Starker Beifall bei den GRÜNEN und Beifall bei der SPD - Carina Hermann [CDU: Artikel 21 GG!) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
