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Saskia Buschmann

CDU 10.12.2024 7:24 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über Themen, die die Menschen weit über diesen Plenarsaal hinaus bewegen: Sicherheit, Gerechtigkeit und Verantwortlichkeit. Es geht um eine zentrale Frage: Handelt unser Rechtsstaat konsequent? Oder bleibt es dabei, dass weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens für vorsätzliche Störungen, die von Einzeltätern oder Gruppen gezielt herbeigeführt werden, um Unruhe zu stiften und die Ordnung zu sabotieren, zahlen müssen? Wir von der CDU sind hier klar und haben eine eindeutige Haltung zu dieser Problematik: Diese Kosten dürfen nicht länger auf dem Rücken der Allgemeinheit abgeladen werden. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss Verantwortung übernehmen. Punkt. Warum, sehr geehrte Mitglieder der rot-grünen Landesregierung, sollten Steuerzahler für das vorsätzliche Fehlverhalten Einzelner aufkommen? Ich frage Sie: Ist es nicht so, dass die finanziellen Mittel insbesondere im Bereich der öffentlichen Sicherheit fehlen? Offensichtlich können Sie aber auf Einnahmen, die zum Beispiel hierdurch generiert werden könnten, verzichten. Ist es gerecht, dass die Allgemeinheit die Kosten trägt, wenn Gesetze bewusst missachtet werden? Nein, das ist es nicht. Die CDU fordert daher, die Möglichkeit zu schaffen, seitens der Polizei eine Gebühr für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu erheben eine Kannvorschrift, meine Damen und Herren. Die Kannvorschrift ist deswegen da reingekommen, weil wir bei der Anhörung zugehört und festgestellt haben, dass es durchaus den eingesetzten Beamten vor Ort überlassen werden kann, ob sie eine Gebühr erheben oder nicht. Unmittelbarer Zwang bedeutet den Einsatz von körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen gegen Personen oder Sachen immer verhältnismäßig, unter strengen rechtlichen Vorgaben, nur, wenn es unvermeidbar ist, und stets angekündigt. Trotzdem fehlt in Niedersachsen eine Regelung, die vorsätzliches Fehlverhalten den Verursachern zuordnet und sie zur Kostenübernahme verpflichtet. Warum schützt die Landesregierung lieber Störer statt Bürgerinnen und Bürger, die am Ende als Steuerzahler für den Schaden aufkommen müssen? Es kann doch nicht sein, dass in Niedersachsen die politische Einstellung darüber entscheidet, ob Störer für vorsätzliche Taten, oft versteckt unter dem Deckmantel vermeintlich höherer gesellschaftlicher Ziele, nicht zur Kasse gebeten werden, während die Steuerzahler die Rechnung zahlen. Meine Damen und Herren, das ist keine Rechtsprechung das ist Willkür. Während sich Rot-Grün in Diskussionen verliert, haben andere Bundesländer längst klare Regelungen geschaffen. Beispielsweise in Hessen verpflichtet § 52 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verursacher zur Kostenübernahme verpflichtet! Das ist ein pragmatischer und gerechter Ansatz, wie wir finden. Hessen ist kein Einzelfall. Insgesamt haben zehn Bundesländer ähnliche Regelungen in ihren Polizeigesetzen geschaffen. Niedersachsen rennt mal wieder hinterher. Manchmal erscheint es mir, als würden wir den Anschluss an andere Bundesländer verlieren. Es ist erschreckend, dass solch vorsätzliche Störungen immer wieder von Gruppen ausgehen, die sich gern politisch als moralische Vorreiter inszenieren, während die Polizei, die Steuerzahler und letztlich die Gesellschaft den Preis für deren Fehlverhalten zahlen müssen. Sie von Rot-Grün werden sich hier sicher wieder an der sogenannten Wegtragegebühr abarbeiten. Aber auch alle anderen möglichen Einsätze, bei denen Zwang die letzte Möglichkeit ist, werden hierunter subsumiert. Ich denke an Straßenblockaden, an rechte und linke Demonstrationen, die nicht mehr friedlich sind und somit nicht mehr den Schutz des Versammlungsgesetzes genießen. Ich denke aber auch an Beschädigungen von Einsatzmitteln und sogar an Angriffe auf unsere Polizeibeamten. Durch die Einführung einer Gebühr könnten die immensen Kosten endlich direkt den Verursachern auferlegt werden eine gerechte Entlastung der Steuerzahler und des Haushalts und damit genau richtig. Doch die rot-grüne Landesregierung weigert sich beharrlich, den Verursachern die Rechnung zu präsentieren. Warum? Ist Ideologie wichtiger als Gerechtigkeit? Sie haben doch darauf gewartet, Herr Lühmann. Statt die Polizei zu stärken und Verantwortung einzufordern, schaut diese Regierung lieber weg und schwächt unseren Rechtsstaat durch pure Untätigkeit. Die Einführung einer Gebühr für unmittelbaren Zwang ist keine Bestrafung, sondern eine Frage der Gerechtigkeit nach dem Prinzip: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Das kennt jeder aus dem privaten Bereich. Es zeigt den Bürgern: Wer die Ordnung stört, muss Verantwortung für sein eigenes Verhalten übernehmen. Das stärkt den Rechtsstaat und das Vertrauen in ihn. Und es zeigt den Störern: Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit den Konsequenzen seines eigenen Verhaltens leben. Dieser rot-grünen Landesregierung fehlt der Mut zur Aufgabe ihrer festgefahrenen politischen Selbstverpflichtung und zum Handeln. Als Mitglieder des Landtages stehen wir heute vor einer klaren Wahl: Wollen wir einen Rechtsstaat, der konsequent handelt und die Verursacher zur Kasse bitten kann kann!, oder halten wir an den Regelungen einer rot-grünen Landesregierung fest, die Konflikten ausweicht und stattdessen lieber die Bürgerinnen und Bürger kollektiv zur Kasse bittet? Wir von der CDU sagen: Es ist genau richtig, dass derjenige, der vorsätzlich gegen die Rechtsordnung verstößt, zur Verantwortung und zur Kostenübernahme herangezogen werden kann. Der Rechtsstaat braucht Konsequenz und keine ideologische Haltung. Wir geben nicht auf. Denn ein durchsetzungsstarkes Niedersachsen ist machbar. Niedersachsen kann mehr. Herzlichen Dank.

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