Heiko Sachtleben
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Rede weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll. Ich mache es einmal so: 26. Januar 2022, 9. Dezember 2025, 31. Dezember 2025. Warum nenne ich diese drei Daten? Weil ich daran mal wieder deutlich machen kann, wie populistisch die CDU Politik macht. Am 26. Januar 2022 beschloss der Niedersächsische Landtag das zu Ihrer Frage von vorhin, Herr Siebels das Spielhallengesetz. Dieses regelt die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags von 2021. In diesem Gesetz geht es unter anderem auch um die Übergangsregelung für sogenannte Verbundspielhallen, landläufig Doppelspielhallen. Für diese Hallen läuft tatsächlich am 31. Dezember dieses Jahres die Betriebsgenehmigung aus - nur für diese. Dies wurde 2022 beschlossen - mit den Stimmen der CDU, unter der Federführung des Wirtschaftsministers Althusmann. Schon damals hätten Sie die Möglichkeit gehabt, einen ganz anderen Termin zu nehmen. Sie hätten zum Beispiel, wie andere Bundesländer das gemacht haben, das Ende im Jahr 2028 festlegen können. Nein, Sie wollten aber den Staatsvertrag erfüllen. Schon damals war deutlich, dass andere Termine möglich gewesen wären. Herr Kollege Sachtleben, Ja? - ich muss Sie einmal kurz unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt: der Kollegin Hermann. Würden Sie dem entsprechen? Nein. Dann fahren Sie bitte fort. Nun will die CDU, dass wir heute, 17 Tage, bevor die Verlängerungsfrist ausläuft, diese verlängern; dies natürlich ohne Beratung im Fachausschuss das war keine Beratung, sondern eine Anhörung und ohne Anhörung von gesellschaftlich relevanten Gruppen und wirtschaftlich relevanten Gruppen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Das ist doch keine ordentliche, demokratische, saubere Gesetzgebung. Und was ändert sich dadurch? Die Begründung nebulös: die wirtschaftlich-arbeitstechnische Lage. Ja, die ist schwierig. Und die Automatenwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig in Niedersachsen, um den wir uns kümmern. Je nach Lesart stehen zurzeit 1 000 bis 3 000 Arbeitsplätze zur Verfügung. Bei vielen davon handelt es sich um Minijobs. Aber das liegt nicht in unserer Verantwortung, nicht in der Verantwortung der Landesregierung und nicht in der Verantwortung von Rot-Grün. Da muss ich ganz deutlich mit dem Finger in Richtung der Betreiber zeigen. Die hatten nämlich schon seit dem entsprechenden Beschluss vier Jahre lang die Gelegenheit, etwas tun zu können. Stattdessen wirkt die Haltung dieser Betreiber wie die eines Flugzeugpiloten, der nach dem Ausfall der Triebwerke in den Sinkflug geht und den Passagieren sagt: Bis hierhin ist aber alles ganz gut gelaufen. - Diese Betreiber hätten Verhandlungen mit den Vermietern zur Umgestaltung der Hallen aufnehmen können. Man hätte alternative Standorte aufbauen können und hätte Gespräche mit der Politik suchen können - und nicht erst wenige Wochen davor. Das muss man ganz deutlich sehen. Und was machen wir mit den BetreiberInnen, die sich an diese Frist gehalten haben Stichwort „Vertrauensschutz" und geschlossen oder umgebaut haben? Die können uns, wenn wir jetzt die Frist verlängern, auf Schadensersatz verklagen. Ein weiterer Punkt ist die Problematik der Spielsucht, die wir nicht zur Seite schieben können, aber die wir nicht mit den paar Doppelspielhallen verhindern werden. Wir werden also diese Frist nicht verlängern. Wir stehen aber bereit, mit dem Verband der Automatenaufsteller über Rahmenbedingungen wie Spieldauer, Öffnungszeiten bzw. Ruhezeiten, Steuern und Ähnliches zu sprechen. Wir wollen eine nach vorne gewandte Lösung auch zugunsten der Arbeitsplätze - aber nicht in so einem populistischen Handstreich, wie Sie, Herr Dorendorf, ihn eben dargestellt haben. Danke schön.
