René Kopka
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/5992, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig zustande. Der Gesetzentwurf dient, wie bereits im Rahmen der ersten Beratung erläutert, der Anpassung an veränderte Rechtsnormen und Begrifflichkeiten im Bundesrecht sowie der Ausdehnung des Anlageuniversums auf neue Emittenten mit ähnlichem Risikoprofil wie die bisher schon zulässigen Staatsanleihen. Zudem soll in dem Gesetz eine Pflicht zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Anlage verankert werden. Diese Vorgabe soll, wie das Finanzministerium erläutert hat, eine Spezialregelung zum Niedersächsischen Klimagesetz darstellen, also zu der dort in § 3 Abs. 3 Satz 3 vorgesehenen Pflicht, die Klimaziele bei allen Entscheidungen des Landes zu berücksichtigen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses sieht lediglich zwei Änderungsempfehlungen vor: erstens eine redaktionelle Berichtigung und zweitens eine Klarstellung in Bezug auf die neue Vorgabe, Nachhaltigkeitsaspekte bei der Anlage zu berücksichtigen. Diese Vorgabe soll bei sämtlichen Anlageentscheidungen gelten, also auch dann, wenn die Mittel kurzfristig verfügbar gehalten werden. Das kommt durch die Änderungsempfehlung noch deutlicher zum Ausdruck. Im Namen des federführenden Ausschusses bitte ich Sie nun, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
