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Rüdiger Kauroff

SPD 17.04.2024 6:35 min Tagungsabschnitte 19/15

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Beamtengesetzes

Brandschutzgesetz zu sprechen. Bis zur Novellierung war es ein arbeitsreicher und langer Weg. Umso mehr freue ich mich, dass die Neufassung des Gesetzes viele Punkte beinhaltet, die die Strukturkommission im Rahmen der Novellierung erarbeitet hat. So gehen wir meiner Meinung nach auch einen wichtigen Schritt auf die zukünftigen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden zu, um ihnen Lust auf ehrenamtliches Engagement in den Feuerwehren in Niedersachsen zu machen. Meine verehrten Damen und Herren, ich möchte nun auf einige ausgewählte Punkte des neuen Brandschutzgesetzes näher eingehen. Das Land Niedersachsen stellt sich breit auf, um Gefahrenlagen schnell und souverän zu bewältigen. Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes ist das Land verpflichtet, eine verbindliche Feuerwehrbedarfsplanung aufzustellen. Auch eine bedarfsgerechte Ausbildung an den zentralen Ausbildungsstellen wird dadurch gesichert. Die Planung hilft im Einzelfall. Bei Gefahrenlagen jeglicher Art dient sie als Handlungsanleitung. Städte und Landkreise haben im Vergleich zum Land Niedersachsen die Wahl, ob sie eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen oder nicht. Sie werden nicht dazu verpflichtet. Und erlauben Sie mir den Hinweis: Mehr als 50 % der niedersächsischen Kommunen haben diese Feuerwehrbedarfsplanung schon hinter sich. Damit bei Naturkatastrophen wie dem Weihnachtshochwasser im vergangenen Jahr die Bevölkerung rechtzeitig informiert werden kann, baut das Land Niedersachsen vermehrt Alarmeinrichtungen ‑ damit sind Sirenen gemeint ‑ aus. Bürgerinnen und Bürgern dient diese Alarmierung, indem sie deutlich hören, dass sich ihre Umgebung in einer Ausnahmesituation befindet. Vor diesem Hintergrund gibt es im Gesetz eine Duldungspflicht. Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümer müssen zukünftig akzeptieren, dass auf ihrem Grundstück Alarmeinrichtungen installiert werden. Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, auf den ich besonders stolz bin, ist: Kameradinnen und Kameraden, die ehrenamtlich bei der Feuerwehr arbeiten, bekommen ihre Verdienstausfälle entschädigt. Neu finanziert das Land Niedersachsen mit zusätzlich 3,05 Millionen Euro, die im Haushalt 2024 schon verankert sind, jeweils zwei betreuende Personen, die ebenfalls den Verdienstausfall erstattet bekommen, wenn sie mit den Jugend- und Kinderfeuerwehren Ferien- oder Freizeitmaßnahmen durchführen. Sie müssen dafür dann nicht mehr ihren privaten Urlaub nutzen. Dafür stehen den betreuenden Personen für die Jugendfeuerwehren und Kinderfeuerwehren jeweils zehn Tage in zwei Jahren zur Verfügung. Ein besseres Zeichen, die Nachwuchsförderung in den Feuerwehren zu stärken, kann man, glaube ich, nicht setzen. Geplant ist mit der Novellierung auch eine Veränderung bei der Verteilung der Feuerschutzsteuer. Bislang erhalten Kommunen 75 % der Steuer; 25 % behält das Land. Nimmt das Land Niedersachsen zukünftig in einem Kalenderjahr mehr als 44 Millionen Euro ein ‑ ‑ ‑ Herr Wille, bislang lag diese Grenze bei 38 Millionen Euro. Wenn Sie davon sprechen, dass den Kommunen Geld weggenommen wird, stimmt das also nicht so, wie Sie sich das ausgemalt haben. Wenn diese Summe von 44 Millionen überschritten wird, erhalten die Kommunen von dem überschüssigen Geldbetrag zusätzlich 75 %. Den restlichen Betrag nutzt das Land, um notwendige zusätzliche Feuerwehrfahrzeuge für den Katastrophenschutz zu beschaffen. Diese Fahrzeuge werden Feuerwehren übergeben, die sie für den Notfall vorhalten, aber auch für den örtlichen Brandschutz einsetzen können. Insofern profitieren die Kommunen auch hier davon. Weiter erhalten Kommunen einen größeren Handlungsspielraum, um Menschen zur Verantwortung zu ziehen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden an Feuerwehrfahrzeugen, Einsatzuniformen und dem öffentlichen Raum verursachen. Kommunen können in Zukunft verursachte Schäden hinterher besser und einfacher in Rechnung stellen. Wir schaffen auch Einheitlichkeit für Leitstellen der Feuerwehren und Rettungsdienste. Bis zum 28. Mai 2027 sollen die Notrufnummern 112, 116 und 117 unter Verwendung der gleichen Kommunikationsmittel beantwortet werden. Weiter vereint das Land Niedersachsen Expertenwissen aus Brandschutz, Katastrophenschutz und Politik. Wir richten einen Brandschutzbeirat ein. Der Brandschutzbeirat berät das Innenministerium zukünftig in Fachfragen. Darin sitzen Experten und Expertinnen zahlreicher Gremien, unter anderem das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, der Landesfeuerwehrverband, das Fachministerium, kommunale Spitzenverbände und Brandschutzprüfer. Das Innenministerium beruft alle Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren. Meine Damen und Herren, alle Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden kennen und nutzen die Begriffe „Landesfeuerwehrverband“ und „Kreisfeuerwehr“. Diese Einrichtungen werden mit dem neuen Brandschutzgesetz erstmalig offiziell definiert. Ein letzter Punkt, der mich mit Freude erfüllt: Mit der Novellierung wird festgeschrieben, dass grundsätzlich die freiwilligen Feuerwehren für alle Menschen offen sind. Sie arbeiten ehrenamtlich und ohne Entgelt. Herr Wille, nun ein Hinweis darauf: Wir sind uns einig, dass das Brandschutzgesetz schon viel früher hätte kommen können. Keine Frage! Ich will Ihnen aber auch verraten, warum wir das nicht hinbekommen haben. Wir hätten das neue Brandschutzgesetz sehr gerne früher gehabt, nämlich schon in der vergangenen Legislaturperiode. Das damalige Finanzministerium sah das allerdings anders und verweigerte die nötigen Mittel. Dabei ist es doch so: Mit dem neuen Brandschutzgesetz ‑ ‑ ‑ - Herr Bock, Sie wissen: Wir hatten für die Jahre 2023/2024 einen Doppelhaushalt. Das heißt, wir hatten gar keine Möglichkeit, für 2022 und 2023 Gelder nachzusteuern. Im Jahr 2024 sind ja Summen im Haushalt enthalten. Wir haben das schon richtig gemacht. Der Verhinderer ist das damalige Finanzministerium gewesen, das darf man dabei nicht vergessen. Herr Kauroff, wir warten einen Moment, bis hier wieder Ruhe eingekehrt ist. - Darum bitte ich auch die erste Reihe der CDU-Fraktion. Herr Lechner und Herr Schünemann, Sie sprechen die ganze Zeit, während Herr Kauroff hier redet. Ich bitte um Ruhe. - So, Herr Kauroff, jetzt können Sie weitermachen. Danke sehr. Die entsprechenden Mittel sind also unbedingt erforderlich. Dabei gibt es mit dem neuen Brandschutzgesetz doch Erleichterungen für Feuerwehren und die Organisationen des Katastrophenschutzes, die ihr tägliches Handeln vereinfachen. Ihre Mitglieder sind es nämlich, die im Zweifel unsere Leben retten. Umso mehr freue ich mich, dass wir das Niedersächsische Brandschutzgesetz nun endlich novellieren und dann verbessert umsetzen können. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Innenausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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