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Delia Klages

AfD 17.04.2024 4:09 min Tagungsabschnitte 19/15

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir sind uns hoffentlich alle einig, dass unabhängig von der körperlichen oder geistigen Verfassung jeder eine Chance haben sollte, sich im Arbeitsleben zu beweisen. Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind eine neue gesetzliche Aufgabe der Integrations-bzw. Inklusionsämter in allen Bundesländern. Als zentrale Ansprechpartner für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber sind sie für alle Fragen rund um die berufliche Inklusion zuständig. Sie beraten die Arbeitgeber proaktiv für Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Es ist aber an der Zeit, Tacheles zu reden. Nur rund 40 % der Unternehmen erfüllen ihre Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Warum ist das so? Welche Lösungen braucht es denn, damit es einfacher ist, Behinderte zu beschäftigen, als die Ausgleichsabgabe zu bezahlen? Wir müssen uns ehrlich hinterfragen: Wo liegt das Problem? - Es ist vielleicht die Art und Weise, wie wir über Inklusion reden oder wie wir versuchen, sie zu verwirklichen. Warum hat Niedersachsen mit SPD-Beteiligung keine Führungsrolle beim inklusiven Arbeitsmarkt? Wie kann es denn sein, dass Sie den Status „Vorbildungsfunktion als Arbeitgeber“ noch nicht erreicht haben? Was ist denn seit dem 1. Januar 2022 geschehen? - Diese und weitere Fragen werden hoffentlich bei den Beratungen im Ausschuss beleuchtet. Eines scheint aber gewiss: Der Mangel an Informationen und Unterstützung für die Unternehmen ist erschreckend. Ganze 41 % der kleinen und mittleren Unternehmen wissen nicht einmal, dass es diese staatlichen Förderungen gibt. Warum ist das so? - Weil die Informationen nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Erfolgreiche Beratungsstrukturen kann es nur gemeinsam mit Handwerk, Industrie und Handel geben. In welchem Maße, das werden sicherlich die Beratungen zeigen. Es ist an der Zeit, eine direkte und praktikable Lösung zu erarbeiten. Vielleicht sollten wir aber auch einmal darüber nachdenken, ob unverbrauchte Mittel nicht auch ein Zeichen für eine zu hohe Ausgleichsabgabe sein können. Wichtig ist in jedem Fall: Der Wille zur Inklusion darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Auch müssen wir weg von Strafen und nicht erfüllten Quoten. Das Wegfallen der Pönalisierung führt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und behinderten Arbeitnehmern und stärkt damit die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Inklusion. Wer zusammenarbeitet, erreicht mehr, und genau das sollte unser Ziel sein. Wir von der AfD setzen uns für eine Gesellschaft ein, in der Inklusion in unserer Arbeitswelt nicht an bürokratischen Hürden scheitert - eine Inklusion, die auf Verständnis, Unterstützung und Zusammenarbeit basiert und eben nicht auf Abgaben und Strafen. Machen Sie es doch einfach den Arbeitgebern leicht, behinderte Menschen einzustellen! Das ist ein Weg, der wirklich allen dient. Wir fordern echte Lösungen und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages.

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