landtag-niedersachsen.de ↗

Stephan Bothe

AfD 11.12.2023 6:28 min Tagungsabschnitte 19/12

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Lassen Sie mich vorweg sagen, dass die grundgesetzlich garantierten Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht hoch genug geachtet werden können und wir mit diesem Gesetzentwurf daher nur sehr behutsame Einschränkungen vornehmen möchten. Nach entsprechenden Erfahrungen aus der Corona-Krise haben wir als AfD ein besonderes Gespür für unverhältnismäßige Eingriffe in das Versammlungsrecht. Als Rechtsstaatspartei und Anwalt derjenigen, denen in diesem Zusammenhang bitteres Unrecht angetan wurde, fassen wir dieses Thema daher besonders behutsam an. Doch, werte Kollegen, auch die für unsere Demokratie wesentlichen Rechte, die die gemeinsame Meinungskundgebung garantieren, haben ihre Grenzen. Dass diese Grenzen auch mal überschritten werden, mussten wir im Zuge von Versammlungen erleben, die anlässlich des Nahostkonflikts abgehalten wurden. Wir wurden Zeuge, wie der Staat zunächst tatenlos zuschauen musste, wenn Versammlungen in diesem Zusammenhang völlig aus dem Ruder liefen. Wo jedermann das Recht dazu hat, sich ohne Erlaubnis zu versammeln, ist es auch nicht verwunderlich, wenn die Veranstaltungen sich oft um fremde Konflikte drehen. Wenn entsprechende Kundgebungen in einer Sprache abgehalten werden, welche die begleitenden Polizisten nicht verstehen, ist das inakzeptabel. Die Beurteilung, ob ein Einschreiten notwendig ist, kann somit nicht erfolgen. Selbst im Nachgang von Veranstaltungen sind Staatsanwaltschaften und Gerichte kaum noch in der Lage, die Strafbarkeit geäußerter Parolen und Rufe ohne den Einsatz von Sachverständigen oder Sprachmittlern zu bewerten. Das inzwischen allseits bekannte „Allahu Akbar“ kennt sicherlich jeder, der sich in jüngster Zeit abends durch die hannoversche Fußgängerzone bewegt hat. Dies ist aber nur eine von vielen fremden Sprachen, die lautstark in Parolen gebrüllt worden sind und die regelmäßig islamistische und antiisraelische Inhalte hatten. Verehrte Kollegen, haben Sie die anderen Rufe denn verstanden? Sie rufen ja gerade so rein, Herr Zinke. Glauben Sie, die begleitenden Polizisten haben diese Parolen verstanden und waren in der Lage, zu beurteilen, ob sie mit den Regeln und Normen vereinbar waren? Glauben Sie, die Polizisten konnten erkennen, um welche Fahnen es sich handelte, die die Teilnehmer in Hannover und anderswo mit sich führten? Die Forderung, als Versammlungssprache im Wesentlichen nur Deutsch zuzulassen, ist daher aufgrund der Ereignisse folgerichtig. So hat es auch der Innenminister unseres Nachbarlandes NRW in einer entsprechenden Forderung unter dem Eindruck des jüngsten Versammlungsgeschehens in seinem Bundesland aufgestellt. Die Bürger und Sicherheitsbehörden des Landes waren mit offen geäußerten Eroberungsfantasien islamistischer Gruppierungen konfrontiert, als diese in Essen und Duisburg das Kalifat in Deutschland ausriefen. Neben Rufen, mit denen zumindest indirekt die Auslöschung Israels gefordert wurde - da werden Sie plötzlich still -, gab es Vergleiche mit dem Holocaust und volksverhetzende Inhalte - aber das natürlich alles auf Arabisch. Teilweise wurden Ermittlungen erst im Nachgang durch Hinweise von Journalisten und Online-Anzeigen aufgenommen. Werte Kollegen, was können wir nun also als Gesetzgeber tun, um entschlossen auf solche Vorkommnisse zu reagieren und zeitgleich die Versammlungsfreiheit nicht unverhältnismäßig einzuschränken? Wir als AfD orientieren uns selbstverständlich an dem Grundgesetz, in dem in Artikel 8 die erlaubnisfreie Versammlungsfreiheit als Deutschengrundrecht ausgestaltet ist. Entsprechend soll der neue § 1 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes geändert werden. Des Weiteren sollen Meinungskundgaben auf Versammlungen nur noch in deutscher und in Niedersachsen besonders geschützten Sprachen erfolgen dürfen. Das halten wir für den richtigen Weg. Die Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland ist Staatsräson, und das muss es auch bleiben. Aber, werte Kollegen, Ihren Gratismut, sich mit Israel-Fahnen hier auf die Landtagstreppen zu stellen, in allen Ehren. Die Antwort auf die Frage, wieso Sie diese Aktion nicht samstags am Kröpcke oder im hannoverschen Linden-Süd gemacht haben, kennen Sie, glaube ich, selber. Aber zur Staatsräson gehört nun mal auch, unangenehme Entscheidungen zu treffen. Die Rechte derjenigen, die keine deutschen Staatsbürger sind oder einen Migrationshintergrund haben, sind im erforderlichen Maße einzuschränken, wenn dies notwendig ist. Es kann nicht zu viel verlangt sein, dass Versammlungen auf deutschen Straßen in deutscher Sprache abgehalten werden. Versammlungen von Nicht-EU-Ausländern, die sich in fremder Sprache regelmäßig mit fremden Konflikten befassen, sind in Deutschland fehl am Platz. So viel Rechtsstaatsverständnis sollten wir doch alle haben, werte Kollegen. Sehr geehrte Frau Innenministerin, Sie wurden im Rundblick zitiert, dass gegen israelfeindliche und pro-palästinensische Demos mit Abwägung und Behutsamkeit vorzugehen sei. Aber, Frau Ministerin, mit Israel-Feinden und Antisemiten, die den Tod von Juden begrüßen, kann es keinen behutsamen Umgang in Deutschland geben. Ihnen muss mit der vollen Härte des Rechtsstaats begegnet werden. Daher sagen wir ganz klar: Klare Kante gegen Rechtsbrüche und Islamismus auf deutschen Straßen. Deswegen ist es auch hier und jetzt an der Zeit, dass wir uns als Rechtsstaat positionieren und den islamistischen Parallelgesellschaften ein klares Stoppschild entgegenhalten, wenn diese Grenzen überschreiten. Und wenn wir es ihnen wenigstens so schwer machen, dass sie ihre israelfeindlichen und islamistischen Parolen zukünftig auf Deutsch vorbringen müssen! Denn daran - seien wir doch mal ehrlich - würden doch die meisten von ihnen schon scheitern, dank jahrzehntelanger Integrationsverweigerung. Vielen Dank.

Alle Reden von Stephan Bothe Rede ansehen ↗