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Stephan Bothe

AfD 28.05.2026 6:44 min Tagungsabschnitte 19/34

Behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamte verbessern - die Betreuungslücke in der staatlichen Fürsorgepflicht für Beamte schließen!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Praxisbeispiel: Samstagnacht, ein Polizeieinsatz eskaliert. Es kommt zum Dienstwaffengebrauch durch einen Polizeibeamten. Ein Mensch wird schwer verletzt. Der Polizist steht unter Schock. Seit diesem Moment ist er automatisch Tatverdächtiger in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wie es bei jedem Schusswaffengebrauch durch die Polizei der Fall ist. Gleichzeitig muss er gegenüber seinem Dienstherrn detailliert berichten. Er soll aussagen und sich zugleich nicht selbst belasten. Der Beamte steht unter enormem psychischen Druck, während Medien, Politik und Öffentlichkeit sehr genau auf ihn blicken - wie zuletzt letztes Jahr in Oldenburg geschehen. Eine nahezu unlösbare Aufgabe! Und was bietet sein Dienstherr, das Land Niedersachsen, in dieser schwersten Stunde? Nichts! Nichts außer einem zinslosen Darlehen - aber nur auf schriftlichen Antrag, unter strengen Voraussetzungen und nur dann, wenn keine Gewerkschaft einspringt. Die Landesregierung hält das in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage für ausreichend. Wir sagen: Nein, das ist mangelhaft bis unzureichend. Unsere Polizisten haben mehr verdient. Ich weiß natürlich, was Sie gleich einwenden werden. Ja, die regionalen Beratungsstellen leisten zweifellos eine wertvolle psychosoziale Arbeit; das ist doch unbestritten. Aber sie können den betroffenen Beamten im laufenden Verfahren nicht adäquat betreuen. Sie können ihm nicht erklären, was er dienstlich sofort schreiben muss und was er besser erst nach anwaltlicher Beratung zu Protokoll gibt. Sie können keine Anwaltsvertretung organisieren und keine Koordinierung zwischen den Dienststellen und der Staatsanwaltschaft übernehmen. Dafür sind sie weder personell noch fachlich ausgelegt. Hier setzen wir an, und genau deshalb legen wir heute diesen Antrag vor. Wir fordern echten behördlichen Rechtsschutz für unsere Polizeibeamten - keine Darlehen mehr, sondern eine unverzügliche Kostenübernahme als Zuschuss, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, Rückforderung nur bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz und grober Pflichtversetzung. Wir fordern die Einrichtung von Stellen für Einsatz, Nachsorge und Rechtsschutzkoordination (ENRK) in jeder Polizeidirektion und beim Landeskriminalamt, besetzt mit erfahrenen Juristen, die sofort nach einem kritischen Einsatz erreichbar sind für rechtliche Erstberatung, Anwaltsvermittlung, Begleitung bei Vernehmung und die Koordination der Verfahren - niedrigschwellig, unbürokratisch und proaktiv. Dazu werden Sie gleich sagen das kam ja auch schon per Pressemitteilung, dies würden die großen Polizeigewerkschaften GdP und DPolG abdecken. Aber dem ist nicht so, und hier widerspreche ich auch klar der Pressemitteilung der GdP. Zunächst wirkt die parteipolitische Instrumentalisierung mancher Gewerkschaften auf viele Polizisten abschreckend. Zudem darf Rechtsschutz eines Beamten doch nicht von einem Mitgliedsbeitrag abhängig sein. Außerdem ist es doch so: Bei der GdP wird der Rechtsschutz nur nach Antrag und Genehmigung der entsprechenden Gremien gewährt. Sie können es auch ablehnen; das haben sie in der Vergangenheit auch schon getan. Bei der DPolG ist es ähnlich. Gewerkschaften mögen ihren Beitrag leisten und sollten sich auch nicht gleich bedroht fühlen. Aber sie können doch nicht die staatliche Fürsorgepflicht ersetzen. Das muss klar sein. Unser Vorschlag macht das Land Niedersachsen endlich zum aktiven Partner in Notsituationen für unsere Polizeibeamten - proaktiv, juristisch stark und für alle Beamten. Die ENRK ergänzt die Gewerkschaften, aber sie ersetzt sie selbstverständlich nicht. Meine Damen und Herren, zurück zu unserem Praxisbeispiel nach Umsetzung unseres Antrags und unserer Vorschläge. Sie erinnern sich: Samstagnacht, Polizeieinsatz, Schusswaffengebrauch, ein Mensch wird schwer verletzt, der Polizist steht unter Schock. Innerhalb von Minuten meldet sich die ENRK-Stelle proaktiv auf dem Diensthandy des Beamten. Am Telefon heißt es: „Hier ist deine/Ihre Einsatznachsorge und dein/Ihr Rechtsschutzkoordinator. Ich bleibe jetzt bei dir. Wie geht es dir?" Er gibt sofort rechtliche Erstberatung: Was muss er jetzt dienstlich melden, und welches Detail sollte er besser erst nach Rücksprache mit seinem Anwalt zu Protokoll geben? Er erklärt das Spannungsverhältnis zwischen dienstlicher Berichtspflicht und strafrechtlichem Schweigerecht. Er organisiert binnen Stunden einen erfahrenen Strafverteidiger, selbstverständlich auch nachts. Er fragt: „Bist du bei der GdP oder bei der DPolG? Dann rufe ich für dich da gerne an und koordiniere die gewerkschaftliche Unterstützung." Er leitet formlos den behördlichen Rechtsschutz ein, natürlich zukünftig als festen Zuschuss und nicht als Darlehen. Parallel vermittelt er bei Bedarf sofort einen Psychologen der RBS oder CARE-Stelle. In den folgenden Tagen begleitet er den Beamten zur Vernehmung, koordiniert mit der neutralen ermittelnden Dienststelle und sorgt für eine klare Trennung der Verfahren. So sollte es zukünftig laufen, und so, meine Damen und Herren, hätte es schon längst laufen müssen. Wer von seinen Polizisten erwartet, dass sie in Sekundenbruchteilen ihr Leben riskieren oder weitreichende Entscheidungen fällen und treffen, der darf sie danach nicht alleine lassen. Ein unsicherer, auf sich selbst gestellter Polizeibeamter kann auf Dauer kein guter Polizist sein. Ein Beamter jedoch, der weiß, dass sein Dienstherr wirklich hinter ihm steht, auch und gerade, wenn es mal wirklich schwer wird, der wird entschlossen und mutig handeln - und genau dies braucht unser Rechtsstaat in dieser schwierigen Zeit. Wir erwarten von unseren Polizeibeamten höchste Professionalität unter Extrembedingungen. Eine angemessene rechtliche, gesundheitliche und psychologische Fürsorge ist dafür keine Option, sondern die Pflicht des Dienstherrn und des Landes Niedersachsen. Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion und eine Verbesserung der Situation für unsere Polizeibeamten. Vielen Dank.

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