Saskia Buschmann
2. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Saskia Buschmann (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Artikel 17 des Grundgesetzes steht das Petitionsrecht. Hier heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Wir als Politiker und als Parlament sollten mit diesen Ideen, Bitten, Vorschlägen und Beschwerden gewissenhaft umgehen, und wir sollten diesem Recht der Bürgerinnen und Bürger mit Respekt begegnen. In der hier strittigen Petition „Justizvollzug; Maßnahmen zur Optimierung des Justizvollzugs in Niedersachsen“ mit der Eingabennummer 03407/11/18 geht es um Vorschläge für eine Optimierung des Justizvollzugs in Niedersachsen. Aus unserer Sicht werden Punkte angesprochen, die einer weiteren Optimierung durch die Landesregierung bedürfen. Dabei geht es u. a. um Verbesserungen der derzeitigen Ausstattung und Sicherheitslage in unseren Justizvollzugsanstalten. Es geht um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz. Hier sei angemerkt: Aus meiner praktischen Erfahrung im niedersächsischen Polizeidienst weiß ich, dass gerade standardisierte Handlungs- und Meldewege einer dauerhaften und fortwährenden Überprüfung sowie Aktualisierung bedürfen. Es geht in der Petition letztlich aber auch darum, wie wir zukünftig aus der Haft zu entlassende Personen weiterhin gut auf das Leben in Freiheit vorbereiten können. Gerade die Resozialisierung ist eine zentrale Aufgabe der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten. Aus unserer Sicht müssen die Präventionsarbeit und Deradikalisierungsprogramme in den Justizvollzugsanstalten weiter kontinuierlich ausgebaut und gefördert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt klar, dass die Bestrafung weiterhin einer der Hauptzwecke des Strafvollzuges ist. Aber der Schwerpunkt im europäischen Strafverfahren liegt aus seiner Sicht jetzt in der Rehabilitation. Die Rehabilitation, die gezielte Förderung von prosozialem Verhalten der Insassen, muss fortwährend in den Vordergrund gerückt werden und mit geeigneten Instrumenten und Interventionen gefördert werden. Hierbei geht es nicht darum, den Häftlingen ein Leben im „Hotel Gefängnis“ zu ermöglichen, sondern um das Ziel des Strafvollzuges, die Gefangenen dazu zu befähigen, ihr künftiges Leben in sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung ohne Begehung von Straftaten zu führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann doch nun wirklich niemand in diesem Haus etwas dagegen einwenden, dass die hier vorliegenden Ideen aufgenommen und ihre Ziele verfolgt werden. (Beifall bei der CDU und Zustimmung von Holger Kühnlenz [AfD]) Genau aus diesem Grund beantragen wir, diese Petition der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen, die Angelegenheiten nochmals zu prüfen und gegebenenfalls bisher nicht berücksichtigte Tatsachen und Gesichtspunkte in erneute Überlegungen einzubeziehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Vizepräsidentin Barbara Otte-Kinast: Vielen Dank.
